Mich interessiert der Ablauf einer Zwangsräumung für den offenbar seltenen Fall des anwesenden Schuldners.
Wird vom Gerichtsvollzieher eine Art Protokoll angefertigt und dem Schuldner ausgehändigt oder passiert nichts in dieser Richtung???
Hallo!
Du meinst so eine Art Liste aller Gegenstände, die eingepackt und aufgeladen werden ?
Nein, meines Erachtens nach machen die Mitarbeiter des anwesenden Möbelspediteurs Fotos aller Zimmer und besonderer Dinge (allein aus Sicherheit für sie selbst, wegen späterem Regress usw)
Der Gerichtsvollzieher macht sich allenfalls eine Handliste der wichtigsten Dinge, die vorgefunden und aufgeladen werden.
Aufgeführt als Gruppen, wie Geschirr, Küchenutensilien und ähnliche Gruppen.
Tisch, 4 Stühle, Bett, Schrank, Waschmaschine, Fernseher, Computer,…
Man verlangt alle Schlüssel vom Mieter, prüft auch Keller und Abstellräume.
Mieter bekommt ein Räumungsprotokoll mit Hinweisen, wo die Sachen gelagert werden und wie und bis wann man da rankommt.
Wenn der Mieter noch nichts gepackt hat, wird man ihn anweisen das nötigste an persönlichen Dingen zusammenzupacken und damit die Wohnung zu verlassen. Den Rest machen die Möbelpacker.
MfG
duck313
Danke für die Info
…also wird offensichtlich ein Protokoll angefertigt und dem Mieter/Schuldner auch ausgehändigt.
Hallo,
ob der Schuldner anwesend ist oder nicht, der Ablauf bleibt der gleiche.
Ein Protokoll wird in jeden Falle angefertigt.
Bei der Räumung der Wohnung selber gibt es 2 Möglichkeiten:
a) der Vermieter macht von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch und somit verbleibt das Mobiliar
in der Wohnung
b)der Schuldner ist anwesend und wird aufgefordert, die Wohnung zu räumen (was fast nie passiert)
c) der Schuldner ist nicht da un der GVZ räumt die Wohnung
Bei a) und c) wird eine Liste der Gegenstände aufgestellt und dem Schuldner davon eine Kopie übersandt
Geräumt werden allerdings nur verwertbare Gegenstände. Müll oder Lebensmittel werden fachgerecht entsorgt.
Desweiteren wird das Wohnungsschloß durch einen Schlüsseldienst gegen ein neues Schloß ausgetauscht, damit sich der Schuldner nicht durch Reserveschlüssel erneut Zugang verschaffen kann.
daher erscheinen zu einer Zwangsräumung auch immer
-GVZ
-Schlüsseldienst
-Umzugsfirma
und ggf. auch die Polizei, wenn mit Widerstand zu rechnen ist.
jetzt kommt für mich noch die Frage auf wann Mieter/Schuldner das Protokoll erhält?
Direkt also sofort nach/oder während der Räumung oder später per Post?
Ich gehe also davon aus , dass die Person vor Ort ist während der Räumung
…und wenn es per Post kommt …wie schnell arbeitet der Gerichtsvollzieher bzw. das Gericht?
Also mit welcher Verzögerung muß man rechnen??
jetzt kommt für mich noch die Frage auf wann Mieter/Schuldner das Protokoll erhält?
Direkt also sofort nach/oder während der Räumung oder später per Post?
Ich gehe also immer davon aus , dass die Person vor Ort ist während der Räumung.
…und wenn es per Post kommt …wie schnell arbeitet der Gerichtsvollzieher bzw. das Gericht?
Also mit welcher Verzögerung muß man rechnen??
Hallo,
wenn der Schuldner anwesend ist, bekommt er das Protokoll natürlich direkt übergeben.
Ansonsten wird der GVZ das Protokoll dem Schuldner per Post zusenden, sofern eine neue Adresse bekannt ist.
Ist dies nicht der Fall, so bleibt das Protokoll beim GVZ und der Schuldner muss sich bei diesem melden.
Hinweise darüber hat der Schuldner ja bereits mit der Mitteilung über die Zwangsräumung erhalten, da in dieser die entsprechenden Passagen der ZPO genannt sind.