Wie lauten die besten Schlagwörter zur Info für kurzfristige Beschäftigungen

im Bekannten- und Freundeskreis?
Hier sollen einem Einzelunternehmer stundenweise ausgeholfen werden - wo gibt es dafür die besten Infos?
Im Detail: der Unternehmer ist teils überfordert, aber jemanden einzustellen (zB Teilzeit) lohnt nichtmal im entferntesten. Wie verhält sich der Unternehmer legal, wenn er Aushilfen gegen Entlohnung stundenweise beschäftigt?
Ab wann gilt „regelmässig“ (hier angedacht: 4-6 Stunden monatlich oder 1-2 Stunden wöchentlich, wenn etwas zu schwer ist oder umständlich oder so).

Gibt es da im Netz irgendwo eine gute Übersicht?
Oder wie sind die Infos am Besten im Netz zu finden?
Auch zu 1-Euro-Jobbern oder arbeitslos Gemeldeten, die mal für 10 Euro etwas mithelfen sollen (oder eben auch nicht, die Gesetzeslage ist halt unbekannt…)?

Danke, Helge

Oder wie sind die Infos am Besten im Netz zu finden?

http://www.minijob-zentrale.de

Der Plem

Hallo

Auch zu 1-Euro-Jobbern

Teilnehmer an einer „1-Euro“-Eingliederungsmaßnahme fallen weg, da

einem Einzelunternehmer stundenweise ausgeholfen werden

soll. Diese Maßnahmen sind keine „Billig“-Arbeitsverhältnisse, sondern Maßnahmen zur Eingliederung. Bei einem Einzelunternehmer dürfte aber davon auszugehen sein, dass es sich um keine Arbeitstätigkeiten handeln würde, die gemeinnützig wären/ im öffentlichen Interesse lägen und die wettbewerbsneutral wären. Als „1-Euro“-Maßnahme wäre das dann nicht zulässig und dürfte nicht gefördert werden.

Auch für stundenweise Aushilfsstätigkeiten steht arbeitenden Menschen ein entsprechender Lohn zu. Kann man gegen Rechnung machen oder eben über die Minijob-Zentrale angemeldet, wie schon geschrieben wurde. In den Annoncen wird das meistens mit „Helfer/in“ oder „Aushilfe m/w“ gesucht.

LG