Wie lautet die korrekte Bezeichnung einer UG

Hallo Experten,

wie wird korrekt eine Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (Mini-GmbH) bezeichnet?

Reicht z.B. der Zusatz UGh, wie ich es schon bei etlichen dieser Firmen gesehen habe?

Danke für Eure Antworten

Grüße
ah65

§ 5a GmbH-Gesetz
Unternehmergesellschaft

"1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen.

…"

Alles klar?

Grüße

Ewurscht

Hallo ewurscht,

zunächst Danke für Deine Antwort.

§ 5a GmbH-Gesetz
Unternehmergesellschaft

"1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet
wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1
unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die
Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“
oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen.

…"

soweit - klar und verstanden.

Darf jedoch die Gesellschaft mit Abkürzungen ( wie z.B. eine GmbH ) arbeiten?
Oft genug gesehen: Fa. XY UGh ??? Also ein normaler Verbraucher kennt diese Abkürzung nicht… und wird dann ein Auftrag vergeben…

Alles klar?

Soweit leider nicht klar. Besteht keine klare Regelung wie eine Bezeichnung (Briefbogen, Rechnung, etc.) auszusehen hat? Oder anders geschrieben: Ist eine Unternehmergesellschaft verpflichtet dies auszuschreiben und somit dem Verbraucher deutlich auf die „dünne Kapitaldeckung“ hinzuweisen.

Wäre nett, wenn Du nochmals Deine Ansicht posten könntest.

Danke
ah65

Hallo,

bei der Gmbh steht die Zulassung einer Abkürzung aber explizit im Gesetz ( Die Firma der Gesellschaft muß, auch wenn sie nach § 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. )

Fü die UG gibt es diesen Zusatz - bisher - nicht.

Danke, Westmoreland.

ah65, das ist eigentlich schon die Antwort. Nach meinem Verständnis der gesetzlichen Regelung hat die Unternehmergesellschaft im Gegensatz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht die Möglichkeit den Haftungszusatz abzukürzen. Sie kann zwar den Begriff „Unternehmergesellschaft“ mit „UG“ abkürzen, nicht aber das Wort „haftungsbeschränkt“. Das gilt für alle Medien, in denen der Firmenname genutzt wird, also für die Website ebenso wie für den Briefkopf oder die Rechnunsgformulare. Die Bezeichnung UGh ist meines Erachtens irreführend und mit dem Gesetz nicht vereinbar.

Letzten Endes werden hierüber aber die zuständigen Gerichte entscheiden. Ich könnte mir denken, dass Verbraucherschutzverbände und auch Konkurrenten auf sowas schon ein Auge werfen.

Ich helfe gerne noch weiter, soweit ich das kann.

Grüße

Ewurscht

Hallo,

danke für die Antworten. Ist eben häufig so, dass nicht alles klar gesetzlich geregelt ist und vieles unterschiedlich betrachtet werden kann.

Vielen Dank an alle.

Grüße
ah65

Ich denke, dass nach einer gewissen Zeit sich hier ggf. auch umgangssprachliche Änderungen durchsetzen / durchsetzen dürfen