Wie legal kam Hitler an die Macht?

Hallo!

An mich wurde die Frage herangetragen, wie legal A.Hitler nun an die Macht gekommen ist.

Die Antwort gibt eigentlich die Weimarer Verfassung, aber ich bilde mir ein, dass diese Verfassung einen Passus enthält, der es Gegnern der Demokratie verbietet, ein politisches Amt zu übernehmen!

Gibt es einen solchen Artikel oder kann man es " nur" zwischen den Zeilen lesen?

Bitte helft mir weiter!

Gruß Holger

Die Antwort gibt eigentlich die Weimarer Verfassung, aber ich
bilde mir ein, dass diese Verfassung einen Passus enthält, der
es Gegnern der Demokratie verbietet, ein politisches Amt zu
übernehmen!

Hallo !

War Hitler denn vor 1933 ein Gegner der Demokratie?

Man darf doch unser heutiges Wissen über Hitler nicht benutzen, um zu sagen, er war kein Demokrat.

Er wurde gewählt in freien Wahlen!! Bei uns in der Gegend war man begeistert, ihn zu wählen, niemand wurde gezwungen!
Gruß Max

Hallo Max!

Die historischen Tatsachen darf man nicht verdrehen!
Adolf Hitler wurde nicht zum Reichskanzler gewählt, sondern der Reichspräsident Paul von Hindenburg hat ihn ( gemäß der Weimarer Verfassung) ernannt.

Ich spreche es Hitler ab, ein " Demokrat", bzw. ein Befürworter der Weimarer Republik zu sein ( Putschversuch 1923; " Mein Kampf")!!

Holger

Hallo Diskutanten,

schönen Dank für die Anregung zur Quellenlektüre.

http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung

ist insofern eine erfreuliche Quelle, als man dort ein mustergültiges Exempel für eine „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ findet, im Gegensatz zu dieser aber vollständig kodifiziert und nachprüfbar.

Besondere Beschränkungen der (staats)bürgerlichen Rechte für „Staatsfeinde“ habe ich darin nicht finden können. Dies ist allerdings nur ein Teil der Thematik, weil ich auch im GG der BRD keine Grundlagen für den „Radikalenerlass“ 1974 finden kann. Wenn ich mich recht entsinne, hat seinerzeit die CDU mit Rainer Barzel eine Verfassungsänderung zu diesem Zweck für notwendig gehalten, während die SPD mit Willy Brandt den Standpunkt einnahm, man könnte gut auch ohne eine solche den Noske machen.

Wie legal kam Hitler an die Macht?

Ernennung des Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten = legal. Einsetzung der SA als Hilfspolizei - soweit ich weiß, zuerst im damals roten Sachsen, ob und wann die übrigen Länder des Reiches folgten, weiß ich nicht zu sagen - = formal legal.

Verabschiedung der Ermächtigungsgesetze durch den Reichstag = nicht legal, weil Abgeordnete des Reichstages in großer Zahl ohne gesetzliche Grundlage an der Anwesenheit bei Debatte & Abstimmung gewaltsam gehindert wurden.

Dazu notwendig: Veranstaltung des Reichstagsbrandes = nicht legal.

Welche Ergebnisse die 33er Reichstagswahl gebracht hätte, wenn sie frei & geheim hätte stattfinden können, ist Spekulation. Der Trend ging schon 1932, als die keynesianische Wirtschaftspolitik der USA begann, weltweit Wirkung zu zeigen, in einigermaßen rauher Weise gegen die NSDAP. Immerhin war die Entfernung der Kommunisten aus dem Parlament für die in 2/1933 noch gar nicht so perfekt sattelfeste NSDAP einigen Aufwand wert. Ob eine ordentlich durchgeführte 1933er Reichstagswahl Mehrheitsverhältnisse geändert hätte, wage ich persönlich allerdings zu bezweifeln.

Wenn wir allerdings beim Wählen sind: Sicher ist, daß die NSDAP an keiner „Fünf-Prozent-Hürde“ gescheitert wäre.

Weiterführende Lektüre zu dem Ereignis, welches für die Machtergreifung von einer Bedeutung war, die der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler ebenbürtig ist:

Hofer/Calic/Graf/Zipfel: Der Reichstagsbrand

Schöne Grüße

MM

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Ich spreche es Hitler ab, ein " Demokrat", bzw. ein
Befürworter der Weimarer Republik zu sein ( Putschversuch
1923; " Mein Kampf")!!

Klar, das taten auch nach 1945 die Hitleranhänger. Nachher ist man immer schlauer. Sicher war Hitler kein Demokrat, allein darüber zu diskutieren ist lächerlich. Aber er hatte nun mal mit seiner NSDAP weit mehr Prozente, als es heute einer der Parteien jemals wieder haben wird.

Was im „Mein Kampf“ steht, hat doch die Wähler nicht interessiert oder? Oder hat die Wähler es interessiert und sie haben Hitler in freien Wahlen gewählt.
Wir regen uns heute über Italien auf, aber auch dort ist Herr Berlusconi in freien Wahlen zur macht gekommen.

  1. März 1933

(Sonntag)

Politik

Reichstagswahlen. Die NSDAP erringt mit 17.280.000 Stimmen 288 von 647 Mandaten; zum Vergleich die Ergebnisse der vergangenen Reichstagswahlen:

12.1.1912: 397 Abgeordnete

19.1.1919: 421 Abgeordnete

6.6.1920/22: 459 Abgeordnete

4.5.1924: 472 Abgeordnete
davon 32 NSDAP = 1.910.000 Stimmen

7.12.1925:493 Abgeordnete,
davon 14 NSDAP = 900.000 Stimmen

20.5.1928: 491 Abgeordnete,
davon 12 NSDAP = 810.000 Stimmen

14.9.1930:577 Abgeordnete,
davon 107 NSDAP = 6.400.000 Stimmen

31.7.1932:608 Abgeordnete
davon 230 NSDAP = 13.740.000 Stimmen

6.11.1932: 583 Abgeordnete,
davon 196 NSDAP = 11.740.000 Stimmen

Tageschronik: 5. März 1933. Digitale Bibliothek Band 49: Das Dritte Reich, S. 103 (vgl. DGK Bd. 2.1, S. 25 ff.) © Droste/Directmedia]

Gruß max

Dezenter Hinweis.
Servus Max
na ja, wenn ich mir das Wahlergebnis in Bayern so ansehe…
Oder Helmut Kohls Wahlergebniss 1990…

In den letzten wirklich freien Wahlen 1932 Erzielte die NSDAP etwas über 33 %.
Heute wird dieser Stimmanteil regelmäßig durch die grossen Parteien Union und SPD übertroffen

Die Märzwahlen 1933 waren nicht mehr wirklich frei… und selbst in diesen verfehlte die NSDAP die absolute Mehrheit.

Die Wahlsysteme sind ausserdem nur schwer vergleichbar, da es in weimar ein reines Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel gab.

Fakt ist aber: Eine absolute Mehrheit hatte die NSDAP bei freien Wahlen nie erreicht. (Was z.B. die Union im Bund unter Adenauer schon mal geschafft hat)

Gruß
Mike

Hallo !

Es geht und kann hier nur um die Wahlen gehen und die waren frei, so frei sie damals nur sein konnten.
Was danach kommen sollte, wußten nicht mal die Nazis selbst. Nichts war so geplant, wie wir es heute denken. Es gab noch Machtkämpfe innerhalb der Partei mit Toten, Verhafteten und ins Ausland Fliehenden…
Dass wir das heute alles wissen, macht den Zeitraum bis 1933 doch nicht undemokratisch.
Hitler selbst war umstritten und war die Jahre vorher nie als Führungsperson gedacht. Goebbels wollte Hitler ausschalten und andere wurden ausgeschaltet.
Wenn wir heute die Nazizeit nur als wohlorganisierte Zeit sehen, so ist das ein Irrtum. Die ersten sechs Jahre waren ein Chaos innerhalb der NSDAP und Organisationen.

Die Reichstagswahlen vom 5. März 1933
Bei den von Reichspräsident Hindenburg für den 5. März 1933 neu angesetzten Reichstagswahlen wurde erwartungsgemäß Hitlers NSDAP mit 288 von 648 Sitzen stärkste Kraft. Ihr Ziel, die absolute Mehrheit der Mandate zu erlangen, konnten die Nationalsozialisten allerdings nicht erreichen. Gemeinsam mit der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot erreichten sie jedoch schließlich eine knappe Mehrheit von 52 Prozent.

Daher hatte Hitler seine Mehrheit! Ohne Koalition läuft auch heute nichts!!
gruß max

Hallo,

nach dem, wie ich in Erinnerung habe, war es schon ziemlich demokratisch: Laut Verfassung musste (konnte?) Hindenburg den Führer der stärksten Fraktion (wohlgemerkt: nicht den mit der absoluten Mehrheit!) des Reichstages zum Kanzler ernennen - und das war nun mal Hitler.
So viel ich weiß, hätte Hindenburg wohl auch andere Möglichkeiten gehabt, aber er war ja auch nicht gerade aus demokratischem oder politisch fortschrittlichem Holz geschnitzt. Will ja nicht behaupten, dass seine Denkweise der von Hitler nicht ganz fern stand.

Gruß, Stucki

Hallo Diskutant,

Verabschiedung der Ermächtigungsgesetze durch den Reichstag =
nicht legal, weil Abgeordnete des Reichstages in großer Zahl
ohne gesetzliche Grundlage an der Anwesenheit bei Debatte &
Abstimmung gewaltsam gehindert wurden.

Hm,

Sehr ausführlich:

http://www.bpb.de/publikationen/04962540304433072098…

„…Reichstagspräsident Göring hatte zuvor schon alle Vorkehrungen getroffen, damit die Zweidrittelmehrheit der Anwesenden und der Stimmen erreicht würde. Denn nach Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung benötigten „Beschlüsse des Reichstages auf Abänderung der Verfassung“ eine Zweidrittelmehrheit, sofern mindestens auch „zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind.“ Die 81 KPD-Abgeordneten waren rechtswidrig erst gar nicht eingeladen worden und 26 SPD-Abgeordnete waren bereits verhaftet oder geflohen. Durch einen Geschäftsordnungstrick wurden nun die unentschuldigt fehlenden oder ausgeschlossenen Abgeordneten als anwesend gerechnet…
…Verstärkt haben dürfte die Zustimmung zum Gesetz, die mit 444 Ja-Stimmen gegen 94 Nein-Stimmen endete,…“

Jetzt mal eine Rechnung: anwesend 538 Abgeordnete (Die Abstimmung wurde übrigens namentlich durchgeführt, sodass ich hier diese Zahl als tatsächlich anwesend annehme.)
hinzuzurechnen: 107 Abgeordnete, Gesamtzahl also 645 Abgeordnete, davon 2/3 = 430 Abgeordnete.
(Max zitiert eine Stelle, wo 647 Mandate genannt werden)
2/3Anforderung war also sowohl hinsichtlich der Anwesenheitsforderung wie auch der 2/3 Zustimmung gegeben.

Aber egal: entscheidend war das Verhalten der sog. bürgerlichen Mitte, und DIE stimmte zu.

Gruß
Peter

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Hallo Peter,

…Verstärkt haben dürfte die Zustimmung zum Gesetz, die mit
444 Ja-Stimmen gegen 94 Nein-Stimmen endete,…"

Jetzt mal eine Rechnung: anwesend 538 Abgeordnete (Die
Abstimmung wurde übrigens namentlich durchgeführt, sodass ich
hier diese Zahl als tatsächlich anwesend annehme.)
hinzuzurechnen: 107 Abgeordnete, Gesamtzahl also 645
Abgeordnete, davon 2/3 = 430 Abgeordnete.
(Max zitiert eine Stelle, wo 647 Mandate genannt werden)
2/3Anforderung war also sowohl hinsichtlich der
Anwesenheitsforderung wie auch der 2/3 Zustimmung gegeben.

damit haben wir, wenn ich richtig rechne, aus heutiger Sicht 15 Ja-Stimmen „zuviel“ aus dem bürgerlichen Lager, einschließlich Gladbecker Brieftaubenzüchterpartei und vergleichbarer Gruppierungen.

In diesem Zusammenhang die Frage, welche Wirkung die leeren Sitze hatten. Und die Vermutung, dass es den verbliebenen Reichstagsabgeordneten nicht entgangen war, dass die im „Stürmer“ so bezeichneten „Erholungsheime“ für u.a. die abwesenden Abgeordneten in der diesem Organ eigenen saft- und kraftvollen Ironie so bezeichnet wurden und vielleicht doch nicht so erholsam waren? Namentliche Abstimmung gegen die jeweils gültige political correctness unter diesen Bedingungen setzt einen Mut voraus, den nicht zu haben zwar von Schwäche zeugt, aber nicht von individueller Schwäche, sondern von einem Organisationsproblem.

In diesem Zusammenhang steht auch, dass ich dem Reichstagsbrand & Folgen eine so wichtige Bedeutung zumesse - und auch der Legende vom „durchgeknallten Einzeltäter“, der zum Tatzeitpunkt an so vielen Orten gleichzeitig sein konnte.

Aber egal: entscheidend war das Verhalten der sog.
bürgerlichen Mitte, und DIE stimmte zu.

Es ist nicht leicht, den Beteiligten, die man heute nicht mehr fragen kann, dieses oder jenes Motiv zu unterstellen. Die m.E. in Frage kommenden waren: Erstens, das Erkennen von potentiellen Verbündeten hinter der Fassade von roten Fahnen und wild bramarbassierender Hanswurstiade. Gerade bei den Abgeordneten der NSDAP, bei denen Proletarier und deklassierte Kleinbürger von Anfang an ihrer Zahl nach grad mal den Dreck unterm Daumennagel ausmachten, war es wohl nicht so schwer zu sehen, dass die Autonomen von der SA zwar publicitywirksam, aber nicht repräsentativ für die erklärten Ziele der NSDAP waren. Zweitens, in bloß formalem Widerspruch zum Gesagten, das grade Gegenteil: Nämlich ein diffuses Schaudern vor der „Roten Gefahr“ und vor dem „Terror der Straße“, ohne besonders deutliche Vorstellung davon, wer den Terror denn eigentlich auf die Straße gebracht hatte. In diesem Sinn könnten wohl heutige Verfechter der „wehrhaften Demokratie“ abstimmen. Drittens, und hier kommen die vieldiskutierten deklassierten Kleinbürger und -bauern, der Irrglaube, es handele sich bei der NSDAP um eine revolutionäre Bewegung, die willens und in der Lage sei, dem bösen Finanzkapital die durch das „Vorlck“ erarbeiteten Schätze zu entreißen und zu einer Art einträchtigem konkurrenzfreiem anarchosyndikalistischem Weiterwursteln den Kleinhandwerkern, Kleinhändlern, Kleinbauern und NS-Landkommunen zurückzugeben. Ein 14/18 nie über den Gefreiten hinausgekommener Freak, der seine Kleinstkunsthandwerkerei nichtmal selber zu hausieren gewagt hat, muss ja wohl „einer von uns“ sein.

Ohne das jetzt weiter in die Länge zu ziehen:

(1) Die von Dir dargestellte Rechnung zeigt zunächst, dass nach formalen Gesichtspunkten die Verabschiedung der Ermächtigungsgesetze selber als legal bezeichnet werden muss. Allerdings muss man dafür annehmen, dass das gewaltsame Ausräumen wesentlicher Teile des Parlamentes keinen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der verbliebenen Abgeordneten hatte.

(2) Wenn man versucht, sich ein Bild zu machen von der zweifellos breiten Zustimmung zur „Machtergreifung“ auch aus Kreisen, die daran nicht interessiert gewesen sein können, kommt man zu einem Eindruck von vorbildlichem Taktieren der NSDAP betreffend teils formale, teils inhaltliche Zweckbündnisse im jeweils richtigen Moment.

Und noch ne kleine Bemerkung, die natürlich überhaupt nichts mit Programm und Zielen der NSDAP zu tun hat, sondern bloß die Bedeutung solchen Taktierens aus heutiger Sicht illustrieren soll: Mein Käsehändler erinnert oft daran, dass der Minister unseres jetzigen Kabinetts mit dem heiligsten Gesicht, der früher mal gerne Botschafter im Vatikan geworden wäre, an der Startbahn West immer gern in der Nähe der hyperrevolutionären Wüteriche vom Schwarzen Block aufgetreten ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass, wenn man formale Argumente benutzt, wie in der zitierten Schrift, die schon stimmen sollten.
Zu den beiden anderen „illegal“-Argumenten dort kann ich keine Stellung nehmen. Dazu bedürfte es umfassender verfassungs- und staatsrechtlicher Kenntnisse.
Aber ich gebe Dir Brief und Siegel, dass den entsprechenden großen und kleinen Staats- und Verfassungsrechtlern damals sicher auch dazu eine
Rechtfertigung eingefallen wäre.

Gruß
Peter

Ich gebe Max durchaus punktuell recht… Hitler mit den Werten unserer heutigen Gesellschaft erklären zu wollen ist einfach nich möglich. Die damalige Generation hatte andere Probleme, pflegte anders umzugehen und stand unter anderen Druck (Versailler Vertrag, Wirtschsftskrise, Parteienmüdigkeit, Radikalimsus).Auch wir haben heute nicht den Überblick, den wird es erst in 50 Jahren geben.
Allerdings muss ich sagen… die Wahlen vom 05.03.1933 standen durchaus unter einem bestimmten Eindruck. Am 31.01.1933 kamen die Nationalsozialisten an die Macht… jede Wahl danach muss also logischerweise unter dem Stern der NS stehen. Also diese Wahl heranzuziehen… nun ja halte ich nur für bedingt massgebend.
Die Wahlen davor… wurden mit mehr oder weniger legalen Mitteln gewonnen. Diese Wahlerfolge hatten durchaus eine andere Qualität als die der heutigen Wahlen.

Robert

Hallo Peter,

Aber ich gebe Dir Brief und Siegel, dass den entsprechenden
großen und kleinen Staats- und Verfassungsrechtlern damals
sicher auch dazu eine
Rechtfertigung eingefallen wäre.

wenn dieses die Bedeutung der ursprünglichen Frage „legal oder illegal oder teils/teils ?“ relativiert und den Blick auf die freilich viel umfangreichere Frage „wie denn überhaupt?“ lenkt, stimme ich Dir zu.

Schöne Grüße

MM

Hallo Mitdiskutierende!!!

Ich glaube, wir verabschieden uns von der eigentlichen Frage.
Es ging mir nur um das Ereignis - „Hitler ist zum Reichskanzler ernannt worden“, denn nur dieses Ereignis ist die Machtergreifung.

Alle Folgeereignisse sind schon als Machtausbau/ Machtfestigung zu verstehen, die alles andere als rechtstaatlich erfolgte.

Gruß Holger