Muss man sich etwa erst links einordnen, dann sofort rechts blinken und rechts fahren? Jemand wurde mit einer Ordnungswidrigkeit bestraft, weil er sofort rechts fuhr.
Der Fahrer ist auf dem roten Punkt und will links abbiegen. Angehalten hat er (Stop-Schild, bestimmt 4 Minuten gewartet, starker Verkehr). Hätte er beim Linksabbiegen auf der verbotenen Fahrbahnmarkierung fahren sollen oder gar anhalten? Denn laut Polizei hätte er anscheinend erst die linke Fahrban wählen müssen und dass sofort rechts rüber (da die Straße kruz danach einspurig wird).
Meine Interpretation der Frage ist: Muss man , wie mit der roten Linie dargestellt, erst die kurze „spanische Einfädelspur“ benutzen oder darf man gleich auf die normale Fahrspur wechseln.
Da wäre ich dann auch mal auf kompetente Antworten gespannt.
Meine Interpretation der Frage ist: Muss man , wie mit der
roten Linie dargestellt, erst die kurze „spanische
Einfädelspur“ benutzen oder darf man gleich auf die normale
Fahrspur wechseln.
Du darfst keine durchgezogenen Linien, sondern nur gestrichelte überfahren.
Meiner Meinung nach muss man dem roten Pfeil nicht vollständig folgen.; man kann auf den anderen Fahrstreifen wechseln, sobald neben einem ne gestrichelte Linie ist und muss nicht erst auf deren Verschwinden warten.
Meiner Meinung nach muss man dem roten Pfeil nicht vollständig
folgen.; man kann auf den anderen Fahrstreifen wechseln,
sobald neben einem ne gestrichelte Linie ist und muss nicht
erst auf deren Verschwinden warten.
Moin,
würde ich auch so machen und in dem Fall wohl auch nicht erst links dann rechts blinken sondern nur links, aber scheinbar hat es dafür ja wohl ein Bußgeld gegeben, wenn der Original-thread so gemeint war.
Ja, also man sollte sich zunächst links einordnen und dann rechts rüber…laut Gesetz soll´s so gemacht werden (der Polizeibeamte nahm das wohl sehr genau). Sie hat extra für diesen Fall unter einer Brücke gewartet, um 30 € zu „kassieren“.
Demnach hätte ich ja auch auf die linke Spur fahren können, wenn auf der rechten Spur Fahrzeuge gewesen wären. Nur dann müsste ich wegen dem Fahrbanverbot anhalten oder eben sofort rechts rüber.
Naja, ich finds einfach kleinlich. Denke, damit hat sich die Frage geklärt.
Demnach hätte ich ja auch auf die linke Spur fahren können,
wenn auf der rechten Spur Fahrzeuge gewesen wären. Nur dann
müsste ich wegen dem Fahrbanverbot anhalten oder eben sofort
rechts rüber.
Dies scheint der Sinn der durchgezogenen Linie zu sein. Man soll wohl als Linksabbieger abbiegen können, auch wenn sich auf der rechten Spur Fahrzeuge befinden. Dafür sind die beiden Fahrspuren durch die durchgezogene Linie getrennt. Auf die rechte Spur wechseln nach dem Abbiegen darf man erst, wenn die durchgezogene Linie endet. Warum wolltest du unbedingt vorher nach rechts?
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor .
Rechts neben der durchgezogenen Linie ist schon der Seitenstreifen. Die Straße wird also einspurig, nachdem das kleine zweispurige Stück endet (hinter der linken Spur dann das Fahrbahnverbot).
Dann ist dem Autofahrer meines Erachtens kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Hat der Fahrer schon etwas schriftliches? Welcher Tatbestand wird ihm vorgeworfen?
Wie gesagt, eine pingelige Entscheidung.
Zu bewundern gibt´s das Ganze an der Borchener Straße in Paderborn.
Dort wartet auch des Öfteren die Polizei unter der Autobahnbrücke gezielt auf diesen Fall.
hallo,
so wie ich das sehe darf erstens der rote punkt sogar rechts abbiegen, da die fahrtlichtung durch pfeile auf der fahrbahn nicht vorgeschrieben ist.
der rote punkt biegt nun links ab, und zwar aus einer fahrbahn, die dann zuerst in zwei mündet . dann kann sich der abbieger aussuchen, welche fahrbahn er benutzen möchte. er darf , wenn es die verkehrslage zulässt, sofort in den rechten fahren. dabei handelt es sich nicht um einen fahrspurwechsel. erst wenn er sich endgültig eingeordnet hat und dann nach rechts blinkt ist es ein fahrspurwechsel.
wie würde denn der ordnungshüter argumentieren, wenn ein lkw mit mehr als 3,5 t oder züge auf dem linken fahrstreifen fahren, obwohl es für diese kfz verboten ist, außerorts den linken zu benutzen außer um abzubiegen.
hauptmann
also ich sehe zwischen dieser Straßenführung und der aus Deinem OP keine Gemeinsamkeiten. Ich sehe in der Straßenführung im OP keine linke Fahrspur. Da wo der rote Punkt ist, biegt man links ab, aufgrund der schraffierten Fläche macht man den Bogen so, dass man am Ende auf der einzigen Fahrspur landet, die eben da ist. Da blinkt man insgesamt nur einmal links. Einen Grund, da rechts zu blinken oder von einem Fahrstreifenwechsel zu sprechen, kann ich auf dem Bild im OP (http://img709.imageshack.us/img709/9329/linksax.jpg) NICHT erkennen.
Dort wartet auch des Öfteren die Polizei unter der
Autobahnbrücke gezielt auf diesen Fall.
Ein Grund mehr, dass da mal jemand einschreitet und das klären lässt. DAS ist Abzocke. Sollen sich diese Menschen lieber vor eine Schule stellen und die Raser und unangeschnallten Kinder (deren Eltern) zur Kasse bitten, das wäre wenigstens sinnvoll!