Wie Lohnpfändung wieder löschen?

Hallo liebes Forum,

Ein Vater ist für drei Töchter unterhatspflichtig. Nach über fünf Jahren Streit um die Unterhaltszahlungen für die älteste Tochter ist es endlich im letzten Jahr zu einem Vergleich gekommen.
Während dieser Zeit ist kontinuierlich ein Teilbetrag in Form einer Lohnpfändung direkt vom Arbeitgeber einbehalten worden (ein für den unterhaltspflichtigen Vater sehr unangenehmer Zustand).
ABER: Trotz der erfolgten Ausgleichszahlungen und dem Vergleich wird immer noch weitergepfändet!
Wie kann die Pfändung gelöscht werden?

Danke und Gruß

Tom

Hallo,

die Pfändung kann nur vom Auftraggeber bzw. Gläubiger oder Gläubigervertreter zurückgenommen werden. Das kann die Mutter sein, ein Anwalt, vielleicht das Jugendamt.

Derjenige, gegen den gepfändet wird, muß in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nachschauen, der ihm seinerzeit zu Beginn der Pfändung auch zugestellt wurde, wer den Auftrag erteilt hat. Dies dürfte der gleiche sein (falls nicht inzwischen anderer Anwalt o.ä.), mit dem jetzt ein Vergleich geschlossen wurde.

Mit dieser Person/Stelle muß man Kontakt aufnehmen, damit der Auftrag zurückgenommen wird. Dies wird allerdings nur der Falls ein, wenn die im Vergleich vereinbarten Zahlungen auch vorgenommen wurden/werden.

Gruß, Eva

Hallo!

Die SChilderung klingt so, als hätte eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO Aussicht auf Erfolg.