Hallo,
durch einen Brand, der durch Funkenflug entstand verlor ein Bekannter von uns Jede Menge Geräte. Die Versursacher des Brandes sind bekannt und die Versicherung soll nun für den Schaden aufkommen. Leider sind einige Geräte schon richtig alt und selbstverständlich liegen keine Kaufbelege mehr vor. Es wurde eine Aufstellung gemacht, was alles kaputt ist, mit dem heutigen Beschaffungswert. Wie kann eine Entschädigung z.B. Neu für alt geltend gemacht werden bzw. mit wieviel Abzug ist zu rechnen?
Vielen herzlichen Dank für etwaige Hilfe
Hallo!
Wo ist das Problem ?
Man schreibt die Geräte auf (Typ, Art, Baujahr bzw. Anschaffungsdatum und wenn bekannt damaliger Preis.) Und dann Art des Schadens, ob man (selbst/Werkstatt noch was retten kann oder Totalschaden)
Und lässt die VS ihre Arbeit tun.
Die haben Listen um das zu bewerten.
Neupreis macht wenig Sinn, wenn es um 30 Jahre alte Geräte geht. Denn das Gerät gibt es neu ja gar nicht mehr ( i.d.R.) und Nachfolgemodelle sind bestimmt anders und nicht vergleichbar.
Wenn schon dann Vergleichspreise vom Gebrauchtmarkt.
Als Geschädigter hat man ja sicher auch die Möglichkeit, sich einen Gutachter zu nehmen, der den Schaden bewertet. Ich höre heraus, es haftet die VS des „Brandstifters“ und nicht die eigene Hausrat-VS.
Bei der eigenen Hausrat darf man keinen eigenen Gutachter nehmen (darf schon, muss ihn aber selbst zahlen)
MfG
duck313