Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Geltend machen meines im letzten Jahr erworbenen Notebooks. Zu meiner Situation, ich mache seit Februar 2010 eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Techniker Fachrichtung Elektrotechnik an einer staatlichen Gewerbeschule und habe mir für diesen Zweck einen neues Notebook gekauft, da der alte Rechner sehr in die Jahre gekommen war.
Nun geht mein Halbwissen dahingehend soweit das ich diesen über 3 Jahre absetzen muss, wie geht die grundlegend von Statten bzw. kann ich einfach 100% der Kaufsumme geltend machen über diese Jahre oder muss gegeben sein das ich den Computer ausschließlich für diesen Zweck nutze und wie mache ich dies dem Finanzamt verständlich?
In 2009 bzw. in der Erklärung für das Jahr 2009, in welchem ich ebenfalls bereits in einer Weiterbildungsmaßnahme zum Techniker steckte, allerdings als Fernstudium(was ich zum März 2010 beendet habe, weil es absolut die falsche Lernform war) habe ich alle Kosten separat aufgeführt und einfach in das Elster Formular als Werbungskosten eingetragen.
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Gruß Michael