Wie machen wir die Regelung amtlich

Guten Tag,

es wurde folgende Regelung bei der Trennung der Eltern getroffen. Die Kinder leben im 14-tägigen Wechsel bei Vater und Mutter. Für sämtliche Kosten kommen beide Elternteile gemeinsam auf. Beide Elternteile haben dies bei der Wahl der Wohnung berücksichtigt und elben in unmittelbarer Nähe zueinander. Durch diese Regelung entfällt eine Unterhaltszahlung. Beide Elternteile arbeiten in allen Kindesbelangen zusammen und unterstützen sich gegenseitig.

Da es nicht möglich ist zwei Hauptwohnsitze anzumelden sind die Kinder nur bei der Mutter gemeldet.

Derzeit stossen beide Elternteile immer wieder auf Probleme bei Behörden, z. b. bei der Beantragung von Wohngeld etc., dass diese Regelung nicht anerkannt wird. ( Wobei eine solche Übereinkunft für das Kindeswohl wünschenswert ist).

Die Frage ist, wie kann man diese Vereinbarung rechtlich gesehen festhalten, damit diese auch von den Behörden anerkannt wird. Wäre eine notarielle Beglaubigung der Vereinbarung hilfreich und was lostet eine solche.

Welche Möglichkeiten seht Ihr?

Derzeit stossen beide Elternteile immer wieder auf Probleme
bei Behörden, z. b. bei der Beantragung von Wohngeld etc.,

Hi,

was genau willst du denn erreichen?
Dass beide Kinder bei beiden Elternteilen bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden? Das wird wohl nicht klappen.

Gruß
Nelly

Es geht nicht darum, dass z.B. beide Eltern volles Wohngeld bekommen. Hier wäre sicher eine 50/50-Regelung machbar. Es geht hier vorallem darum im Vorfeld zu belegen, dass kein Geld als Unterhalt fliesst.

Hallo Jane!
Eine notarielle Regelung kannst Du im Fall einer Trennung und Betreuung der Kinder nicht treffen.
Bei behördlichen Dingen, wie z. B. Wohngeld, werden die Kinder der Person „zugerechnet“, wo sie ihren ständigen Wohnsitz haben. Da sie bei der Mutter gemeldet sind, wird die zuständige Gemeinde die Kinder in Deinen laufenden Unterhaltssatz einrechnen.
Auch wenn Du von Deinem getrennt lebenden Ehemann oder Partner kein Unterhalt bekommst, wird Dir der Mindestsatz laut BSHG (Bundessozialhilfegesetz)angerechnet. Der Vater geht leider leer aus.
Auch wenn es für die Kinder eine gerechte Lösung wäre…so sind die Gesetze.
Auch die Mitarbeiter einer Behörde können leider nicht davon abweichen.
Versucht trotzdem das Beste daraus zu machen!!!

Gruß Tanja