wie nur wie
folgende Situation: Lebensgefährte selbständig. Partnerin wird
angestellt für die Bürotätigkeiten über einen 400 Euro-Job.
D.h. die Partnerin wird in der Firma des Gefährten als Minijobber angestellt?
Darf die Partnerin ihre Privatwohnung als Büro nutzen,
Intern kann sie einiges tun was sie will, aber hier ist einiges zu berücksichtigen.
ihre Adresse (Privatwohnung) auf den Visitenkarten mit abdrucken
Damit tritt die Adresse als Firmensitz der Firma des gefährten nach außen auf. Daher muss diese Adresse als Firmensitz gewerbehördlich angezeigt sein. Siehe Gewerbeanmeldung.
lassen und am Namensschild der Privatwohnung ein zusätzliches
Schild der Firma ankleben,
Unabhängig davon, ob das technisch möglich ist, ist die Frage, wem das Haus gehört. Da hier der Begriff „Privatwohnung“ fällt, gehe ich mal davon aus, dass es eine Mietwohnung, vielleicht in einem Miethaus ist. Und da kann der Mieter nicht einfach was ans Haus kleben. Da wäre die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
I.d.Z. geht es dann aber darum, dass, wenn die Partnerin eine Mietwohnung zu Wohnzwecken angemietet hat, sie wiederrum die Zustimmung des Vermieters benötigt, wenn sie Teile der Wohnung gewerblich nutzen will. Schließlich will sie ein Firmenschild am haus anbringen und ein Zimmer als Büro nutzen. Gibt es dann vielleicht noch Kundenverkehr, könnten sich auch andere Mieter daran stören.
ohne eine Behörde davon in Kenntnis
zu setzen?
Bei der Beschilderung kommt es auf die Größe an, ob sogar ein Bauantrag gestellt werden muss. I.d.R. sind Schilder unter einer gewissen Fläche, sog. Praxisschilder, behördlich genehmigungsfrei; was nicht heißt, dass es auch vermieterseitig genehmigungsfrei ist! Genauere Auskunft erteilt die jeweilige Kommune, wie sie es mit den Schildern hält.
Die Dame ist berufstätig bekommt also keine Sozialleistungen.
Ist sie jetzt berufstätig, weil sie einen Minijob in der Firma des gefährten hat oder ist sie berufstätig, weil sie eigentlich einen richtigen Job hat und den Minijob nur zusätzlich erhält? Im letzteren sollte man vielleicht auch mal an das richtige Arbeitsverhältnis denken, ob das mit dem neuen Minijob vereinbar ist!
Die Dame hat nur Angst irgendeinen § nicht zu kennen und sich
„strafbar“ zu machen.
Die Frage ist, was der Gefährte vor hat, sich evtl. strafbar zu machen, wenn er eine Partnerin überredet, auf deren Privatanschrift eine Firma laufen zu lassen, noch ein Schild anzubringen, eine Art Büro einzurichten und wahrscheinlich noch gleich deren Telefonnummer als Firmentelefon angibt, damit dann all die Kunden, die was zu klären haben, wenn der Cheffe plötzlich weg ist, dort auflaufen und nicht den Cheffe suchen?