Wie mächtig ist das Hausrecht

Hallo Experten,

ein Bekannter von mir arbeitet in einer Disko als Sicherheitskraft. Um die Sicherheit in der Disko zu gewährleisten darf er die Gäste durchsuchen, bevor sie reingelassen werden.
Ein anderer Bekannte arbeitet in einem Supermarkt als Verkäufer. Er darf einen Kunden selbst dann nicht durchsuchen (und auch nicht dazu zwingen seine Tasche zu öffnen) wenn er ganz genau gesehen hat, dass dieser gerade dabei ist Diebstahl zu begehen. In so einem Fall muss er die Polizei rufen, die ihrerseits dann alles andere erledigt.
Ich frage mich nun als totaler Rechtslaie, warum diese Unterschiede bestehen, wenn schließlich beide das Hausrecht haben. Was darf jemand, der Haurecht hat, denn so alles tun?

danke für die Antworten
lignuslibri

Eigentlich ganz einfach:

Wer das Hausrecht hat, darf entscheiden, wer ins „Haus“ darf und wer nicht.

  1. Befindet sich jemand im Supermarkt und lässt sich nicht durchsuchen, so darf er natürlich des Hauses verwiesen werden.

  2. Möchte jemand in eine Disko und weigert sich, sich durchsuchen zu lassen, so kann ihm der Eintritt selbstverständlich verwehrt werden.

Es ist also gar kein Unterschied gegeben. Niemand darf gegen seinen Willen einfach so durchsucht werden; aber: Der Hausrechtsinhaber kann dann von diesem Recht Gebrauch machen.

Levay

Hallo,

Ein anderer Bekannte arbeitet in einem Supermarkt als
Verkäufer. Er darf einen Kunden selbst dann nicht durchsuchen
(und auch nicht dazu zwingen seine Tasche zu öffnen) wenn er
ganz genau gesehen hat, dass dieser gerade dabei ist Diebstahl
zu begehen.

Das hat wahrscheinlich nur was mit einer Anweisung von seinem AG zu tun um ihn zu schützen. Denn laut BGB darfst du bei einem auf frischer Tat betroffenen, der dich deines Besitzes entzieht, die sog. Besitzwehr / Besitzkehr anwenden und die geklaute Sache ihm wieder abnehmen. also auch in seine Tasche langen und die Sachen rausholen. was du nicht darfst ist ihn zu durchsuchen ob er noch mehr hat.
Die Besitzwehr darf der Besitzer und der Besitzdiener anwenden.

Hoffe es richtig erklärt zu haben

Gruß Katie

In so einem Fall muss er die Polizei rufen, die
ihrerseits dann alles andere erledigt.
Ich frage mich nun als totaler Rechtslaie, warum diese
Unterschiede bestehen, wenn schließlich beide das Hausrecht
haben. Was darf jemand, der Haurecht hat, denn so alles tun?

danke für die Antworten
lignuslibri

Hallo,

zunächst einmal hat NIEMAND aufgrund des Hausrechtes das Recht andere Personen zu durchsuchen…das dürfen nur staatliche Vollzugsbeamte
(wie die Polizei oder die Zollfahndung zum B.).

Allerdings ist auch niemand verpflichtet,FREMDE Leute (Diskotheken z.B.)
in sein Haus zu lassen…

Willst du nun zum B. die noble „Zappelbude 08/17“ betreten,so kann der Besitzer (und Inhaber des Hausrechtes) sehr wohl als Zugangskriterium
vereinbaren,das du dich „Freiwillig“ einer Durchsuchung unterziehst oder halt eben NICHT eingelassen wirst…

Ähnliches gilt ja übrigens auch für Flughäfen…DU MUST ja nicht
durch die Sicherheitskontrollen…andererseits kommst du dann aber auch nicht an Bord des Fliegers…

Ladendektektive haben übrigens auch keine „Rechte“…
außer der sogennanten „Besitzkehr“…
NUR wenn der Detektiv persönlich mit eigenen Augen gesehen hat,wie du den Kühlschrank aus der „Weißwaren-Abteilung“ unter deinen Mantel versteckst und damit ohne zu bezahlen versuchts,das Geschäft zu verlassen,darf der Detektiv (in Vertretung des Eigentümers als sogenannter Besitzstandsdiener) dir den Kühlschrank (AUCH MIT GEWALT) wieder abnehmen…MEHR aber auch nicht…Durchsuchungen sind auch ihm nicht gestattet…

Das die Praxis in realen Leben etwas anders aussieht,hängt damit zusammen,das diese Detektive sehr häufig ihren Lebensunterhalt
vom „ERFOLG“ bestreiten müssen…Grundlöhne von 500 € BRUTTO sind üblich in dieser Branche…mehr „Kohle“ gibt es nur über die „Fangprämien“…