Hallo,
man kennt die gewöhnliche Rechnungsstellung (Endbetrag Netto Summe x + 19 % MWst Summe y = Endbetrag Brutto Summe z).
Meine Frage an die Fachleute: Kann man eigentlich auch folgende Formulierung verwenden:
Dienstleitung Endbetrag Summe z mit dem Zusatzvermerk „in diesem Betrag sind 19 % MWSt = Summe y enthalten“.
Hinweis: In dem Beispielfall handelt es sich um einen Dienstleister für den Endkunden (kein Verkauf an Händler), der nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Rechnungsbeträge sind auch über 150 €.
Freue und bedanke mich für finanzamtkonforme Hinweise.
Umsatzsteuer und Entgelt in Rechnung ausweisen?
Servus,
grundsätzlich geht das, wenn in einem weiteren Zusatz oder sonst irgendwo auf der Rechnung auch das Entgelt ausgewiesen wird (Entgelt = „Netto“). - § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG
Schöne Grüße
MM
und auch den Steuerbetrag: § 14 Abs.4 Nr. 8 UStG
mal den ganzen § 14 USTG lesen!
Viel Spaß damit
Lia
Servus,
den Vierzehner kenn ich ganz gut, keine Sorge.
Dir empfehle ich, mal die vorgelegte Frage zu lesen. Und was tut Gott? Da steht zu lesen:
…„in diesem Betrag sind 19 % MWSt = Summe y enthalten“. …
Und jetzt darfst Du drei Mal raten, was uns der Autor mit „Summe y“ sagen will.
In diesem Sinne
MM
Hallo MM,
danke für die informative Antwort. Hast uns gut weitergeholfen!
Gruß
Norbert