Hallo, ich bin in einer etwas komplizierten Situation.
Ich bin Studentin. Zahle meine Krankenkasse selbst, weil ich über 25 bin. Kriege kein BaföG, kein Kindergeld, nichts.
Ich habe einen Job in dem ich zwischen 500 und 700 Euro im Monat verdiene.
Leider reicht das nicht aus. Ich möchte nun einen zweiten Job machen. Bei dem zweiten Job ist die Vorgabe als Freelancerin zu arbeiten.
Ich würde dort bei einem Arbeitgeber als Freelancerin auch wieder zwischen 450 und 900 Euro verdienen.
Ich habe nun verschiedene Fragen:
Wie muss ich dieses Geld versteuern? Gewerbeschein, Steuernummer?
Bekomme ich Probleme mit meinem StudentInnenstatus wegen der hohen Stundenanzahl? Bzw. was kann ich dagegen tun? (zu bedenken ist, dass der erste Job nachts stattfindet und der zweite Job als Freelancerin keine konkrete Stundenanzahl hat)
Wie sind die genauen Steuerfreibeträge?
Wie ist das mit der Scheinselbsständigkeit wenn ich bei einem Arbeitgeber als Freelancerin tätig bin?
Wie ihr seht, ich bin völlig überfordert.
Vielleicht kann mir ja jmd. helfen. Das wäre soooooo super.
Liebe Grüße
Eva
Hallo, sorry für die verspätetet Antwort! Man muss bei zwei 400 € Jobs den zweiten Job versteuern. Der erste Job ist steuerfrei, für den zweiten benötigt man eine Steuerkarte. Bei Nicht-Verh. wäre das dann Steuerklasse II, für den Zweitjob Steuerklasse IV. Das heißt, man trägt auf einen Karte das Einkommen ein, muss aber am ende keine Steuern zahlen. Versteuert wird nur der betrag, der die 400 € übersteigt. Das bedeutet, da man als Freelancer unregelmäßig verdient, kann man am besten mit dem AG vereinbaren, dass man, wenn man vorarbeitet, den Betrag z.B. in einem anderen Monat (wenn man Urlazb macht) ausghezahlt bekommmt. Wichtig ist, dass man über das Jahr verteilt gesehn nicht zu viel verdient. Jeder hat einen Freibetrag, bis zu dem man steuerfrei verdienen darf. Dieser betrag darf insgesamt nicht überschritten werden, dann zahlt man keine Steuern. Überschreitet man ihn, dann zahlt je nach Steuerklasse einen gewissen Prozntsatz an Steuern. es gibt daz eine Tabelle im Internet (Steuersätze), da kann man dann genau sehen, was man zu zahlen hat. EWichtig ist also, die Beräge möglichst gelichäßig zu verteilen und Belege zu sammeln, damit man Werbungskosten vom Einkommen abziehen kann. Die Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Bücher(?), Büromaterial etc.) mindern das steuerpflichtige Einkommen und damit auch die Steuern. Weiteren Fragen gern , lG
wie muss ich dieses Geld versteuern? - Ganz normal. Je mehr du verdienst je mehr Steuern musst du bezahlen. Du musst also eine Einnahme- Überschussrechnung (Einnahmen minus Ausgaben) erstellen und was dann übrig bleibt wird voll versteuert.
Gewerbeschein - Ist bei der von dir beschriebenen Höhe steuerlich gesehen nicht relevant.
Steuernummer - Bekommst du automatisch, wenn du eine Steuererklärung abgibst.
Bekomme ich Probleme mit meinem StudentInnenstatus wegen der hohen Stundenanzahl? - Kein Steuerthema. Ich würde mal an der Uni nachfragen.
Wie sind die genauen Steuerfreibeträge? - Bis 8008 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr sind bei Ledigen steuerfrei und dann steigt die Steuer langsam an.
Wie ist das mit der Scheinselbsständigkeit wenn ich bei einem Arbeitgeber als Freelancerin tätig bin? - Da kenne ich mich auch nicht so genau aus.
Ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen.
wegen der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen
(Gefährdung Studentenstatus, Scheinselbständigkeit) würde ich eine Anfrage an Deine Krankenkasse zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung stellen.
Solltest Du als nicht scheinselbständig einqestuft werden (und damit Nicht-Arbeitnehmer), wärst Du je nach Tätigkeitsart steuerlich Freiberufler bzw. Gewerbetreibende. Einen Katalog mit Tätigkeiten, die als freiberuflich oder freiberuflich ähnlich eingestuft werden enthält § 18 Einkommensteuergesetz (http://www.freie-berufe.de/Katalogberufen-aehnliche-…
Solltest Du Freiberuflerin sein, mußt Du beim FA jährlich eine Einkommensteuererklärung (Formular EÜR) abgeben, wo die Einnahmen Deinen Ausgaben gegenüberstellst.
Falls Du Gewerbetreibende sein solltest, mußt Du einen Gewerbeschein beantragen beim örtlichen (städtischen) Gewerbeamt. Dieses leitet dann die Informationen über Dich an alle relevanten Stellen z.B. Finanzamt weiter, die sich dann bei Dir melden.
Der einkommensteuerliche Grudnfreibetrag ( steuerfreies Existenzminimum)
beträgt für Ledige 2011 EUR 8.004, für zusammen Veranlagte 16.008.
Gewerbetreibende müssen ebenfalls jährlich eine Einkommensteuererklärung und zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben.