Wie meldet man ein patent auf einen namen an?

Hallo zusammen,
also ich hab da mal ne Frage, mein Freund hat eine Metzgerei aufgemacht und diese Mäxgerei genannt…
jetzt macht die Konkurenz Werbung mit Määäähhhhzgerei… also so als ob es ein Schaf spricht…
wo kann man ein Namenspatent anmelden?
wie funktioniert das?
und wieviel kostet das so in etwa???
vielen lieben dank für eure Antworten
Liebe Grüße Steffi

Hallo,

Patente gibt es nur für gewerblich nutzbare technische Erfindungen.

Alle weiteren Angaben ohne Gewähr.

Seine Firma kann jeder im Prinzip nennen wie er will; es darf nur
1.) nicht zu Verwechslungen mit anderen Firmennamen in derselben Region (Firmenstandort und Vermarktungsregion) kommen,
und
2.) es dürfen keine eingetragenen Marken anderer verletzt werden.
Bei Werbung ist zu beachten, daß eine Aufmachung, ein Logo, ein Schriftzug, eine Wortschöpfung und ähnliches als Werk geistiger Schöpfung ein Urheberrecht begründet, also unter anderem das Verbot der Veröffentlichung von Kopien durch andere ohne durch den Urheber gegebene Lizenz. Eingetragene Marken anderer dürfen natürlich ebenfalls nicht verletzt werden.

zu 1.) Firmenbezeichnung ohne eingetragene Marke anderer
Wenn jemand eine Firmenbezeichnung bereits verwendet, und jemand anderes verwendet für seine Firma dieselbe Bezeichnung, dann dürfen beide diese Bezeichnung verwenden, denn die Firmen unterscheiden sich ja durch die Adresse des Firmenstandorts. Besteht aber die Gefahr, daß es am Firmenstandort oder im Vermarktungsgebiet durch den Firmennamen zu Verwechslungen kommen kann, und eine der beiden Firmen gibt zu erkennen, daß sie sich dadurch eingeschränkt fühlt, dann müssen beide einen Kompromiß finden, so daß sich die Firmennamen unterscheiden, etwa durch persönliche Zusätze (z. B. Familienname oder Gemeinde des Firmensitzes).
Bei Werbung dürfte die Bezeichnung und Aufmachung egal sein, nehme ich mal an, es sei denn, es wird derart kopiert, daß Urheberrechte verletzt werden.

zu 2.) Firmenbezeichnung bzw. Werbung bei eingetragener Marke anderer
Jeder kann eine Marke, die nicht bereits eingetragen ist, für einen bestimmten Anwendungsbereich anmelden: eine Wort-, Schrift- oder Bild-Marke. Das Wort oder die Wortgruppe darf dabei nicht zum Allgemeingut der Sprache gehören. Die Marke wird solange aufrechterhalten wie die Gebühr dafür beim Patent- und Markenamt entrichtet wird. Wird die Gebühr nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht. Sie steht dann für andere zur Verfügung.
Eine eingetragene Marke darf ohne durch den Markeninhaber gegebene Lizenz nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden. Wenn jemand bereits ein Wort, eine Schrift oder ein Bild verwendet und es kommt jemand und läßt sich diese als Marke eintragen, dann muß der, der die Marke unerlaubt verwendet, wenn er darüber vom Markeninhaber in Kenntnis gesetzt wird, auf die weitere Verwendung der Marke verzichten.
Eigene Aufmachungen und Bezeichnungen müssen sich voll ständig von der Marke andere unterscheiden - es darf nicht zu Verwechslungen zwischen den bezeichnungen kommen. Es soll Richter geben, die nach meiner Auffassung da sehr phantasievoll sind, vornehm ausgedrückt. Ein bekanntes Beispiel ist das Verbot der Verwendung „Kaufhaus des Ostens“ auf eine Klage durch die Inhaber der eingetragenen Marke „Kaufhaus des Westens“ hin.

Nähere Informationen zu Marken sind auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes www.dpma.de zu finden. Patentgesetz, Markengesetz, Gewerbeordnung und angegliederte Rechtsverordnungen sind im Internet z. B. über www.rechtliches.de zu finden.

Hallo Steffiaic,
das Namenspatent heißt juristisch korrekt wohl eingetragene Marke gem. Markengesetz. Eine eingetragene Marke erlaubt es ausschließlich dem Markeninhaber, diese Marke im geschäftlichen Verkehr (also auch zur Werbung) zur Kennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Die Marke muss mit Antrag zur Eintragung in das deutsche Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden. Näheres zur Anmeldung unter http://www.dpma.de. Die Anmeldegebühr beträgt mindestens 300,-- Euro und ermöglicht die Anmeldung von Waren und Dienstleistungen (nach Nizzaer Klassen geordnet) für bis zu drei Klassen.
Nach Hinterlegung beim Amt und erfolgreicher Prüfung auf absolute Schutzhindernisse (Ausschluss der Eintragung glatt beschreibender Sachangaben, usw.) und eindeutigem Waren-/Dienstleistungsverzeichnis wird die Marke eingetragen und veröffentlicht. Weitere Einzelheiten zum Eintragungsverfahren, Zahlung der Gebühren und der Widerspruchsmöglichkeit durch Inhaber ältere Marken auf der Internetseite des DPMA. Absolute Schutzhindernisse lassen Markenanmeldungen scheitern: Z.B. „Metzgerei“ für Fleischwaren, Würste oder Dienstleistungen eines Fleischers, Schlachters oder Einzelhandelsdienstleistungen auf dem Gebiet der Nahrungsmittel.
VOR der Anmeldung ist im Übrigen genau festzulegen, welcher Markentyp (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke) anzumelden ist, da die hinterlegte Anmeldung in Bezug auf das Markenzeichen nicht mehr zu ändern ist. Auch eine nachträgliche Erweiterung der angemeldeten Waren und Dienstleistungen ist ausgeschlossen. Ich rate gerade wegen der Klasseneinteilung zu einem Fachanwalt oder Patentanwalt zu gehen. Die Kosten für den Patentanwalt sind meist Verhandlungssache, da nicht an RVG gebunden.
Grüße
Patmade.de

Hallo,

Also das Ggesuchte Schutzrecht heißt Marke.
Je nachdem aus welchem Land gibt es hier die Links zu den Patentämtern gleich mit Formularen und Preisen aufgelistet: http://erfinderhaus.de/?page_id=106

Da Mäxgerei und Määäähhhhzgerei jedoch unterschiedlich genug sind, wird das im konkreten Fall nicht sehr viel helfen.
Der Mitbewerber sagt ja Metzgerei, nur eben langgezogen. Damti verletzt er (meiner persönlichen Meinung nach!) keine Schutzrechte.

Außerem ist eine Marke zwar gut und schön, aber klagen müsste man trotzdem selbt und das ist immer mit dem Risiko verbunden zu verlieren, was natürlich mit Anwalt und Gericht teuer werden kann.

Viel Erfolg
Gerhard