Wie meldet man Erbansprüche an ?

Angenommen : Ein Mann ist verstorben und hat die Ehefrau als Alleinerbin eingetragen. Es gibt drei Kinder.

Die jüngste hat die Pflege der Mutter übernommen und das Haus überschrieben bekommen ( alles innerhalb eines Jahres passiert).

Angenommen die Frau würde versterben ( sie hat kein Testament gemacht) - die jüngste Tochter hat ja das Haus …wie würden die anderen Kinder Ihre Ansprüche anmelden müssen ? Geht sowas automatisch ? Müßte jeder das mit einem Anwalt machen ?

Vielen Dank für Eure Antworten !

Angenommen die Frau würde versterben ( sie hat kein Testament
gemacht) - die jüngste Tochter hat ja das Haus …wie würden
die anderen Kinder Ihre Ansprüche anmelden müssen ? Geht sowas
automatisch ? Müßte jeder das mit einem Anwalt machen ?

Verstirbt die Mutter ohne Testament, erben alle 3 Kinder das Reinvermögen (Vermögen abzgl. Schulden und Beerdigung) der Erblasserin zu gleichen Teilen. Sie bilden automatisch eine Erbengemeinschaft, entspr. Erbscheine stellt das Familengericht des Amtsgerichtes am Todesort aus.

Beide Kinder haben zusätzlich innerhalb von 10 Jahren nach Überschreibung des Hauses einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Jüngste i.H.v. jeweils einem Sechstel des Hauswertes.

Die pflegende Tochter kann sich ihrerseits von den beiden Geschwistern ihren Pflegeaufwand entschädigen lassen.

Vielen Dank für Eure Antworten !

HTH, gerne
G imager

Vielen Dank! Das war sehr informativ !

Hi,

Beide Kinder haben zusätzlich innerhalb von 10 Jahren nach
Überschreibung des Hauses einen Pflichtteilsergänzungsanspruch
gegen die Jüngste i.H.v. jeweils einem Sechstel des
Hauswertes.

nach dem neuen Erbrecht reduziert sich die Summe des verschenkten Vermögens, pro Jahr um 10%. D. h. ist die Schenkung bereits 9 Jahre her, könnte man nur noch 10% des Hauswertes ansetzen.

Gruß
Tina