Wie meldet man sich von der arge ab?

Hallo zusammen ich habe eine frage…ich habe eine sehr sehr gute Freundinn die im Haushalt mit der Mama und der Schwester wohnt…zunächst bekommt die mutter und die Schwester die noch Schülerin ist Geld vom amt und meine freundinn auch…aber alles auf der mutter…da meine freundinn glaube einen 400 Euro Job hat zuhause wohnt keine miete zahlt möchte nur sie vom amt ausgeschlossen werden (WIESO KEINE AHNUNG) die mutter und die Schwester sollen weiter da angemeldet sein. nur sie nicht. wie meldet man sich ab? muss man sich bei der arge abmeldet wo man die Leistungen auch erhält oder muss man beim normalen Arbeitsamt abmelden?wie kann man sich abmelden und wie?ich danke schon mal voraus… :smile:ach ja sie will auch mit dem amt nichts mehr zu tun haben…(KEINE AHNUNG WIESO)dankeeee

Hallo, ich weiß es auch nicht so genau, aber sie muß sich wenn sie das will, dann dort abmelden, von wo sie auch die Leistungen bekommt, also bei der Arge. Zur Sicherheit evtl. noch die Verbraucherberatung fragen per Mail oder das Arbeitslosenzentrum, eine Beratungsstelle für Arbeitslose wie das kalz-Koeln.

Der der Geld gibt da kann man persönlich hingehen und sagen „Ich will nichts mehr von euch“.

ja aber sie will wissen ob sie dann nur sie halt in ruhe gelassen wird. und die mutter und die Schwester glaube ich weiterhin Hilfe bekommen weil nur sie will raus von dort. danke schon-mal für die Hilfe :wink:

NUR Sie meldet sich ab also bekommt auch NUR Sie nichts mehr und hat ihre Ruhe.

ja aber sie will wissen ob sie dann nur sie halt in ruhe
gelassen wird. und die mutter und die Schwester glaube ich
weiterhin Hilfe bekommen weil nur sie will raus von dort.
danke schon-mal für die Hilfe :wink:

SUPER ICH SAGE ES IHR DANKE :wink:

Ich würde der ganzen Sippe mal raten, sich um Arbeit zu kümmern, anstatt von Steuergelder anderer zu leben!!!
Und aus dem Kubbelmuddel wird ja niemand schlau!
Gruß… siebengebirgler

Also da sie gar nicht mal helfen stattdessen einen Kritisieren gebe ich mal bekannt… HABE GESCHRIEBEN EINE DAVON IST SCHÜLERIN!!!UND DIE MUTTER ARBEITET ZWAR FEST ANGESTELLT ABER NICHT GENUG UM DIE MIETER ZU ZAHLEN!!!diese Antwort war gar nicht hilfreich…aber trotzdem danke da ich sehr höflich bin…

Es ist nicht ratsam sich abzumelden, denn der Muter werden dann u.U. die 292 euro Regelsatz fehlen und 1/3 der Miete und er Nebenkosten. Da sie außerdem noch den FReibetrag von 100 Euro behalten kann würde sich die Familie also ca. 100 Euro schlechter stehen wenn sie sich abmeldet.
Solange sie zu hause wohnt, muss sie in jedem Fall ein Drittel der Mietkosten zahlen, wenn sie eigenes Einkommen hat, das tut das Jobcenter (die ARGE gibt es nicht mehr) nämlich bei abmeldung auch nicht mehr und es fehlt folglich der Mutter!

Wenn die Mutter bereit ist das in den Kauf zu nehmen muss sie ihre Tochter aus der Bedarfsgemeinschaft abmelden. Diesen Wunsch kann sie kurz schriftlich an das Amt schicken.
Ich würde das aber nicht empfehlen, da sie dann auch u.U. nicht merh krankenversichert ist. Um wirklich unabhängig vom Amt leben zu können, sollte sie sich eine versicherungspflichtige BEschäftigung suchen. Ein 400 Euro job reicht da nicht aus.

Wenn sie es ganz genau wissen will sollte sie gemeinsam mit der Mutter eienn BEratungstermin in der leistungsabteilung vereinbaren.
Auf der Seite der Arbeitsvermittlung erlischt bei Abmeldung die Beratungspflicht. Das heisst man bekommt keine Jobs oder Fortbildungen mehr vom Amt angeboten (oder aufgedrückt?).

Gruß Gwenhyfar

danke das war sehr sehr hilfreich :smile:

Hallo

Das sind viel zu wenige (bzw. zu unschlüssige) Informationen, als dass man dazu etwas Konkretes sagen könnte. Falls es um ALG2/ „Hartz IV“ geht: Ist deine Freundin unter 25 J. alt, gehört sie zur ALG2- Bedarfsgemeinschaft der Mutter, sofern sie ihren eigenen Bedarf nicht durch eigenes Einkommen decken kann. Ab 25 J. bildet sie auf jeden Fall eine eigene Bedarfsgemeinschaft. So oder so besteht ihr Bedarf aus ihrem Regelsatz (vom vermuteten Alter her : 287 €) und ihren anteiligen Unterkunftskosten (1/3 der Bruttowarmmiete ihrer gemeinsamen Wohnung). Hat sie genügend Einkommen, um diesen/ ihren Bedarf ohne Unterstützung des Jobcenters zu bestreiten ? Nur mit einem Minijob als Einkommen dürfte das schwierig werden. - Ihr Ansprechpartner für ALG2- Leistungsfragen ist dieselbe Stelle, von der sie die Leistung beziehen.

Sie geht zum Amt und sagt, dass sie nicht mehr bedürftig ist.

Hallo,

man kann sich nicht „einfach abmelden“. Solange deine Freundin im Haushalt ihrer Mutter lebt, gehört sie zur Bedarfsgemeinschaft. Ob sie das will oder nicht, spielt keine Rolle.

Gruß

tja da weiß ich was anderes das geht sieh mal die antworten der anderen sogar im i-net haben wir recherchiert das geht einfach so…tja falsch gelegen…

Schön, wenn du dir da so sicher bist. Im Internet steht vieles und gerne geben sich Leute als Experten aus, die keine sind…
Lies dir § 7 im SGB II durch, dann weißt du Bescheid…

P.S.: Punkt und Komma demnächst nicht vergessen…

ja hallo erstmal,
so, ich habe experten gefragt und habe lange recherchiert, ich weiß anderes.
aber da sie einen Job annimmt, auf Steuerkarte und das andere ist auf auf mini-Job den sie schon hat, dann denke ich das sie so oder so nicht mehr bedürftig ist oder?

Da du ja so gut informiert bist und ich ja „falsch liege“, ist es ja sicherlich nicht nötig, dass ich deine Frage beantworte, bevor ich dich weiter mit meinen „falschen Aussagen“ nerve.

Gruß