Wie meldet sich die Freundin am besten um?

Guten Tag,

Ich hätte eine Frage:
Angenommen, man hat vor ein paar Monaten eine geförderte Wohnung bei der lokalen Genossenschaft bekommen. Diese Wohnung hat man gerade so bekommen, obwohl man Azubi ist. Das Gehalt ist fast schon zu viel (650 Euro).
Nun ist es so, dass die Freundin des Mieters gerne mit einziehen würde.
Es ist vllt. auch noch wichtig zu sagen, dass auf der Wohnung eine Bindung vom Landratsamt ist. Die Fehlbelegung wurde vor einigen Jahren abgeschafft, sprich: wenn man einmal drin ist, ist man drin. :smile:

Kennt sich jemand aus?
Geht das ohne Probleme, dass die Freundin einzieht?
Und welchen Schritt sollte man zuerst übernehmen? Einwohnermeldeamt, Landratsamt oder Genossenschaft?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

MOD: Titel wg. FAQ editiert

Ich hätte eine Frage:
Angenommen, man hat vor ein paar Monaten eine geförderte Wohnung bei der lokalen Genossenschaft bekommen. Diese Wohnung hat man gerade so bekommen, obwohl man Azubi ist. Das Gehalt ist fast schon zu viel (650 Euro).

Wieso sollten 650 € zuviel sein? Die Grenzen liegen deutlich höher als 10 000 €/Jahr, zu zweit über 20 000.

http://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject…

Und welchen Schritt sollte man zuerst übernehmen? Einwohnermeldeamt, Landratsamt oder Genossenschaft?

Genossenschaft (Mietvertrag ändern, die Freundin muss eingetragen werden) → Einwohnermeldeamt

Was das Landratsamt damit zu tun hat, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Gruss vonsales

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting wg. FAQ editiert

Danke für die Antwort!

Also es wurde so gesagt, aber kann auch sein, dass das einfach nicht gestimmt hat.

Was ich mit dem Landratsamt meinte: Ich würde nur gerne wissen, ob die dann auf einmal sagen könnten: „Aha, da wohnen jetzt ja zwei drin, die verdienen ja dann mehr. Das geht dann leider nicht mehr“ :smile: