Wie Mietkaution anlegen?

Liebe ExpertInnen,

Online-Banking erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da taucht die Frage auf, wo man die Mietkaution lässt. Online geht nicht, die meisten Banken & Sparkassen bieten das Kautionskonto gar nicht mehr an oder wenn, dann zu Mondpreisen. Jetzt bin ich auf der Suche nach Alternativen. Wer weiß was?

Dank & Gruß
Ralf

Wenn Vermieter und Mieter sich einig sind und einander ausreichend vertrauen, dann kann man sich den ganzen Zirkus sparen, und packt das Geld ganz einfach auf ein normales Konto des Vermieters. Dann nimmt man am Ende der Mietzeit einen Online-Rechner für Einlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist, lacht über die minimale auszuzahlende Verzinsung, und überweist die Kohle zurück, soweit kein Einbehalt notwendig ist.

Klar, der Vermieter ist bei so einer Sache natürlich im Vorteil, weil er alleine bestimmt, was er wann und unter welchen Umständen raus rückt, und der Mieter sollte auch der Überzeugung sein, dass der Vermieter nicht gerade finanziell aus dem letzten Loch pfeift und für die Kaution gut ist. Aber wenn auf beiden Seiten vernünftige Leute stehen, …

Wir haben es mit unseren Mietern jedenfalls bislang immer so gemacht. Mit Einbehalten waren wir sehr zurückhaltend, weil wir auch keine Lust auf Stress wegen Kleinigkeiten haben, haben tatsächliche Einbehalte sauber belegt, und wenn einem Mieter das nicht gepasst hätte, hätte er uns ja verklagen können, und wären wir auch für den Rest und die Verfahrenskosten gut gewesen.

Ansonsten: Wo kein Kläger, da kein Richter!

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Hier sollte Rechtssicherheit vor Vertrauen stehen.

Ich zitiere Herrn RA Lembke

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution (Barkaution)
einer Bank zu dem für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist
üblichen Zinssatz anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB).
Aber es ist auch möglich eine andere Anlageform zu vereinbaren.
Der Vermieter muss die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt und Insolvenzfest anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB).
Die Zinserträge stehen dem Mieter zu,
müssen aber zunächst nicht ausbezahlt werden und erhöhen die Sicherheit
und müssen dann nach Beendigung des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution an den Mieter ausgezahlt werden.

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Servus,

nichts anderes steht in dem Vorschlag von @Wiz

Und jetzt darfst Du noch raten, wie vielen Staatsexamina in welcher Disziplin er sich unterzogen hat…

Schöne Grüße

MM

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Moin,

möglicherweise hast Du meine Frage gelesen. Verstehen ist nochmal einen Schritt weiter.

Gruß
Ralf

Münchner hausbank. Die hat sich darauf spezialisiert.

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naja et schlägt es vor auf das Private Konto des Vermieters zu legen. Das geht nun wirklich nicht. andere Anlagen, ja die gehen.

Nein, da steht

(Hervorhebung von mir)

Wenn das jetzt z.B. das laufende Hauskonto für Wohnung Pfarrer-Leube-Str. 29 Eingang C II. OG links ist, ist der Anforderung

Genüge getan.

Schöne Grüße

MM

Wenn das Konnto

Insolvenzsicher von übrigen vermögen getrennt ist ja. Aber das dürften die wenigsten Untekonnten sein.

Ist doch völlig egal, was für ein Konto es ist - ob Spar- oder laufendes Konto. Wichtig ist die Kontobezeichnung und daß über das Konto kein anderer Zahlungsverkehr läuft.

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Ja, das Gesetz macht gewisse Vorgaben, und der Mieter hat Anspruch darauf, dass diesen Genüge getan wird. Und dies kann er auch gerne jederzeit einfordern, und dem wird dann auch jederzeit gerne Folge geleistet. Ist ja nicht so, dass man dem Mieter irgendetwas verweigern würde, was ihm gesetzlich zusteht, oder man nur unter der Bedingung vermieten würde, dass ein Mieter darauf verzichtet, wenn man sich auf eine solche Variante verständigt. Der Mieter kann ja auch dann, wenn er sich zunächst auf so etwas einlässt jederzeit mit dem Gesetz wedeln, und der Vermieter müsste dem dann Folge leisten, eben weil es das Gesetz verlangt.

Aber solange ein Mieter kein Problem damit hat, wenn die Sache anders gelöst wird, dann ist das einzig und alleine eine Sache zwischen Vermieter und genau diesem einen Mieter, die niemand anderen etwas angeht, und aus der niemand anderes dem Vermieter oder Mieter einen Strick drehen kann, auch wenn es nach Gesetz eigentlich anders zu regeln wäre.

Die Sache mit dem Mietkonto haben wir gerade letzte Woche auch wieder mit der neuen Mieterin vereinbart, die von sich aus einen möglichst unkomplizierten Weg wünschte, und damit überhaupt kein Problem hatte (wie die letzten Mieter eben auch). Und im Rahmen einer solchen Vereinbarung ist es dann auch vollkommen egal, wie das Konto heißt, was dort sonst noch für Zahlungsverkehr drüber läuft, ob da jederzeit mindestens die Kaution drauf ist, … solange der konkrete einzelne Mieter dies nicht verlangt (was er aber natürlich jederzeit problemlos bis hin zur gesetzlichen Regelung könnte, und was dann auch problemlos gemacht würde).

Aber noch mal: Wo kein Kläger, da kein Richter! Und wenn der Mieter mit so einer Regelung bis zu seinem Auszug einverstanden ist, dann ist das eben so.

Es ist grundsätzlich nicht verboten Risiken einzugehen und zu tragen, die man selbst als akzeptabel einschätzt. Wir reden hier - auf beiden Seiten - von Leuten mit Einkommens- und Vermögensverhältnissen, bei denen eine Mietkaution Peanuts ist, D.h. weder eine Insolvenz/finanzielle Schwäche des Vermieters ein realistisches Risiko ist, noch im Falle des Falles der Untergang der Kaution existenzgefährdend wäre. Das mag in einer beliebigen Vielzahl von Fällen anders aussehen. Dann lässt man sich eben nicht auf Regelungen ein, die vom Gesetz abweichen, und gut ist. Mein Vorschlag einer alternativen Lösung ist nicht mehr und nicht weniger als ein Vorschlag, auf den sich beide Seiten bei als vertretbar eingestuften Risiken einigen können, wenn sie dies wollen (oder eben auch nicht).

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