Ja, das Gesetz macht gewisse Vorgaben, und der Mieter hat Anspruch darauf, dass diesen Genüge getan wird. Und dies kann er auch gerne jederzeit einfordern, und dem wird dann auch jederzeit gerne Folge geleistet. Ist ja nicht so, dass man dem Mieter irgendetwas verweigern würde, was ihm gesetzlich zusteht, oder man nur unter der Bedingung vermieten würde, dass ein Mieter darauf verzichtet, wenn man sich auf eine solche Variante verständigt. Der Mieter kann ja auch dann, wenn er sich zunächst auf so etwas einlässt jederzeit mit dem Gesetz wedeln, und der Vermieter müsste dem dann Folge leisten, eben weil es das Gesetz verlangt.
Aber solange ein Mieter kein Problem damit hat, wenn die Sache anders gelöst wird, dann ist das einzig und alleine eine Sache zwischen Vermieter und genau diesem einen Mieter, die niemand anderen etwas angeht, und aus der niemand anderes dem Vermieter oder Mieter einen Strick drehen kann, auch wenn es nach Gesetz eigentlich anders zu regeln wäre.
Die Sache mit dem Mietkonto haben wir gerade letzte Woche auch wieder mit der neuen Mieterin vereinbart, die von sich aus einen möglichst unkomplizierten Weg wünschte, und damit überhaupt kein Problem hatte (wie die letzten Mieter eben auch). Und im Rahmen einer solchen Vereinbarung ist es dann auch vollkommen egal, wie das Konto heißt, was dort sonst noch für Zahlungsverkehr drüber läuft, ob da jederzeit mindestens die Kaution drauf ist, … solange der konkrete einzelne Mieter dies nicht verlangt (was er aber natürlich jederzeit problemlos bis hin zur gesetzlichen Regelung könnte, und was dann auch problemlos gemacht würde).
Aber noch mal: Wo kein Kläger, da kein Richter! Und wenn der Mieter mit so einer Regelung bis zu seinem Auszug einverstanden ist, dann ist das eben so.
Es ist grundsätzlich nicht verboten Risiken einzugehen und zu tragen, die man selbst als akzeptabel einschätzt. Wir reden hier - auf beiden Seiten - von Leuten mit Einkommens- und Vermögensverhältnissen, bei denen eine Mietkaution Peanuts ist, D.h. weder eine Insolvenz/finanzielle Schwäche des Vermieters ein realistisches Risiko ist, noch im Falle des Falles der Untergang der Kaution existenzgefährdend wäre. Das mag in einer beliebigen Vielzahl von Fällen anders aussehen. Dann lässt man sich eben nicht auf Regelungen ein, die vom Gesetz abweichen, und gut ist. Mein Vorschlag einer alternativen Lösung ist nicht mehr und nicht weniger als ein Vorschlag, auf den sich beide Seiten bei als vertretbar eingestuften Risiken einigen können, wenn sie dies wollen (oder eben auch nicht).