Wie Mietmängel kundlich tun?

Hallo,

wenn man Schäden entdeckt, die Folgeschäden haben könnten (z.B. Fugenrisse, Schimmel etc.), wie benachrichtigt man dann am besten den Vermieter? Ein Einschreiben besagt ja nichts über die Inhalte…

Freundliche Grüße
Jörg

Hallo,

bei einem (noch) ungestörten VM/Mieterverhältnis sollte man einfach dem VM einen Brief, ein Fax, eine E-Mail, eine SMS o.ä. zukommen lassen.

Bei gestörtem Verhältnis und zwar so gestört, dass man befürchtet der VM würde einfach behaupten, man habe einen leeren Umschlag oder bloß einen Geburtstagsgruß per Einschreiben/Rückschein geschickt, wird man wohl um Zeugen, Foto-Beweismaterial etc. nicht auskommen.

Hilft das immer noch nicht, wäre vielleicht eine notarielle Beaufsichtigung der Transaktion angezeigt.

Okay, das ist teilweise nicht ganz ernst gemeint, im Kern aber doch richtig. Denn letzt- und schlussendlich kann der eine immer behaupten und der andere bestreiten, oder?

Es gibt bei Gerichtsentscheidungen übrigens auch so etwas wie den Anscheinsbeweis. Soll heissen, ein Gericht geht davon aus, dass eine Aktion erfolgt ist (oder unterlassen wurde), ohne dass dies zweifelsfrei bewiesen werden konnte. Das ist aber eine unsichere Sache, da man ja im Vorhinein nicht weiß, ob und zu wessen Gunsten ein Gericht so etwas entscheidet.

Gruß
Nita