Wie Mietminderung geltend machen?

Moin!

  1. Begebenheit:
    Mieter M wohnt in einem Mehrparteienhaus. Das Treppenhaus wird im Winter mit Blumen einer anderen Mietpartei ME vollgestellt. Dadurch ist nur noch die halbe Breite des Weges auf einer Ebene nutzbar. Auf den Treppen steht nichts. M fühlt sich durch die Blumen belästigt, insbesondere mit Gepäck, Einkauf etc. M hat schon mit ME gesprochen. ME sieht das allerdings nicht ein.

  2. Begebenheit:
    Mieter M wohnt in einem Mehrparteienhaus. Die Haupttür wird Nachts von einer anderen Mietpartei ME abgeschlossen, obwohl sie von aussen nicht ohne Schlüssel geöffnet werden kann und eine Gegensprechanlage mit Summer existiert. M fürchtet den im Brandfall diesen Notweg nicht nutzen zu können und ist genervt davon Gäste abends/nachts persönlich nach unten (vom 2. OG) begleiten zu müssen, um aufzuschliessen und auch Lieferanten dort abholen zu müssen, weil jedesmal gegen halb zehn abends abgeschlossen wird. M hat schon mit ME darüber gesprochen. ME hat allerdings angekündigt, weiter abzuschliessen. In der Hausordnung oder dem Mietvertrag findet sich nichts von einer abzuschliessenden Tür.

Frage in beiden Fällen: Wie verhält sich M am Besten als nächstes? M hat es persönlich bei ME versucht. M glaubt nun, die Miete mindern zu können. Wie muss er vorgehen bzw. wie geht das weiter?

Grüße vom

SCHILDMANN

Hallo!

Letzte Woche war in der Zeitschrift „Focus“ dieses Thema. Es war auch eine riesige Liste drin mit Gerichtsurteilen zu verschiedenen Fällen und die entsprechenden Mietminderunen in %.

Schau einfach mal auf der HP von „focus“. Vielleicht findest du da was?!

LG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Frage in beiden Fällen: Wie verhält sich M am Besten als nächstes? M hat es persönlich bei ME versucht. M glaubt nun, die Miete mindern zu können. Wie muss er vorgehen bzw. wie geht das weiter?

Es ist zwar löblich, zu versuchen, die Sache direkt mit dem Verursacher zu klären. Wenn es ME an Einsicht/Vernunft mangelt, sollte M sich aber direkt an Vermieter > VM wenden.
Gerade auch in Zusammenhang mit der begehrten Mietminderung ist das der korrekte Weg > Mängelanzeige (Anzeige einer erheblichen Tauglichkeitsminderung/Gebrauchsbeeinträchtigung) und Aufforderung zur Abhilfe durch den Vermieter.
M bedenke aber, dass § 536 BGB erst bei erheblicher Tauglichkeitsminderung/Gebrauchsbeeinträchtigung eine zudem angemessene Mietminderung vorsieht. Eine Einschränkung der Treppenhausbenutzung ist da möglicherweise nicht erheblich genug …
Beispiele siehe z.B.
http://www.immopilot.de/Mieter/Mietminderungsbeispie…
siehe auch dort den Link „So könnte eine Ankündigung zur Mietminderung formuliert sein:“
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

Dennoch ist der VM ggfs. verpflichtet auch bei einer nicht ganz erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung Abhilfe zu schaffen > das Treppenhaus muss frei und ohne Einschränkungen begehbar sein, Freihaltung der Fluchtwege (m.W. Mindestbreite 1,0 Meter)!

Das gilt auch in Zusammenhang mit dem Irrglauben bzw. dem manchmal noch in Hausordnungs-Texten vorhandenen unsinnigen „Hauseingangstüre abschliessen“.
Dies stammt aus Zeiten als es noch keine Sicherheitsschlösser gab, um zur Sicherheit für alle Hausbewohner eben Unbefugten den Zutritt zu verwehren.
In heutiger Zeit gibt es zudem Brandschutzvorschriften, d.h. ggfs. wäre ein zu verschliessendes Haustürschloss mit einem Panikbeschlag zu versehen, das im Notfall (obwohl abgeschlossen) jederzeit von innen geöffnet werden kann.

zu Treppenhausnutzung/Blumen im Treppenhaus z.B.
http://www.n-tv.de/848966.html

Ich wünsche, dass doch noch Vernunft vom Himmel fällt (auf ME) - womöglich kann auch eine Begehung durch einen Brandschutzbeauftragten (Landratsamt, Feuerwehr) überzeugen …
Wirklich weiterkommen kann M hier nur zusammen MIT seinem Vermieter (also am besten nicht gleich mit einer möglicherweise unberechtigten Mietminderung ins Haus fallen).

Hallo,

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Wirklich weiterkommen kann M hier nur zusammen MIT seinem
Vermieter (also am besten nicht gleich mit einer
möglicherweise unberechtigten Mietminderung ins Haus fallen)

Verkomplizieren wir es noch etwas: Der Vermieter V ist eine Gemeinschaft mehrerer Personen, der das Haus gehört, vertreten durch eine Immobilienfirma. Mitglied dieser Gemeinschaft ist auch Mieter ME, aber nur einer von mehreren. Demnach ist ME ja nicht direkt V, aber irgendwie doch… Und dann?

Grüße

Hi,

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Erst wenn VM nicht tätig wird, kann man über eine Minderung nachdenken. Dazu aber besser anwaltlichen Rat einholen (evtl. Mieterverein)

Gruß Stefan