ich möchte eine Wohnung vermieten, die auch zur teilgewerblichen Nutzung geeignet ist. Nun möchte die Person sowohl privat als auch gewerblich einziehen.
Es gibt jedoch keine separaten Zähler für Strom etc. Ist der Mietvertrag dann gewerblich vorzunehmen? Muß ich für die Grundsteuer die komplette Wohnung als Gewerbe ansehen? Wie kann zwischen gewerblicher und privater Nutzung getrennt werden?
Soll die Person sich dann für die Private Nutzung sich ein Untermietvertrag machen?
wenn die wohnung baurodnungsrechtlich (brandschutz, parkplätze, teilungserklärung usw) nicht als gewerbefläche ausgewiesen ist, solltest du nur einen wohnwirtschaftlichen mietvertrag zum abschluss bringen und mit dem mieter extra schriftlich verabreden: der vermieter ist vom mieter in kenntnis gesetzt, dass der mieter die wohnung auch zum gewrlichem zwecke, nämlich für xxx, nutzt. der vermieter behält sich vor dem mieter jederzeit fristlos, ohne grund angeben zu müssen, die hier bezeichnete geduldete nutzung, welche über die wohnwirtschaftliche nutzung hinaus geht, dem mieter zu untersagen. am besten handschriftlich! zwei unterschriften von euch beiden darunter-fertig. möchtest du aber raus aus der wohnwirtschaftlichkeit (erheblich erleichterte vermieterkündigungsrechte), so solltest du sorge dafür tragen, dass die flächen als reine gewerbeflächen ausgewiesen werden und dann pinselst du die vereinbarung umgekehrt um. aber obacht, umwidmung von whg. zum gewerbek kostet asche und rückgängig ist es nur sehr schwierig zu machen!
zunächst Danke.
Doch bei wohnwirtschaftlicher Nutzung haben die Steuereintreiber doch weniger Grundsteuer. DAs lassen die doch nicht zu, oder?
Parkplätze gibt es genügend, gewerblich genutzt war das Haus schon. Haben das Haus gekauft. Wollten, nachdem die Mieter raus gehen, wegen der Grundsteuer und Gebäudeversicherung alles ummelden auf privatwirtschaftliche Nutzung. Und nun kam die Mietinteressentin, die 1 Zimmer für Massagen nutzen möchte und der REst der Wohnung privat. Nun dachte ich eigentlich, daß wegen der Grundsteuer nur gewerblich geht, doch scheinbar nicht…
Soweit ich weiß,darf gar nicht jede Wohnung zur gewerblichen Nutzung vermietet werden.
Verstehe aber andererseits auch nicht,wieso dies nicht egal ist als Vermieter.Das PRoblem hat ja der Mieter.Dieser muss die evtl gewerbliche oder private Nutzung vorm Finanzamt oder A-Amt oder sonstigem nachweisen.Tut mir leid,ich kann Dir nicht richtig helfen denke ich.MfG baziboss
ich weiss es nicht.
es muesste m.e. ein gemeldete Gewerbe-Objekt sein (beim Amt nachfragen)