Wie klein darf ein Häuschen sein, das man sich zu üblichen Baurechtsbestimmungen in gewöhnlichen Baugebiet setzen darf (also keine experimentellen Sondernausnahmen)? Welche grundsätzlichen Einbauten sind zwingend vorgeschrieben, z.B. bzgl. Heizung und Isolierung, Bad, Keller,… Und wo liegt dann grob der Preis für das kleinste und einfachste mögliche Neubau-Eigenheim in Deutschland?
Wir sind gespannt auf eure Antworten, Stefantu
Hallo,
jede Gemeinde hat andere Auflagen für Ihre Baugebiete. Bei uns ist z.B. geregelt, dass die Bebauung mind. 1,5m von der Grundstücksgrenze weg sein muss. Die Farbe der Ziegel ist vorgeschrieben. Es dürfen keine Kupferdachrinnen sondern nur Zink- bzw. Kunststoffdachrinnen verwendet werden. Usw. usw. usw.
Im Nachbarort gilt das alles nicht. Dafür dürfen in dem dort neu erschlossenem Baugebiet NUR 2-Geschößige Häuser gebaut werden.
Du solltest Dich für ein Baugebiet entscheiden und bevor Du das Gründstück kaufst auf der Gemeinde die entsprechenden Bauvorschriften einsehen.
Denkbar wäre auch, selbst einen Bauplan mit Deinen Minimalansprüchen zu zeichnen und diesen als Bauvoranfrage einzureichen. Wird er von der Gemeinde genehmigt, steht eurem Haus nichts mehr im Weg.
Gruß
Brandy
Hallo,
jede Gemeinde hat andere Auflagen für Ihre Baugebiete. Bei uns
ist z.B. geregelt, dass die Bebauung mind. 1,5m von der
Grundstücksgrenze weg sein muss. Die Farbe der Ziegel ist
vorgeschrieben. Es dürfen keine Kupferdachrinnen sondern nur
Zink- bzw. Kunststoffdachrinnen verwendet werden. Usw. usw.
usw.
Hallo brandy!
Also,das mit dem Verbot von Kupferdachrinnen höre ich so zum ersten Mal! Ist das im Bebauungsplan(und nur dort könnte sowas stehen) vorgeschrieben?
Im Nachbarort gilt das alles nicht. Dafür dürfen in dem dort
neu erschlossenem Baugebiet NUR 2-Geschößige Häuser gebaut
werden.
Das kommt mir schon bekannter vor.
Du solltest Dich für ein Baugebiet entscheiden und bevor Du
das Gründstück kaufst auf der Gemeinde die entsprechenden
Bauvorschriften einsehen.
Sehr zu empfehlen,schützt vor Überraschungen.
Denkbar wäre auch, selbst einen Bauplan mit Deinen
Minimalansprüchen zu zeichnen und diesen als Bauvoranfrage
einzureichen. Wird er von der Gemeinde genehmigt, steht eurem
Haus nichts mehr im Weg.
Viele Grüße
duck313
Manchmal gibts auch noch „Ortsgestaltungssatzungen“ zusätzlich zum BPlan.
zwingend vorgeschrieben, z.B. bzgl. Heizung … Keller,…
Hallo,
Heizung kann kaum zwingnd vorgeschrieben sein, es werden auch Haeuser ohne Heizung gebaut, Pasivhaus, Plusenergiehaus. Beim Keller ist es eher andersrum, manchmal ist er verboten zB. bei hohem Grundwasserstand.
Gruss Helmut
Hallo Duck313,
das Verbot für Kupferdachrinnen wird von unserer Gemeinde damit begründet, dass der Schlamm aus den Sammelbecken auf die Felder ausgebracht wird und die Landwirte in der Umgebung den Schlamm nicht mehr abnehmen wenn die Kupferbelastung zu hoch ist.
Dazu muss man wissen, dass wir getrente Kanalsysteme für Regen- und Schmutzwasser haben.
selbst welche Bäume bzw. Sträucher ich in meinem Garten pflanzen darf ist geregelt.
Alles in allem kann man damit aber gut leben. Schöne Gegend und günstige Bauplätze.
Gruß
Brandy
Guten Tag Brandy!
Danke für die Antwort. Das mit der Kupferbelastung war mir in dem Zusammenhang neu.
Das bestimmte Sträucher,Büsche,Bäume(Art und Größe) in Bebauungsplänen auftauchen,das kenne ich gut. Insbesondere wenn das neue Bauland vorher lanwirtschaftliche Nutzfläche war.
Dann wird oft auf den Grundstücken vorgeschrieben,z.B. einen bestimmten Teil des hinteren Grundstück zu bepflanzen(mit genauem Pflanzplan,Rasen nicht). Das gibt oft Ärger!
Viele Grüße
duck313