Es gibt mehrere Möglichkeiten:
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der Augenschein.
Das gibt’s aber nur im verkehrsberuhigten Bereich (…sie fuhren sichtbar schneller als Schrittgeschwindigkeit…)
Kommt in deinem Fall wohl nicht in Frage.
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Lasermessung
Hier wird die Geschwindigkeit mit der sog. Laserpistole gemessen. Es gibt in der Regel keine Bilder oder Videos (inzwischen sind Geräte auf dem Markt, die das können). Das gemessene Fahrzeug wird sofort angehalten und der Fahrer bekommt seinen Tatvorwurf (also die Höhe der Überschreitung) vor Ort genannt. (Wäre theoretisch in deinem Beispiel möglich, wird aber meist im Ort verwendet).
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das Fotografieren
Es gibt verschiedene Geräte. Das Prinzip ist immer gleich. Die Geschwindigkeit wird gemessen. Ist das Auto zu schnell, wird ein Foto gemacht. Die Verwarnung wird dann dem Halter des Fahrzeuges per Post zugeschickt.
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Hinterher (oder davor her) fahren mit Videofahrzeug
Ein ziviler Pkw der Polizei mit geeichtem Tacho und Videotechnik an Bord verfolgt die Verkehrssünder und zeichnet den Verstoß auf. Der Betroffene wird dann unmittelbar angehalten und bekommt den Verstoß vor Ort gezeigt und genannt.
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Hinterherfahren mit normalen Polizeifahrzeugen ohne geeichten Tacho.
Das geht prinzipiell auch. Ist aber eher selten. der Unterschied zu den anderen Messungen liegt in der Toleranz. Die ist dabei ziemlich groß (die genaue Zahl kann ich dir nicht mal sagen. Aber es ist so viel, dass sich das Verfahren nur bei sehr gravierenden Überschreitungen lohnt, 100 bei 60 wäre da aber im Bereich des Möglichen. Es wird dann aber so viel abgezogen, das du dabei mit einem niedrigen Verwarngeld davon kämst.) Auch hier muss das Fahrzeug nach der Messung direkt angehalten und dem Fahrer der Tatvorwurf gemacht werden.
Die generelle Toleranz bei allen anderen Messungen beträgt bis 100 km/h 3km/h vom gemessenen Wert.
Ab 100 km/h sind es 3%, die abgezogen werden.
Für das Baustellenbeispiel kommen Videofahrzeug oder „Blitzer“ in Frage.
Die Blitzer müssen übrigens nicht unbedingt blitzen. Bei gutem Licht kommen manche Geräte auch ohne den berühmten roten Blitz aus.
Und, Blitzgeräte werden nicht nur von der Polizei verwendet. Diese Möglichkeit der Messung ist auch bei Städten und Landratsämtern sehr verbreitet. Innerorts sind die meisten Blitzer von den zivilen Behörden. Die Polizei nutzt diese Technik eigentlich nur auf Autobahnen und Landstraßen.
Grundsätzlich gilt, alle verwendeten Gräte müssen regelmäßig zur Eichung (außer Nr. 1 u. 5). Es gibt für jedes Gerät eine Eichurkunde und einer Historie mit allen Überprüfungen, Reparaturen, Defekten). Diese Unterlagen können im Falle einer Gerichtsverhandlung vom Anwalt, aber auch vom Richter angefordert und eingesehen werden. Außerdem müssen die Bediener eine Schulung absolviert haben und einen entsprechenden Nachweis darüber besitzen. Auch der kann vor Gericht angefordert u dann eingesehen werden (natürlich nicht bei Nr 1 u. 5).
Für die Messungen mit Laserpistole und „Blitzer“ werden vor Ort Messprotokolle gefertigt, die bestimmte Daten und Arbeitsschritte dokumentieren müssen. Auch hier, du ahnst es bestimmt, gibt es vor Gericht die entsprechende Einsicht (Für einen Anwalt auch schon vorher.)
Ich hoffe, das reicht. Wenn nicht, dann nochmal genau fragen, welche Methode dich interessiert.