Wie mit Bedrohung umgehen?

Sehr geehrte Experten,
leider muss ich im Rahmen meiner selbstständigen Tätigkeit als Beraterin einen Schuldner nach der zweiten Mahnung nun mit gerichtlichen Maßnahmen „ärgern“. Darauf reagierte dieser zunächst mit einer schlechten Bewertung bei Google. Die lässt sich ja löschen. Nun hat er mich per Mail angeschrieben „Ihnen werden die Augen noch aufgehen.
Ich werde sie anzeigen. Wegen Betrug Vorrteuschung falscher Tatsachen. Leistungsbetrug. Usw. Sie sind nicht für mich tätig geworden. Sie haben keinen Vertrag mit mir.
Mein Anwalt bekommt den Vorgang und die Rentenversicherung werde ich auch informieren.“
Ich werde darauf natürlich nicht reagieren. Aber sollte ich irgendwelche Schritte einleiten?
Vielen Dank für den Rat!
Liebe Grüße

Hi Gretel,

sofern er nichts weiter schreibt, würde ich erstmal abwarten und weiter zivilrechtlich Deine Leistung einfordern.

Sollte er Dich tatsächlich anzeigen, hast Du ebenfalls die Möglichkeit ihn anzuzeigen. Dann wird er sich seine Anzeige vermutlich schnell überlegen…

Dein,
Ebenezer

Klar.
Geh in den Zoo und schau dir die Affen an.
Das ist weitaus sinnvoller, als sich mit derartigen Individuen zu beschäftigen.

Im besitze jetzt seit 20 Jahren einen Handwerksbetrieb - in der Zeit wurde mit insgesamt dreimal angedroht, man werde zum Anwalt gehen (oder es wurde behauptet, man sei beim Anwalt gewesen und der habe geraten, mir einen letzten Brief zu schreiben, bevor es zum Gericht geht).

Ich stand in dieser Zeit genau einmal vor Gericht - als Zeuge einer Trunkenheitsfahrt.

Hunde die bellen, beißen nicht.

All diese Vorwürfe stellen Straftatbestände dar - warum sollte er dich warnen, wenn er tatsächlich vor hätte, entsprechende Schritte einzuleiten?

Speichere die Mail und warte ab. Geh mal wieder in den Zoo…

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Hallo,
du hast doch bestimmt Beweise dass du in seinem Sinne beraterisch tätig warst.
Dann kannst du dem ganzen locker entgegensehen.
Oder hatte der erwartet, dass du seine Schulden bezahlst? :rofl:

Hallo Gretel,
das Schreiben des Schuldners würde ich zwar auch im ersten Moment als bedrohlich empfinden, letzten Endes ist es aber wohl eher eine „Androhung“.
Ich bin dabei nach dem sprachlichen Inhalt gegangen. Im Wesentlichen kündigt er an, was er tun will.
Dass Dir dabei „die Augen noch aufgehen werden“ meint wohl, dass Du Dich erschrecken sollst darüber, was er Alles tun kann.Vermutlich eine vorsorgliche Drohgebärde.
Ich würde darauf ebenfalls gar nicht reagieren - quasi den Schuldner mit dieser Aktion ins Leere laufen lassen.
Bewahre die Email dennoch auf. Sollte eine „gesteigerte“ Attacke gegen Dich kommen, kannst Du Dich auch ratsuchend an die Polizei wenden und auf diese Vorgängeraktion verweisen.
Ich hoffe, Deine verständliche Beunruhigung etwas relativiert zu haben.
LG
Amokoma1

Ich habe ganz frisch ein Urteil hier zu liegen. Da geht es neben dem Kern u.a. darum, dass die Beklagte (Gegenseite) über eine Berufung versucht hat, eigene außergerichtliche Anwaltskosten geltend zu machen. Begründung / „Logik“ des gegnerischen Anwalts: Wenn ich als Klägerin den Beklagten nicht verklagt hätte, hätte der auch keinen Anwalt benötigt. Deshalb muss ich seine Anwaltskosten übernehmen.
Verblüfft hat mich nur, dass das Gericht immerhin eine halbe Seite dafür geopfert hat, um zu formulieren, dass da jemand nicht alle Tassen im Schrank hat.
Das war die bisher lustigste Variante, ich kenne aber auch andere. Darunter solche, wie du beschreibst, in denen mir Pest und Cholera und Brüder an den Hals gewünscht / bedroht wurden. Vor dem Hintergrund eines hoffentlich vorhandenen, guten aber gelassenen Anwalts, sollte man solche Dinge versuchen, weitgehend mit Humor zu sehen.

Vielen Dank! Das Urteil würde ich gern lesen. Vielleicht trägt es zur Entspannung bei.

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