Wie mit MDK, AOK und dieser Frist umgehen?

hallo,

mein freund ist z.zt. in psychatrischer behandlung als folge von gesundheitlichen probleme aber auch weil er auf einer sehr schlecht besetzten intensivstation mit einer sehr miesen cheffin arbeitet.

nun zu seiner krankenkasse: als folge seiner arbeitsunfähigkeit musste er zu einem beratungsgespräch zur AOK. dort saß eine junge vermutlich gerade ausgelernte mitarbeiterin, die ihm díe standardfragen gefragt hat. heute (13.1.) kam ein schreiben an, dass der MDK seine arbeitsunfähigkeit nicht bestehen lässt und er gleich am Mo (16.1.) wieder zur arbeit muss. er hätte aber die möglichkeit sich bei seinem arzt zu melden, sollte er der meinung sein, dass die arbeitsunfähigkeit weiterhin bestehen bleiben sollte.

herzlichen glückwunsch, arzt am wochenende??? krankenkasse am wochenende??? wer von denen arbeitet denn da??? wie soll man damit umgehen, hat da jemand erfahrung??

danke für jeden hinweis,
gruß chilli

Hallo, Cilli,

wie lange war der junge Mann vom Arzt krankgeschrieben? Bis zum 16. oder darüber hinaus? In der AÖK kann nach einem Beratungsgespräch nicht über die AU entschieden werden. Das geht nur über den MDK. Bei einer Ablehnung nach Aktenlage (gehe ich in diesem Fall von aus ) annn man darauf bestehen, dass der MDK einen persönlich zur Begutachtung/Gespräch einläd. Außerdem sollte der behandelnde Arzt gleichfalls auf eine Begutachtung bestehen und die AU aus Sicht beschreiben. So lange der behandelnde Arzt eine AU austellt, hat man gute Karten.
Ich bebötige allerdings mehr Informationen um Handfestes von mir zu geben.
Alles Gute -Schaddie

Hallo Schaddie,

so in etwa hab ich mir das auch gedacht.
Er wäre noch länger krankgeschrieben (mind. bis 24.1. aber darüberhinaus auch noch länger). Ja, es war nur nach Aktenlage und die „Akte“ war ein 5-Minuten-Ankreuzbogen. Er hate seinen Arzt glücklicherweise heute Morgen doch erreicht, was bei einer Frist von Fr bis Mo inklusive Wochenende dazwischen wirklich ein Glücksfall war. Der war ebenfalls leicht „angefressen“. Der hat ihn wenigstens schon beruhigen können.
Nach wochenlanger Therapie und so langsam eintretender Beruhigung hat dieses besch****** Schreiben in wieder so in Panik versetzt, dass er gestern erst nach Schmeißen eines Beruhigungsmittels einigermaßen schlafen konnte.

Danke für die schnelle Antwort, das hat mir nochmal bestätigt, dass das eine absolut unhaltbare Vorgehensweise der KK ist.

liebe grüße, Chilli

Hallo Chilli,

das ist das Standardprozedere, für das grade die AOK berühmt-berüchtigt ist. Wobei jede Kasse ein Krankengeld-Fallmanagement hat - kommt halt nur drauf an, was man draus macht.

Ich unterstelle jetzt mal aus Deiner Anfrage, dass Dein Freund nicht zu einer persönlichen Vorstellung beim MDK war. Das bedeutet, dass die Sachbearbeiterin den Fall dem MDK nach Aktenlage vorgelegt hat und dieser aufgrund der Aktenlage so entschieden hat.

Das heißt jetzt nichts anderes, als dass Dein Freund am Montag ganz früh zu seinem Arzt gehen muss und dieser medizinisch Widerspruch einlegen muss; ggf. mit dem MDK reden muss.

Zugegeben, ist ein bisschen ein Roulette - wenn sein Arzt Montag auch sagt „nö, der hat recht“, dann habt ihr die Arschlochkarte… aber auch wenn sich das jetzt blöd anhört: so dramatisch ist es nicht. Das Schlimme ist jetzt die Unsicherheit bis Montag. Bei einem Telefonat wird im Zweifel auch eine Einigung erzielt, ab wann Arbeitsfähigkeit eintritt, wenn es ganz schlimm kommt. Wahrscheinlicher ist, dass ausführlichere Informationen ausgetauscht werden und eine persönliche Untersuchung zustande kommt.

Eines läßt sich auch noch sagen, um da mal ein bisschen vorzuwarnen, in Eurem eigenen Interesse: wie bei jeder Firma gibt es auch beim MDK gute und schlechte Angestellte, hier halt Ärzte. Aber wenn der sauber dokumentierte Unterlagen vom behandelnden Arzt hat (und die AOK hat ganz sicher eine Arztanfrage schriftlich gestartet und auch vorliegen), dann schreibt er auch nicht so ohne weiteres gesund. Leider füllen viele Hausärzte die Anfrage eher sparsam aus mit dem Totschlagargument „Verwaltungsaufwand“. Das ist ein Bärendienst. Da bitte intensiv den Arzt ansprechen. Und als zweites: Du hast nichts geschrieben, ob es sich um den Hausarzt oder einen Facharzt handelt (Neurologe, Psych. etc). Allgemein ist zu sagen, dass spätestens bei Beginn einer Krankengeldzahlung ein Facharzt ran muss - der hat dann auch mehr Einfluss auf den MDK. Wenn nach sechs Wochen immer noch ein Hausarzt die AU unterschreibt, wird man als Kasse durchaus zurecht misstrauisch und dann schaut auch der MDK kritischer hin. Fachärzte gibt es ja, um den Hausarzt bei schweren Erkrankungen "abzulösen und Spezialwissen einzusetzen, dass der Hausarzt bei der Komplexität in der Tiefe gar nicht haben kann (Stichwort Psychopharmaka-Verordnungen). Also: Facharzttermin vereinbaren und das der Kasse und dem MDK auch mitteilen, auch wenn es noch eine Weile hin ist. Nicht überall bekommt man so einen Termin schnell… kommt also drauf an, wo Du wohnst. Du bekommst in Berlin eher schnell was, an der tschechischen Grenze im Gebirge eher weniger…

Wenn Du noch Fragen hast, gerne!

Viele Grüße

Thomas

Hallo,

also erstmal die Krankenkasse anschreiben und Widerspruch schriftlich einlegen. Die Gründe für den Widerspruch können ja in der nächsten Woche nachgereicht werden. Mit dem Vermerk das der Hausarzt bzw. sein facharzt alles weitere veranlasst. Und dann am Montag gleich zum Facharzt. Ich würde auch reinschreiben wie kurzfristig die Schreiben gekommen sind. Vllt. arbeitet sogar einer heute bei der AOK. Die haben glaube ich eine Hotline wo man sich vorab schon mal melden kann und vllt. auch beschwerde einlegt.

Die Frage ist nur, wie lange hatte ihn der sein Arzt au geschrieben? Und welche Diagnose und ist es ein Facharzt etc.? Das kann man natürlich so alles nicht beurteilen. Welche Begründung hat die Mitarbeiterin geschrieben, warum der MDK so entschieden hat. Das müsste man alles wissen.

Auf alle Fälle immer Widerspruch wenn man nicht einverstanden ist!

Hallo Chilli !

Danke für deine Anfrage. Leider bin ich nicht ganz schlüssig aus deinen Zeilen geworden.
Du schreibst, dass dein Freund derzeit noch in psychiatrischer Behandlung ist. Ist er nun noch stationär oder ambulant in Behandlung?

Erst einmal gilt: Was der MDK meint, ist nicht rechtens. Jedes Schriftstück, welches eine Ablehnung beinhaltet, setzt eine Widerspruchsfrist von mindestens 2 Wochen voraus.
Und um es genauer zu formulieren, kann der MDK eine ARbeitsfähigkeit überhaupt nicht feststellen. Dies kann nur der behandelnde Arzt ALLEIN beurteilen.

Lasst Euch nur nicht immer auf solche windigen Schreiben ein, die KK will sparen und das auf den Kosten der Patienten.

Sage deinem Freund, er solle zum Arzt gehen und sich weiterhin krank schreiben lassen, wenn er zur Zeit nicht in der Lage ist, seiner Tätigkeit nachgehen zu können.

Zudem wäre es hilfreich für mich zu erfahren, wie lange er schon krank ist und wie sich seine derzeitigen körperlichen Befinden äußern. Es gibt Wege… die ich dann einzeln erörtern könnte.

Lg Bianka

Hallo, Chilli,

auf jeden einen Widerspruch gegen den Entscheid schreiben (in der KK abgeben).
Ansonsten geht es so weiter: Der behandelnde Arzt teilt dem MDK oder der KK seine Befunderhebung mit,aus der er die AU ableitet und fordert pers. Kontaktaufnahme des MDK`s mit ihm
Noch ein Tipp: Sieh mal unter:
www.ra-kotz.de/Krankengeld1.htm nach
Alles Gute -Schaddie

Hallo,

Dein Freund sollte gleich am Montag zu seinem Arzt gehen. Der Arzt soll sich die Unterlagen des MDKs (muss ja ein Gutachten erstellt worden sein) zuschicken lassen. Dein Freund sollte dann schriftlich (er hat vier Wochen zeit, ab 13.01. gerechnet) Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Ohne weitere Angaben ( ist er krank geschrieben, von wem? Theraoien) kann ich nicht viel mehr sagen.
Auf jeden Fall geht es nicht, dass ohne Untersuchung des MDK endgültig die Entscheidung getroffen wird, arbeitsfähig.

Gruß
Nadine

Guten Abend

In diesem Fall reicht es völlig aus, wenn er am Montag wie folgt reagiert:

  • Info an Arbeitgeber, dass er zum Arzt geht und nicht arbeiten kommt
  • Info an Krankenkasse, ebenfalls Mitteilung, dass er zum Arzt geht und nicht arbeiten kann
  • Zum Arzt gehen, weitere Krankmeldung einholen
  • Krankmeldung der Krankenkasse vorlegen mit Frage der weiteren Vorgehensweise
  • Info an Arbeitgeber, wie lange die Krankmeldung gilt

Jetzt ist die Krankenkasse wieder am Zug. Diese wird nun einen persönlichen Termin beim MDK-Arzt vereinbaren. Er entscheidet dann über die weitere Krankschreibung. Falls er der Meinung ist, dass eine Arbeitsfähigkeit besteht, hilft nur noch der Gang zum Sozialgericht.

Viele Grüße und alles Gute
Thorsten

Hallo chilli,

auch wenn es euch nicht leicht fällt,
aber lasst euch bitte nicht unter Druck setzen.
Es reicht vollkommen, wenn dein Freund morgen (am Montag) zu irgendeinem Arzt geht und dieser ihn krank schreibt.
Diese Krankschreibung muss binnen drei Tagen beim Arbeitgeber und Krankenkasse eingehen. Der Arbeitgeber ist noch am selben Tag der Krankschreibung mündlich ( auch telefonisch mgl.) zu informieren.
Der MDK und auch die Krankenkasse muss und wird die neuerliche Krankschreibung anerkennen. Wenn die das nicht machen, müssen die den Arzt verklagen und das machen die nicht.
Niemand kann deinem Freund irgendetwas antun. Das ist allein eine Sache zwischen dem behandelnden Arzt und dem MDK.
Dein Freund soll sich erst einmal richtig auskurieren.
Dann gilt es zu überlegen, etwas zu unternehmen.
Wenn ihr weiterhin Hilfe benötigt, könnt ihr mich jederzeit wieder anschreiben.
GglG Johnny

Hallo,
er kann auch am 16 zum Arzt gehen, das muß er nicht am Wochenende, nur weil der 16 ein Montag ist. Wenn er beim Psychologen in Behandlung ist, der Ihn krank geschrieben hat, und das MDK in in dieser Zeit Gesund schreit, glaube ich nicht das sein Arzt damit einverstanden ist. Der einzigste Arzt der soetwas verhindern kann ist ein Psychater, da braucht er sich eigentlich keine Gedanken machen. Er soll einen Teraphieplatz beantragen, dann kann kein MDK der Welt etwas machen.
Und dann soll er sich in aller Ruhe einen neuen Job suchen, das ist glaube ich die beste Lösuung.
LG
Glaub nicht alles

Heute Morgen gleich zum Arzt, mit Ihm Reden und weier hin AU einreichen…Nur dein Arzt muß sich im klaren sein das er sich mit den MDK und deiner Krankenkasse anlegt.
Ich hoffe das ich dir helfen konnte …weiterhin viel erfolg