Wie mit versicherungen abrechnen bei Scheibenrep

Hallo bin neu hier!
Bin seit 1 Jahr selbstständiger Kfz-Mechaniker.
Da ich häufiger anfragen bekomme von Teilkaskokunden wegen Scheibenreparatur und ich nicht weis wie ich da mit den Versicherung abrechnen muss würde ich euch mal bitten mir das zu erklären wie das abläuft!
freue mich auf antworten

Gruß
Tobi

Sorry, KFZ Versicherungen sind nicht mein Gebiet.

MFG

Guten Tag,

klären Sie es doch vorher einfach mit der entsprechenden Gesellschaft ab. Die MEISTEN - NICHT ALLE verzichten ja bei Reparatur der Front!!!-Scheibe auf eine Selbstbeteiligung.

Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Reparaturkostenübernahme seitens der Gesellschaft. Diese können Sie telefonisch beim Versicherer anfordern und per Fax kurzfristig erhalten. Damit sind Sie abrechnungstechnisch abgesichert.

Viele Grüße vom Versicherungsmakler Saarbrücken

Claude Burgard
Versicherungskaufmann
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo,

eine Abtrittserklärung unterschreiben lassen und die dann zusammen mit der Rechnung an die Vers.!!!

Ganz einfach!!

Oder vertsehe ich in der Frage etwas nicht??

Für weitere Frage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und auch für ein Angebot für Ihre Betriebsversicherung!! Wir sind Spezialversicherer fürs Handwerk in Deutschland!!!

Melden Sie sich bei mir für ein Vergleichsangebot!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 9.30 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo Tobi,

ganz einfach: du musst deine Rechnung über die ausgeführte Rep. an die vom Kunden benannte Versicherung senden.

Achtung: manchmal zahlt die dann nicht, z. B. weil Kunde mit dem Vers.-Beitrag im Verzug war. Du solltest daher den Kunden vertragl. verpflichten, für diesen Fall selbst zu zahlen. Am besten lässt dich dich diesbezgl. von einem Juristen beraten.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Tobi!

Wie bei www angegeben, kann ich bei Schadenangelegenheite nicht weiterhelfen.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo Tobi,
da ich nie selbstständig war, würde ich Dir raten die Versicherung zu kontaktieren um zu erfahren, wie Du verfahren mußt damit es versicherungskonform abläuft.

Mehr kann ich Dir dazu leider nicht sagen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und weiterhin gutes Gelingen.

Gruß
Stefan

hallo

wie eine abtrittsversicherung? quasi wenn die versicherung die reperatur nicht übernimmt das der kunde dann selber dafür aufkommen muss oder iwe muss ich das verstehn??
gruß

Hallo,

ich kenne mich da auch nicht genau aus, aber es gibt eine Abtretungserklärung die der Kunde ausfüllen muss, dann können Sie direkt mit der Versicherung abrechnen.

Gruß,
Micha

Hi Tobi,

Beim Abschluss einer TK-Versicherung zahlen die meisten Versicherungen bei folgenden Schadensursachen:

· Brand oder Explosion
· Entwendung des Fahrzeugs (z.B. durch Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub, Unterschlagung)
· Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
· Bruchschäden an der Verglasung
· Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
· Unfallschäden beim Ausweichen vor Wild ohne Berührung als Rettungskosten (nicht bei Kleintieren)
· teilweise auch Marderbiss (nur der konkrete Schaden, nicht Folgen hiervon)

Grundsätzlich gilt jedoch, was die jeweilige Versicherung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ein Teil des Versicherungsvertrags sind, aufführt. Dort ist in der Regel genau aufgelistet, bei welchen Schäden die Versicherung eintritt.

Ich hoffe das hat dir geholfen :smiley:

Hallo,
es gibt die eine Möglichkeit, dass es eine ganz normale Rechnung gibt, die der Kunde bei seinem Versicherer einreicht und von dort bekommt er die Entschädigung.
Zweite Möglichkeit ist, dass an die Werkstatt die Versicherungsansprüche abgetreten werden. Dafür ist eine entsprechende Erklärung notwendig. Dann erhält die Werkstatt die zustehende Versicherungsleistung direkt und muss nur eventuelle Selbstbehalte vom Kunden direkt einfordern.

Viele Grüße
Andreas

hallo andreas versteh die zweite möglichkeit nicht ganz…wie eine erklärung?

tobi

Hallo, da habe ich leider keine Informationen darüber!

Hallo

da solltest Du wohl eher eine/n Versicherrungsfachfrau/mann fragen.Nach meinem wissen zahlt die teilkasko gasschäden.l
g.d.

Nein - der Kunde tritt die REchnung an die Versicherung ab!!!
Wenn Sie wollen können Sie sich vorher bei der Versicherung eine Deckungszusage holen damit Sie auf den Kosten nicht hängen bleiben…!!

bei einem Service-Versicherer alles inklusive!!! :wink:

MfG www.thomas-wolter.eu

Nein - der Kunde tritt die REchnung an die Versicherung ab!!!
Wenn Sie wollen können Sie sich vorher bei der Versicherung eine Deckungszusage holen damit Sie auf den Kosten nicht hängen bleiben…!!

bei einem Service-Versicherer alles inklusive!!! :wink:

MfG www.thomas-wolter.eu

siehe auch hier:
http://www.realgarant-shop.de/Formulare-Office/allge…
oder hier:
www.sfk-kfz.de/sfkinfo.pdf

Da kann ich Ihnen nicht weeiter helfen.

achso der kunde bezahlt quasi mich und gibt die rechnung der versicherung oder?
wo bekomm ich so ein abtritserklärungsformular her?

Hallo,
guckst Du z.B. hier: http://www.formblitz.de/downloads/musterbriefe/recht…

Viele Grüße
Andreas

Sinn einer Abtrittserkl. istz es das der Kunde nicht zahlt sondern Sie direkt mir der Versicherung abrechnen!!!

und die Erkl. gibt es evtl. im www s. a. vorherige Antwort!!

MfG

achso der kunde bezahlt quasi mich und gibt die rechnung der
versicherung oder?

wo bekomm ich so ein abtritserklärungsformular her?