Hallo liebe Experten,
ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:
Angenommen eine Mietpartei zieht in ihre neue Wohnung ein und
unterschreibt das Überprotokoll, nach dem es keine (offensichtlichen)
Mängel gibt. Nach dem Einzug werden allerdings kleinere (eigentlich
unerhebliche) Schäden (zum Beispiel einige Kratzer im Steinfußboden,
zwei kleine Absplitterungen am Waschbecken bzw. am gefließten Boden
und (wohl beim Streichen versehentlich) angemaltes Holz) entdeckt.
Damit die neu eingezogene Mietpartei bei Auszug nicht für diese
Mängel aufkommen muss, wurden detaillierte Fotos gemacht. Müssen
diese Fotos jetzt (zusammen mit einem netten Brief) auch dem
Vermieter geschickt werden, oder reicht es, sie selbst aufzubewahren?
Für den zweiten Fall: Müssen weitere Zeugen (außer den zwei Mietern)
unterschreiben, dass die kleinen Schäden schon vorher vorhanden
waren?
Vielen Dank für alle Antworten und liebe Grüße!
Melanie
Nein das sollte man Ihm schon mitteilen, daß er anerkennt, daß das Altschäden sind.
Eine Altschadenbeseitigungspflicht besteht beim späteren Auszug nicht.
Wenn man später diese Arbeiten auszuführen hat heißt das aber nicht. daß man so schlampig weiterarbeiten darf.
Wolfgang
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Hallo Wolfgang,
danke für deine Antwort. Ich habe allerdings nicht verstanden, was
„Wenn man später diese Arbeiten auszuführen hat heißt das aber nicht,
daß man so schlampig weiterarbeiten darf“ bedeutet?
Danke! Melanie
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Hallo Wolfgang,
danke für deine Antwort. Ich habe allerdings nicht verstanden,
was
„Wenn man später diese Arbeiten auszuführen hat heißt das aber
nicht,
daß man so schlampig weiterarbeiten darf“ bedeutet?
Nun irgendwann wirst Du renovieren müssen, dann sach und Fachgerecht und nicht das war schon immer so.
W.
Danke! Melanie
Hallo Wolfgang,
das versteht sich für mich eigentlich von selbst:wink: Wir wollen nur
nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die wir nicht
verursacht haben.
Liebe Grüße!
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Hoi Melanie!
da Du heute ja noch nicht wissen kannst, unter welchen Bedingungen und Umständen Du das Mietverhältnis irgendwann einmal beenden möchtest/musst, solltest Du umgehend einen freundlichen Brief an Deinen Vermieter schicken.
Im Zweifel wird in ein paar Jahren niemand mehr den Bildern ansehen können, wie alt sie schon sind!
Teil dem Vermieter auch gleicht mit, WARUM Du ihm die Fotos schickst.
Grüsse aus dem bergischen
Ulli
Hallo Melanie,
also, dass Du die Schäden umgehend schriftlich dem Vermieter nachmelden solltest ist inzwischen klar.
Der Vermieter kann sich aber auf den Standpunkt stellen, dass im Übergabeprotokoll keine Mängel stehen und die Schäden am Waschbecken, Fliesen ja auch von Dir, z. B. beim Einzug, verursacht worden sein können. Sind es ältere Schäden kann man das ggf. ja an Verfärbungen erkennen, aber ansonsten 
Nur so als Hinweis. Also umgehend tätig werden.
Gruß Reni
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Hallo Reni,
vielen Dank für deine Antwort! Könnte der Vermieter tatsächlich ohne
weiteres behaupten, die (wirklich sehr kleinen Schäden) wurden von
den neuen Mietern verursacht? Es kann ja so sein, dass es
beispielsweise sehr dünne Kratzer im Steinfussboden sind, die man nur
sieht, wenn man direkt auf die Stelle starrt. So etwas kann meiner
Meinung nach ja kaum bei einer Übergabe festgestellt werden, sondern
wird, wie in meinem Beispielfall, eben nachträglich entdeckt.
Liebe Grüße, Melanie
Hallo Melanie,
also, dass Du die Schäden umgehend schriftlich dem Vermieter
nachmelden solltest ist inzwischen klar.
Der Vermieter kann sich aber auf den Standpunkt stellen, dass
im Übergabeprotokoll keine Mängel stehen und die Schäden am
Waschbecken, Fliesen ja auch von Dir, z. B. beim Einzug,
verursacht worden sein können. Sind es ältere Schäden kann man
das ggf. ja an Verfärbungen erkennen, aber ansonsten 
Nur so als Hinweis. Also umgehend tätig werden.
Gruß Reni
Hallo liebe Experten,
ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:
Angenommen eine Mietpartei zieht in ihre neue Wohnung ein und
unterschreibt das Überprotokoll, nach dem es keine
(offensichtlichen)
Mängel gibt. Nach dem Einzug werden allerdings kleinere
(eigentlich
unerhebliche) Schäden (zum Beispiel einige Kratzer im
Steinfußboden,
zwei kleine Absplitterungen am Waschbecken bzw. am gefließten
Boden
und (wohl beim Streichen versehentlich) angemaltes Holz)
entdeckt.
Damit die neu eingezogene Mietpartei bei Auszug nicht für
diese
Mängel aufkommen muss, wurden detaillierte Fotos gemacht.
Müssen
diese Fotos jetzt (zusammen mit einem netten Brief) auch dem
Vermieter geschickt werden, oder reicht es, sie selbst
aufzubewahren?
Für den zweiten Fall: Müssen weitere Zeugen (außer den zwei
Mietern)
unterschreiben, dass die kleinen Schäden schon vorher
vorhanden
waren?
Vielen Dank für alle Antworten und liebe Grüße!
Melanie
Hallo Melanie,
Hallo Reni,
vielen Dank für deine Antwort! Könnte der Vermieter
tatsächlich ohne
weiteres behaupten, die (wirklich sehr kleinen Schäden) wurden
von
den neuen Mietern verursacht?
Ähm, Du behauptest ja auch, dass die nicht von Dir sind. Bei einem Umzug wird schon mal was fallen gelassen oder geschoben, statt getragen.
Es kann ja so sein, dass es
beispielsweise sehr dünne Kratzer im Steinfussboden sind, die
man nur
sieht, wenn man direkt auf die Stelle starrt. So etwas kann
meiner
Meinung nach ja kaum bei einer Übergabe festgestellt werden,
sondern
wird, wie in meinem Beispielfall, eben nachträglich entdeckt.
Kann Dir nur aus eigener Erfahrung berichten, allerdings vermieterseitig. Mangel ist nicht auf Protokoll festgehalten, also existiert er nicht. Nachträglich anmelden ist nicht.
Wenn das wirklich so kleine Kratzer sind. Würde ich keine schlafenden Hunde wecken. Versuch mal mit wegpolieren. Die größeren Abplatzungen würde ich schon versuchen nachträglich zu melden.
Liebe Grüße, Melanie
Gruß Reni
Hallo Melanie,
also, dass Du die Schäden umgehend schriftlich dem Vermieter
nachmelden solltest ist inzwischen klar.
Der Vermieter kann sich aber auf den Standpunkt stellen, dass
im Übergabeprotokoll keine Mängel stehen und die Schäden am
Waschbecken, Fliesen ja auch von Dir, z. B. beim Einzug,
verursacht worden sein können. Sind es ältere Schäden kann man
das ggf. ja an Verfärbungen erkennen, aber ansonsten 
Nur so als Hinweis. Also umgehend tätig werden.
Gruß Reni
Hallo liebe Experten,
ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:
Angenommen eine Mietpartei zieht in ihre neue Wohnung ein und
unterschreibt das Überprotokoll, nach dem es keine
(offensichtlichen)
Mängel gibt. Nach dem Einzug werden allerdings kleinere
(eigentlich
unerhebliche) Schäden (zum Beispiel einige Kratzer im
Steinfußboden,
zwei kleine Absplitterungen am Waschbecken bzw. am gefließten
Boden
und (wohl beim Streichen versehentlich) angemaltes Holz)
entdeckt.
Damit die neu eingezogene Mietpartei bei Auszug nicht für
diese
Mängel aufkommen muss, wurden detaillierte Fotos gemacht.
Müssen
diese Fotos jetzt (zusammen mit einem netten Brief) auch dem
Vermieter geschickt werden, oder reicht es, sie selbst
aufzubewahren?
Für den zweiten Fall: Müssen weitere Zeugen (außer den zwei
Mietern)
unterschreiben, dass die kleinen Schäden schon vorher
vorhanden
waren?
Vielen Dank für alle Antworten und liebe Grüße!
Melanie