Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche Ihre Konsultation. Am 31. Mai hat mein Arbeitgeber
mich gekündigt. Am 20.Juni sollte er mir die Reste meines
Geldes auszahlen: Zeitkonto, Resturlaubsgeld u.s.w. Am 1.08
wurde durch Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich
bin, als Gläubeger ein Forderungsanmeldung an Rechtsanwalt zu
schicken. Darf ich zum Hauptforderung auch Zinsen eintragen?
Von welchem Tag werden die Zinsen angerechnet: ab 1. Juni oder
ab 20. Juni ? Wie die Zinsen ich berechnen soll, z.B 1000 EUR
zu? Wieviel wird es für den erwähnten Termin? Kann jemand den
Ratschlag geben?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Die Höhe der Zinsen kann jeder beliebig hoch ansetzen. ABER: der Gegner kann vor Gericht erklären, dass die angesetzten Zinsen zu hoch sind. Dann legt das Gericht einen Basiszinssatz fest. Allerdings weiß ein Anwalt Bescheid, wieviel realistisch ist, um einen Betrag in das Formular einzutragen. In der Praxis werden ca. 5% über dem Basiszinssatz angegeben. Die Laufzeit beginnt ab dem Tag, wann der Gegner angemahnt wurde, dass er säumig ist. Falls der Prozeß nicht über die kostenlosen Rechtsanwälte der Gewerkschaften läuft, sind in dem Formular noch alle Nebenkosten also Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Porto, Telefon, Fahrten usw. mit anzugeben, bzw. darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung der Kosten, nachgereicht wird.
Und schon läuft es.