Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche Ihre Konsultation. Am 31. Mai hat mein Arbeitgeber mich gekündigt. Am 20.Juni sollte er mir die Reste meines Geldes auszahlen: Zeitkonto, Resturlaubsgeld u.s.w. Am 1.08 wurde durch Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich bin, als Gläubeger ein Forderungsanmeldung an Rechtsanwalt zu schicken. Darf ich zum Hauptforderung auch Zinsen eintragen? Von welchem Tag werden die Zinsen angerechnet: ab 1. Juni oder ab 20. Juni ? Wie die Zinsen ich berechnen soll, z.B 1000 EUR zu? Wieviel wird es für den erwähnten Termin? Kann jemand den Ratschlag geben?
Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche Ihre Konsultation. Am 31. Mai hat mein Arbeitgeber
mich gekündigt. Am 20.Juni sollte er mir die Reste meines
Geldes auszahlen: Zeitkonto, Resturlaubsgeld u.s.w. Am 1.08
wurde durch Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich
bin, als Gläubeger ein Forderungsanmeldung an Rechtsanwalt zu
schicken. Darf ich zum Hauptforderung auch Zinsen eintragen?
Von welchem Tag werden die Zinsen angerechnet: ab 1. Juni oder
ab 20. Juni ? Wie die Zinsen ich berechnen soll, z.B 1000 EUR
zu? Wieviel wird es für den erwähnten Termin? Kann jemand den
Ratschlag geben?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Die Höhe der Zinsen kann jeder beliebig hoch ansetzen. ABER: der Gegner kann vor Gericht erklären, dass die angesetzten Zinsen zu hoch sind. Dann legt das Gericht einen Basiszinssatz fest. Allerdings weiß ein Anwalt Bescheid, wieviel realistisch ist, um einen Betrag in das Formular einzutragen. In der Praxis werden ca. 5% über dem Basiszinssatz angegeben. Die Laufzeit beginnt ab dem Tag, wann der Gegner angemahnt wurde, dass er säumig ist. Falls der Prozeß nicht über die kostenlosen Rechtsanwälte der Gewerkschaften läuft, sind in dem Formular noch alle Nebenkosten also Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Porto, Telefon, Fahrten usw. mit anzugeben, bzw. darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung der Kosten, nachgereicht wird.
Lieber Dimitrij,
ich denke Sie koennen es sich hier relativ leicht machen. Setzen Sie Zinsen ab dem 01.06. an. Ich schlage 0,5% pro Monat vor. Bei 1000 Euro sind dies 5,- Euro pro Monat.
Ob dies so richtig istm wird der Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter so oder so prüfen. Machen Sie sich jedoch keine Illusionen. Forderungen wie Ihre werden in Insolvenzverfahren zweitrangig bedient. zunächste werden die Mitarbeiter bezahlt und dann werden die sonstigen Forderungen geprüft und nach einer Quote bedient, je nachdem wieviel Masse vorhaneden ist.
es geht darum wann wurde die Forderung fällig im normal Fall am 1ten des Monats. Als sind die Zinsen von diesem Zeitpunkt an fällig. Berechnet wird mit dem Monats bzw. dem Tageszins. In Höhe der üblichen Kreditzinsen für kurzfristige Darlehen.
5 % Zinsen. Im Jahr oder im Monat? 5% von 1000 EUR macht 50
EUR. 1000+50 im Jahr oder im Monat?
Hallo,
Es wird immer für ein Jahr (365 Tage) gerechnet. Macht also Basiszinssatz, zB 4% + die angesetzten 5% sind gleich 9%. Bei 1000€ sind das 90€ pro Jahr und 0,24657€ pro Tag.
Wichtig ist, den Antragsgegner rechtzeitig anzumahnen mit der genauen Forderungshöhe, also Hauptforderung (1000 €). Denn erst ab dann! gelten die Verzugszinsen!!!
hallo Dimitry,
sorry es sind doch 5% Zinsden.
Was ist mit Zinsen?
Verzinst wird die Bruttoforderung. Regelzins für den Verzug sind 5 Prozentpunkte über dem Basiszins. Der Basiszins wird regelmäßig angepasst und ist über …… zu ermitteln. Ein höherer Verzugsschaden ist nachzuweisen (Bankbescheinigung über das mindestens in die Höhe der Lohnforderung valutierende Darlehen und dessen Verzinsung).