Wie muß der Abstand zur Straße sein ohne Vorliegen eines Bebauungsplanes

Alle Bauten mußten vor 30 Jahren mindestens 6 Meter Abstand zur Straße aufweisen.Jetzt wurde eine Baugenehmigung beim Nachbargrundstück von 5 Metern genehmigt.Esliegt kein Bebaungsplan vor.Haben keine Sicht mehr.Muß man klagen oder hat das keinen Sinn?Wer weiß was.Vielen Dank.Urmel

das richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Hallo!

Mal etwas abseits der Frage:

Wenn man selbst 6 m Abstand eingehalten hat und der Nachbar nun nur 5 m, in wie fern ist dem Altanwohner nun die Sicht genommen. Zwischen den Häusern ist der Mindestabstand auch 6 m ( 3 + 3 m Abstand).
Die Sicht schräg aus dem Fenster geschaut ?
Ernsthaft ?

Zum Fall:

Selbst wenn in diesem Bundesland auch 6 m Abstandsfläche zur Straße vorgeschrieben wären, so gilt doch, zur Straße darf man auch verkürzen. Man kann rechnerisch bis zur Fahrbahnmitte herangehen, es liegt also ein Teil der geforderten Abstandfläche auf der Straße und ein Teil auf Eigenland.
Beispiel: Fahrbahnbreite 6 m, geforderter Abstand 6 m , also kann man sogar bis auf 3 m an die Straßenkante heran ! 3 m der geforderten Abstandfläche liegen dann rechnerisch auf der Straße.

MfG
duck313

Würde mich schon interessieren wo das da stehen sollte.
§34 BauGB ist da wohl eher die Grundlage.

vnA

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Es geht nicht nur um die Fahrbahnbreite, sondern um die Breite der öffentlichen Verkehrsflächen. Die angenommenen 6 m sehe ich da wirklich nur bei den wenigsten Straßen in D bzw. bei Fußwegen.
6 m Abstandsfläche sind üblicherweise auch nur im Mehrfamilienhausbau zu erreichen. Einfamilienhäuser haben nur selten Wandhöhen von 15 m bei Beachtung des §34 BauGB.

vnA

vnA

Würde mich schon interessieren wo das da stehen sollte.
§34 BauGB ist da wohl eher die Grundlage.

vnA

habe mich geirrt - verwechselt mit den Abstandsflächen zum Nachbargrundstück.

Gruß Merger