Diese Aufgabe steht so im Lehrbuch für Logistik
Aufgabe
Warum sind bei der Warenannahme
a)die Quittierung der äußerlich einwandfreien Waren gegenüber dem Überbringer,
b)die Bestätigung von Beschädigungen durch den Überbringer und
c)die unverzügliche Prüfung und ggf. Anzeige von Mängeln gegenüber Lieferer bzw. Frachtführer wichtig?
Wie soll man das verstehen?
Ich weis das „a), b) und c)“ wegzulassen ist um die Frage richtig zu lesen.
Mein Problem liegt bei „b)“: Ich kann hier nicht sagen ob der Überbringer die Beschädigung verursacht hat oder nur die Bestätigung als Zeuge wichtig ist.
Der Satz ist für mich nicht richtig formuliert.
Wie muss der Satz richtig geschrieben werden?
(Das eine klare deutsche Aussage auf „Beschädigung durch den Überbringer“ stattgefunden hat.)
Die Aufgabe ist meiner Ansicht nach insgesamt irreführend. Selbst ohne Nummerierung durch a), b) und c) entsteht der Eindruck, dass es sich um den üblichen Prozess bei der Warenannahme handelt. Dies ist aber unmöglich, da ich nicht mit a) die Qualität der Ware bestätigen kann und dann bei b) deren Mängel bestätigen muss. Mit b) ist wahrscheinlich gemeint, dass eventuelle Schäden die vom Empfänger festgestellt werden vom Überbringer bestätigt werden müssen. Daher müsste auch die Reihenfolge geändert werden. In c) wird der Schaden geprüft bzw. festgestellt in b) bestätigt. Logisch ist erst die Feststellung (Anzeige) des Schadens und dann deren Bestätigung durch den Überbringer. Ich gehe davon aus, dass Überbringer/Lieferer/Frachtführer synonym gebraucht werden.
Hier ein Formulierungsvorschlag:
Warum sind bei der Warenannahme
entweder die Quittierung der äußerlich einwandfreien Waren gegenüber dem Überbringer
oder im Falle eines Schadens die unverzügliche Prüfung und ggf. Anzeige von Mängeln gegenüber dem Lieferer bzw. Frachtführer sowie die Bestätigung des Schadens durch den Überbringer wichtig?
Die Situation ist folgend:
Der Überbringer Bestätigt den einwandfreien Empfang der Ware beim Versender. Er ist nun verantwortlich für die Ware.
Ich bin der Empfänger und nehme die Ware entgegen.
zu a)mit der Quittierung ist der Überbringer nicht mehr haftbar zu machen.Der Versender haftet für schäden die nicht sofort erkennbar sind.(Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen gerügt werden.)
zu b)Hier muss ich neutral bleiben. Der Überbringer Bestätigt mir, das Beschädigungen vorhanden sind und ich als Empfänger den Schaden nicht verursacht habe. Ob dieser nun den Schaden verursacht hat oder nicht liegt in der Beweispflicht. Da ich nun anhand einer Mängelrüge die Beseitigung der Mängel beim Versender fordere, kann der Versender durch diese Bestätigung die Kosten bei der Spedition einklagen. Was die Spedition nun mit ihrem Überbringer macht liegt nicht mehr in meinem Bereich.
C) lass ich jetzt mal weg
Da dies nur Fiktion ist, ist es für mich absolut nicht vertretbar zweudeutige Fragen zu stellen.
„Bestätigung von Beschädigungen durch den Überbringer“
Was Bestätigt er mir?
Antwort: äußerlich sofort erkennbare Mängel die nicht vom Empfänger verursacht wurden. (möglicherweise Transportschaden)oder (der Schaden war schon)
Es läuft auf Transportschaden aus, Er hat ja beim Versender den einwandfreien erhalt der Ware bestätigt.
Ich bin der Meinung das die Frage b) so formuliert werden sollte:
„die Bestätigung vom Überbringer der Beschädigungen durch den Transport“
Was meinen Sie?
Ich finde den Zusatz durch den Transport schwierig, da es durchaus möglich ist, dass der Schaden schon vor dem Transport bestanden hat oder sogar mutwillig mangelhafte Ware verschickt wurde.
Theoretisch richtig.
Wenn der Überbringer die Ware beim Versender abholt, wird er nicht den empfang von beschädigter (äußerlich erkennbar) Ware bestätigen. Nach der Abholung der Ware gilt eine Beschädigung als Transportschaden.
Ja er ist nicht haftbar zu machen. Ich habe aber auch einen kleinen fehler bei meiner letzten Antwort eingebaut.
Wenn ich alle Aspekte beachte müsste die Fragestellung so sein:
Im Ganzen:
1.Warum sind bei der Warenannahme folgende Sachverhalte wichtig?
a) Die Quittierung der äußerlich einwandfreien Waren gegenüber dem Überbringer.
b) Die Bestätigung von Beschädigungen durch den Transport vom Überbringer.
c) Die Unverzügliche Prüfung und ggf. Anzeige von Mängeln gegenüber dem Überbringer.
bei b) steht der Überbringer nun nicht mehr als verursacher da.
Ich denke das sie jetzt korrekt gestellt ist.
Besser?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Formulierung b) („die Bestätigung von Beschädigungen durch den Überbringer“) ist zwar, isoliert genommen, mehrdeutig, da „durch den Überbringer“ grammatisch auf „Beschädigungen“, aber auch auf „Bestätigung“ bezogen werden kann; aus inhaltlichen Gründen und auch deshalb, weil sich die der Präposition „durch“ in Satz b) entsprechende Präposition „gegenüber“ in den Sätzen a) und c) jeweils auf „Quittierung“ und „Prüfung“ bezieht, kann sich das „durch“ nur auf das Wort „Bestätigung“ beziehen, nicht aber auf „Beschädigungen“.