Wie muss der Untermietvertrag aufgestellt sein

Hallo Nicole69,Henry Loos und Karl,

vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich möchte bei meiner Mutter zur Untermiete wohnen.
Ich bekomme Hartz4 und lebe seit 1995 wieder daheim.
Bin 44j.männlich.
Worauf muss ich bei der Ausfüllung des Untermietvertrag achten?
Kann man die Miete auch in Bar übergeben?

Ich bedanke mich für die antworten
Gruß Chaos

Das Problem ist, dass Deine Mutter ja Deine Familie ist. Da kann es sein, dass auch ihr Einkommen mit angerechnet wird. Würde Dir raten, der VdK beizutreten (www.vdk.de). Dies ist wohl der beste Sozialverband in Deutschland. Sie beraten Dich in sozialrechtlichen Angelegenheiten und das für einen Monatsbeitrag von ca. € 4,50.

Hallo,

folgende Antwort ist hoffentlich hilfreich:

a) Vertrag
Nach § 22 Abs. 1 SGB II sind die tatsächlichen, angemessenen Unterkunftskosten zu übernehmen. Für diesen Anspruch genügt es deshalb, wenn der Hilfebedürftige tatsächlich Wohnraum nutzt, für den tatsächlich ein Entgelt zu zahlen ist. Auf eine rechtswirksamen Mietvertrag kommt es nicht an (vgl. SG Oldenburg, Beschluß vom 29.09.2005 - S 47 AS 57/05ER).

b) Konto
Im Antrag können Sie unter „Bankverbindung“ eingeben, dass kein Konto vorhanden ist. Dann können Sie Ihre Leistungen auch in bar auszahlen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo
danke für die antwort.werde mir dein text bereit legen,wenn es soweit ist.

Hallo,

Du kannst einen ganz normalen Mietvertrag aus dem Schreibwarenhandel verwenden. Ich weiß allerdings nicht, ob Dir nicht unterstellt wird, dass Du von deiner Mutter z.B. Lebensmittel erhältst und Dir dies entsprechend abgezogen bzw. verrechnet wird. Gerade bei solchen Mietverhältnissen, bei denen die Behörde davon ausgeht, dass z.B. nicht der volle Mietpreis tatsächlich gezahlt wird etc. pp würde ich auf jeden Fall offiziell überweisen, um den Nachweis zu führen.

Viele Grüße