Wie muss ein Makler sein Gewerbe anmelden?

Ein Makler, hat eine Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO .

Gibt das auch in seinem Impressum an.
Außerdem seine Umsatzsteuernummer
das zuständige Finanzamt
und bezeichnet sich selbst als Gesetzlichen Vertreter seines Unternehmens …bzw. Geschäftsführer
Das Unternehmen hat einen anderen Namen, ich erfinde jetzt einen Entsprechenden Namen…

„Edelstahl Property Group“ ( Edelstahl wurde erfunden, der Rest entspricht dem tatsächlichen Namen)
In der Gewerbeanmeldung Steht er mit seinem „Normalen Namen“ z.B. Michael Mustermann.

Ist das seriös? ich habe meine Zweifel und wäre für Ratschläge dankbar.

Bürger 79

Seriös sieht tatsächlich anders aus.
Als Einzelunternehmer ist man verpflichtet immer mit seinem vollen Namen zu firmieren.
Es dürfen dann zusätzliche Bezeichnungen hinzugefügt werden, die nicht irreführend sein dürfen.
Die optische Darstellung ist sehr variabel.

So z.B.

Strickwaren

-Lieschen Müller-

Servus,

das glaube ich nicht.

Wenn oben auf dem Briefkopf in Dunkelgrün drei Zentimeter hoch „Ihr endkrasser Vorwerk-Sörwissmän“ steht, und ganz unten am Rand in Grau, 8pt, der Name des Einzelunternehmers „Sven-Leon Ohibsky“, dann ändert das nichts am Namen des Unternehmers.

Ein Unternehmen, das einen anderen Namen als der Unternehmer hat, kann es nur geben, wenn dieser andere Namen eine Firma ist. Das ist bei Einzelunternehmern an dem Zusatz „e.K.“ zu erkennen, sonst an der Angabe zur Rechtsform.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das ist es ja eben, es ist keine Rechtsform angegeben.
so dumm wie es klingt.
Deshalb frage ich hier nach, ob das ganze seriös sein kann.

Angegeben ist nur
-der Firmenname: „Edelstahl Property Group“

-der gesetzliche Vertreter: Michael Mustermann

-… Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:
Bezirksamt …

--------Zuständige Aufsichtsbehörde:
Finanzamt …

  • und die Umsatzsteuernummer.

viele Grüße
Bürger 79

Servus,

diese muss auch nicht angegeben sein, wenn es sich um einen Einzelunternehmer handelt. Damit ist klar, dass

kein Firmenname ist. Wenn der Unternehmer

seinen Namen nennt, ist alles in Ordnung. Nur, wenn er mit einer Scheinfirma ohne Nennung seines Namens aufträte, wäre was falsch.

Das hier

ist zwar ziemlich lächerlich, aber es ändert nichts daran, dass Michael Mustermann völlig korrekt unter seinem vollen Namen auftritt und lediglich zur Verzierung eine Scheinfirma erfunden hat.

Schöne Grüße

MM