Guten Tag,
kann mir bitte jemand juristische auskunft geben, wie ein stellplatz in einer tiefgarage in einem wohngebiet, welche von 3 zusammengebauten häusern genutzt wird gekennzeichnet werden muß? reicht es das da nur eine nummer drann steht? man kann da aber leider nicht erkennen wem genau der stellplatz gehört.
vielen lieben dank im vorraus
annabeth
Hallo Annabeth,
Auskunft wird Ihnen wahrscheinlich wirklich nur ein Anwalt aufgrund ergangener Urteile geben können.
In der Planung gehören die Stellplätze zum Aufgabenbereich des Architekten.
In den Garagenverordnungen ist nur festgeschrieben, bei welcher Nutzung wie viel Platz für Stellplätze und Fahrgassen zu Verfügung stehen muss.
Ihr Problem scheint aber ein ganz anderes zu sein. Wenn ich Sie richtig verstehe, wird der Ihnen zustehende Stellplatz ständig fremdgenutzt.
Dazu mein Rat:
Kennzeichnen Sie den Stellplatz in Absprache mit dem Eigentümer als Privatparkplatz. Hängen Sie bei Nichtbeachtung freundliche, persönliche Hinweisschreiben unter die Wischblätter.
Dokumentieren Sie das alles.
Können Sie sich damit mehrere Wochen nicht durchsetzen, gehen Sie zu einem Anwalt und erstatten mit seiner Unterstützung Anzeige.
Viel Erfolg! und eine ruhige und besinnliche Adventszeit!
Gruß Peter