Wie muß ein Verkehrsschild stehen?

Vor meinem Wohnhaus hat gestern jemand ein Parkverbotsschild aufgestellt, so ein „mobiles“.
Allerdings stand es 90° verdreht, also mit der Hinweisseite Richtung Fahrbahn.
Ich hatte daher angenommen, daß es schon mal bereitgestelt worden ist und bei Notwendigkeit, z.B. Beginn von Bauarbeiten, gedreht wird.
Als ich heute dort parken wollte, wurde ich auf das Parkschild hingewiesen.
Mein Hinweis auf die Ausrichtung wurde abgetan.
Gedreht würde es nicht, weil dann die Leute über den Sockel führen. Ich weiß nun bescheid und werde dort nicht parken.
Trotzdem interessiert mich mal die Meinung anderer.
War mein Gedankengang so abwegig?
Sollten Schilder nicht so aufgestellt sein, daß sie der Entgegenkommende sieht (wie es im Normalfall gehandhabt wird)?
Ist das Aufstellen von „mobilen“ Schildern möglicherweise sogar gesetzlich geregelt?

Hallo,

beachte Randziffer 26
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
Na dann viel Spaß beim Richtigstellen

Gruß FoPo

hi,
jedes verkehrsschild nach der stvo stellt ein verwaltungsakt dar. es muss also auch amtlich aufgestellt werden. hat das schild eine privatperson errichtet, braucht es nicht beachtet zu werden.
schilder müssen zum rechten winkel zur fahrbahn aufgestellt werden. eine drehung zu 45 grad ist noch statthaft.
hauptmann

Hallo,

beachte Randziffer 26

aber vergiss nicht den Abschnitt „Zu den Zeichen 283 und 286“, Punkt III. 3., Randnummer 5: „Haltverbotsschilder mit Pfeilen im Schild sind schräg anzubringen.“

…sonst ist das nur der halbe Spaß.


PHvL

Habt schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!!
Das ging ja schnell.
Ich muß das Schild nochmal genau ansehen und auf weiße Pfeile checken.

schraeg wozu?
Hallo!

sind schräg anzubringen.

schraeg wozu? zur Erde? zur Fahrbahn?

Gruss
Paul

Nachdem ich Eure Antworten (Dankeschön!)gelesen und das Schild nochmal angesehen hab (Halteverbot mit 2 weißen Pfeilen, bedeutet also davor und danach Halte- und damit auch Parkverbot), komm ich zu dem Schluß, daß es wohl durchaus schräg stehen darf; das entspricht wohl den 45° in der ersten Antwort.
Schräg steht es allerdings nicht!
Es steht immer noch 180°.
Ich bin auch nicht die Einzige, die es nicht ernstgenommen hat.
Da parken permanent Autos.
Kein Wunder!

Hallo,

komm ich zu dem Schluß, daß es wohl durchaus
schräg stehen darf; das entspricht wohl den 45° in der ersten
Antwort.

wenn die VwV „schräg“ (also etwa 45°) anordnet und man grundsätzlich eine Verdrehung um 45° akzeptiert, so steht es mit 90° (also in Richtung Fahrbahn weisend) ja richtig.

Es steht immer noch 180°.

…ursprünglich schriebst du 90° – 180° (also entgegen der Fahrtrichtung) wäre vermutlich in der Tat nicht wirksam, da es vom durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer nicht wahrgenommen würde.

Ich bin auch nicht die Einzige, die es nicht ernstgenommen
hat.
Da parken permanent Autos.

Dabei ist aber zu beachten, dass selbst ein nicht nach allen Regeln der VwV aufgestelltes Verkehrszeichen nicht automatisch unwirksam ist. Wenn es für den durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, könnte es seine Wirkung trotzdem entfalten.


PHvL