Wie müssen die Informationen auf dem Formblatt enthalten sein? Vertretender Anwalt mit Unterschrift, klar. Datum, klar. Der Vollmachtgeber, Vor- und Zuname, auch noch klar. JETZT WIRD ES INTERESSAANT: Wird allerdings vom Vollmachtgeber ein nicht amtlicher Vorname (z.B. Pit Meyer, amtl. richtiger Name Peter Meyer) eingetragen und auch mit umgangssprachlichen Vornamen die Unterschrift des Vollmachtgebers geleistet und zudem fehlt die Begründung wegen was vertreten wird, ist die Vollmacht dann noch rechtsgültig? Spielt es dabei eine Rolle ob das Dokument vom RA beglaubigt wurde? Wer kann mir hier eben fundiert weiterhelfen, ohne dass ich mich durchs Gesetzbücher quälen muss. Google brachte mir nicht die gewünschten Erkenntnisse.ICH SUCHE KEINE FORMULARE ODER VORDRUCKE. Danke im Voraus
Nicht mein Bereich
Daniel
Nicht mein Bereich
Daniel
Danke für die Info
Vg S