Wie muss eine Willenserklärung gegenüber den Behörden (nach einer Einbürgerung) aussehen, um anzumelden dass man beide Nationalitäten behalten möchte?

Mein Mann (Spanier) hat sich vor 2 Jahren einbürgern lassen. Er kann innerhalb von 3 Jahren gegenüber den spanischen Behörden erklären, dass er seine spanische Staatsangehörigkeit weiter behalten möchte.

Wer kann mir sagen, wie eine solche Willenserklärung auszusehen hat und reicht es diese an das spanische Konsulat zu schicken?

I

Seid Ihr sicher, dass er dann die deutsche Staatsbürgerschaft behalten kann? ich bezweifle das nämlich.
Hier mal ausführlich nachlesen:
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Staatsangehörigkeit/DoppelteStaatsbuergerschaft.html
Es sei denn er fiele unter diese Regelung:


ramses90

Das Konsulat vielleicht ? Mann ist Spanier und hat sicher keine Sprachschwierigkeiten dort. Es geht doch um spanisches Recht.
Deutscher ist er ja offenbar schon geworden, da ging es um deutsches Recht.
Und einfach schicken geht garantiert nicht, man muss persönlich erscheinen und es muss alles mögliche mitgebracht und dort unterzeichnet werden.