Wie muss es richtig heißen?

Guten Tag,

Wie muss es richtig heißen:

Zu kompetenter Beratung gehört…

oder

Zur kompetenten Beratung gehört…

Und eine Begründung dazu würde mich sehr freuen.

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Sibylle

Beides ist möglich. Es kommt drauf an, was man ausdrücken möchte.

„zu kompetenter Beratung gehört“ ist eher allgemein gehalten, während bei „zur kompetenten Beratung“ eine bestimmte Beratung z.B. in einem Fachgebiet gemeint ist.
„Zur“ ist ja die Verschmelzung von „zu“ und „der“ und der bestimmt Artikel „der“ (hier mit Dativmarkierung) deutet ja darauf hin, dass eine ganz bestimmte Beratung gemeint ist.
Bei „zu kompetenter Beratung“ ist KEIN bestimmter Artikel versteckt.

Bsp.
„Eine kompetente Beratung ist in unserem Geschäft selbstverständlich. … Zur kompetenten Beratung gehört…“

Hoffe, das reicht so.

Gruß, J.

Geht beides. Dritte Variante: Zu einer kompetenten Beratung gehört…
„Zu kompetenter Beratung“ ist eine Kurzform dafür.
„Zur kompetenten Beratung“ (bestimmter Artikel) sagt man, wenn vorher schon von ihr die Rede war.
Beste Grüße
Jens J. Korff
www.korfftext.de

Hallo Sibylle,

beide Formen sind richtig. Es gibt keinen grammatischen Grund, weshalb eine davon falsch sein sollte. Lediglich in der Verwendung sind sie wahrscheinlich nicht hundertprozentig gleich:

Weil das „Zur“ in „Zur kompetenten Beratung“ ja aus „Zu + der“ zusammengezogen ist, bietet sich diese Formulierung an, wenn die kompetente Beratung schon ein, zwei Sätze zuvor genannt wurde und mit dem bestimmten Artikel jetzt wieder aufgegriffen wird. Beispielsweise: „Unsere Mitarbeiter zeichnen sich durch Hilfsbereitschaft und kompetente Beratung aus. Zur kompetenten Beratung gehört, dass wir …“.

In „Zu kompetenter Beratung“ ist der bestimmte Artikel nicht enthalten, daher ist es weniger erforderlich, dass dieser Ausdruck bereits vorher erwähnt wurde. Dieser Formulierung ist daher besser geeignet, um das Thema allgemein und neu einzuführen. Man könnte in vielen Fällen auch schreiben „Zu einer kompetenten Beratung“, also mit unbestimmtem Artikel.
Beispielsweise: Sie schreiben ein Buch über Beratung und beginnen das allererste Kapitel mit „Zu kompetenter Beratung gehört, dass …“.

Wenn man in den beiden genannten Situationen die jeweils anderen Ausdrücke einsetzen würde, wäre das nicht direkt falsch, aber es klänge in manchen Ohren vielleicht ein bisschen seltsam:

„Unsere Mitarbeiter zeichnen sich durch Hilfsbereitschaft und kompetente Beratung aus. Zu kompetenter Beratung gehört, dass wir …“.

Oder der Buchanfang: „Zu der kompetenten Beratung gehört, dass …“.

Viele Grüße
Michael

Wie muss es richtig heißen:

Zu kompetenter Beratung gehört…
oder
Zur kompetenten Beratung gehört…

Ohne den Context, den Vorlauf, ist die Antwort schwer zu geben : bezieht sich die Aussage auf die Beratung, die unter anderem nicht nur lustig sondern auch kompetent sein soll, oder auf die Kompetenz der Beratung im Gegensatz zur inkompetenten …

Hallo Sibylle,

beides ist korrekt. Wenn zuvor von einer kompetenten Beratung die Rede war und jetzt weitere Merkmale einer solchen aufgezählt werden sollen, zieht man die Formulierung mit dem bestimmten Artikel vor. Wenn aber in die kompetente Beratung neu eingeführt werden soll, nimmt man die Formulierung mit dem unbestimmten Artikel (zu kompetenter Beratung).

Grüße
Axel

Hallo Sibylle,

(endlich mal jemand, der auch seinen Namen sagt …)

=> Grammatisch ist beides richtig, und inhaltlich sehe
ich keine Unterschiede. Also nimm das, was Dir vom
Gefühl her besser gefällt oder was besser in den
sprachlichen Kontext passt.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

Danke für die Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen.
Grüße
Sibylle

Hallo Axel
Danke für die Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen.
Grüße
Sibylle

Danke für die Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen.
Grüße
Sibylle

Hallo Michael

Danke für deine ausführliche Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen.
Grüße
Sibylle

Danke für die Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen.
Grüße
Sibylle.

Hallo J.
Danke für deine ausführliche Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen.
Grüße
Sibylle

Dazu muß man schon den ganzen Satz bzw den Zusammenhang kennen…

Hallo,
beides ist richtig und auch im Schriftdeutsch verwendbar. Welche Wendung man wählt, ist eine Sache des persönlichen Sprachstils und des persönlichen Geschmacks. Ein bessere und sprachlich gehobenere Formulierung wäre allerdings die ausführliche Form „zu einer kompetenten Beratung gehört…“. Bei den von Ihnen genannten Formulierungen handelt es sich um Kurzformen.
Viele Grüße
Hilla

Hallo Sibylle,
grammatisch sind die beiden Ausdruckweisen korrekt, aber das wissen Sie wahrscheinlich schon. Ob die eine oder die andere richtig ist oder nicht, ist schwierig zu sagen, denn es kommt auf den Kontext an. Mal benutzt man das erste Beispiel, mal das zweite. Wenn man einen Text schreibt, ändert man manchmal die Sätze, je nachdem wie es weiter läuft, und dann kann man die unbestimmte oder die bestimmte Form anwenden. So wie ich es sehe, könnten beide Beispiele richtig sein. Ein großer inhaltlicher Unterschied liegt wohl nicht vor. Sprache hat auch etwas mit Gefühl zu tun.
Das ist leider alles, was ich Ihnen anhand nur zwei kurzer Beispiele sagen kann.
MfG Arild Borgersen

Hallo Sibylle,

nochmal ich …
Ich freu mich, daß es auch mal jemand gibt, der
a) sich zurückmeldet und
b) danke sagt.

Ist hier auf dieser Plattform gar nicht so selbst-
verständlich, wie man meinen mag.

Nun auch meinerseits ein liebes Dankeschön dafür …

Liebe Grüße
Andreas

Hallo,
vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr weiter geholfen.
Gruß
Sibylle

Hallo Hilla,
vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.
Gruß
Sibylle

Liebe Sibylle!

Beide Versionen sind grammatikalisch korrekt.

Die 1. Version geht von einer Verallgemeinerung ohne Artikel aus, also z.B. :

Kompetente Beratung gibt es sowohl im Netz als auch … usw.
Hier steht das Wort „Beratung“ jedoch im Dativ, also im 3. Fall, da es nach der Präposition „zu“ steht, die diesen Fall nach sich zieht. (Z.B.: „Zu dir möchte ich das sagen.“) Deshalb muss das dazugehörige Adjektiv (kompetent) dies ausdrücken:
Zu kompetenter Beratung gehört …

Die 2. Version geht von einer etwas bestimmteren Beratung aus, was durch einen bestimmten oder unbestimmten Artikel ausgedrückt wird. Dieser ist allerdings nicht mehr so sichtbar, weil er an das „zu“ angehängt wird: „zur“. Das ist eine Abkürzung für „zu einer“ oder „zu der“.
Also: Zur (zu der/einer)kompetenten Beratung gehört…

Da der Dativ nun schon in dem „zur“ steckt, darf er im Adjektiv (kompetent) nicht mehr erscheinen. Das steht jetzt im Akkusativ, also im 4. Fall.

(Deutsche Sprache - schwere Sprache…)

Alles Gute und viele Grüße unbekannterweise von

Claudina