Hallo habe einen neuen Arbeitgeber dieser ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dieser zahlt mir die Anreise zur Arbeit mit öffentl. Verkehrsmitteln. (ca. 100 km). Wie muss ich dies versteuern, wird mein Nettolohn dadurch geringer. Noch zur Info es handelt sich nicht um ein Beamtenverhältnis. Hier ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag.
„Der Arbeitnehmer erhält eine Fahrgeldvergütung nach dem öffentlichen Verkehrstarif für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Die Versteuerung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen“
Vielen Dank im voraus für die Antwort!