Wie muss ich die Fahrgeldvergütung versteuer?

Hallo habe einen neuen Arbeitgeber dieser ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dieser zahlt mir die Anreise zur Arbeit mit öffentl. Verkehrsmitteln. (ca. 100 km). Wie muss ich dies versteuern, wird mein Nettolohn dadurch geringer. Noch zur Info es handelt sich nicht um ein Beamtenverhältnis. Hier ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag.
„Der Arbeitnehmer erhält eine Fahrgeldvergütung nach dem öffentlichen Verkehrstarif für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Die Versteuerung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen“

Vielen Dank im voraus für die Antwort!

Hallo, kann Dir leider keine Antwort geben,danke, liebe Grüße

Hallo,

Dazu kann ich ihnen leider auch keine genaue Auskunft geben.
Frage: Wird das Fahrgeld auf ihrem Lohnzettel mit aufgeführt?
Ist das Fahrgeld unter dem Nettogehalt auf der Lohnabrechnung?
Beispiel: Netto 1600.-€
Fahrgeld: 100.-€
Gesamt: 1700.-€
Falls es ungefähr so aufgeführt ist wird es nicht versteuert,steht es bei den anderen Abgaben mitdabei wird es versteuert und Sie haben weniger Netto.
Fragen Sie ihren Arbeitgeber einfach nochmal,oder sprechen mit Arbeitskollegen die in der gleichen Situation sind.
Denn Ausgleich kann man sich Steuerlich wieder zurückholen,aber wie das weiß ich nicht.
Ich denke es ist am besten wenn man eine Kopie des Vertrages bei der Steuer dazulegt und einen kleinen Bericht dazuschreibt das es neu für Sie ist und das Sie damit noch nicht klarkommen.

Gruß
monika61

Hi,

sorry Lohnsteuer ist nicht meine Stärke. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort von anderen erhalten bitte nochmals melden. ich mache mich dann mal schlau

Hallo,

eine steuerfreie Fahrtkostenerstattung durch den AG ist nur bei Dienstreisen und ständig wechselndem Einsatzort möglich. Ansonsten würde es mit versteuert werden. Aber aufgrund Ihres Namens gehe ich davon aus, daß Sie Elektrotechniker sind, also ständig wechselnde Einsatzorte haben, daher wird Ihr AG die Fahrtkostenerstattung höchstwahrscheinlich steuerfrei an Sie zahlen können.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

ich habe leider keine Erfahrung. Aber die zusätzliche Vergütung sollte sich auf Dein Netto - Gehalt nicht wesentlich auswirken.

Einen Ausgleich erhälst Du ja in der jährlichen Steuererklärung, in der Du Deine tatsichlichen Kosten geltend machst und angibst, davon vom AG erstattet.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
die Zuschüsse zu den Fahrtkosten werden auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Diese werden dann den Werbungskosten „Fahrtkosten“ gegen gerechnet.
Gruß

Bitte Antworten der Kollegen erfragen/beachten - nicht mein Gebiet.