Hallo, ich habe mit meinem Lebenspartner 2008 eine Eigentumswohnung gekauft über Kreditfinanzierung, die wir nicht nutzen. Nun ist er verstorben in 2009 und ich kann alleine die Kreditraten nicht zahlen. Es geht um die ESt.Erklärung 2009. Ich bekam noch Miete für 2 Monate, danach wurde die Miete von der Bank eingezogen zur Tilgung des Kredites. Ich hatte aber schon Anwaltskosten in Höhe von 2000 EUR. Wie muss ich das bei der Einkommensteuer jetzt behandeln. Ich bin zwar noch Eigentümer auf dem Papier, aber habe nicht wirklich Mieteinnahmen. Oder muss ich die als Einnahmen angeben? Ich weiss auch nicht, wie die Bank die Mieteinnahmen aufteilt (Zinsen, Tilgung). Was machen? Danke für Eure Hilfe. S. K.
Hallo,
ich bin nur Eigentümer mit rund 20 Jahren Erfahrung, die geschilderte Situation gehört nicht dazu. Im ELSTER-Forum https://www.elster.de/anwenderforum/ bekommt man nicht selten Auskünfte, die weit über die Anwendung von ELSTER hinausgehen. Aber vielleicht weiß ja hier jemand mehr als ich.
Viel Erfolg,
Anselm
Hallo, in diesem Fall kann ich dir nicht helfen. Raten würde ich dir, evtl. einen Steuerberater zu fragen und zweitens, wenn du Schwierigkeiten hast, mit der Bezahlung der Kreditraten, die Wohnung zu verkaufen. Im Falle der Nichtzahlung wäre sonst schnell eine Zwangsversteigerung die Folge und dabei bekommst du nur wenig Geld heraus. Da machst du in jedem Fall ein Minus. Tut mir leid, dir nichts Positives sagen zu können.
Gruß Uli
Hallo Uli,
die Zwangsversteigerung steht irgendwann an, danke für Deine Antwort. Gruß Sylvia
Hallo Sylvia, dann sprich mit der Bank, dass sie die Wohnung für dich über einen Makler verkaufen sollen, da du sonst noch mehr Geld verlierst. Oder schalte selber Anzeigen. Es gibt doch bei euch auch Anzeigenblätter, die kostenlose Anzeigen veröffentlichen. Im Falle der Versteigerung bekommst, du höchstens 50 % des normalen Kaufpreises. Ich drücke dir ganz doll die Daumen. Und Kopf hoch, das Leben geht weiter. Alles Gute Uli
Hallo Uli,
die Zwangsversteigerung steht irgendwann an, danke für Deine
Antwort. Gruß Sylvia
Hallo,
Du schreibst die Miete wird von der Bank eingezogen und in Zins und Tilgung aufgeteilt. Dann stimmt es doch nicht, daß Du keine Mieteinnahmen hast. Die Mieteinnahmen gehen lediglich direkt an die Bank oder ist die Bank der Eigentümer der Wohnung. So lange Du noch Eigentümer hats sind die Mieteinnahmen von Dir zu versteuern. Auch wenn Du keinen Cent davon siehst, weil Zins und Tilgung alles aufbraucht, dann wird doch Dein Kredit davon abbezahlt also Dein Eigentum wird gemehrt und mit jedem Monat gehört ein grösseres Stück der Wohnung Dir.
Steuern auf die Miete müsstest Du dann nötigenfalls von anderen Einnahmen bezahlen oder alle Aufwendungen, die Du mit der Wohnung hast sind so hoch, daß sie den Einahmen gleich kommen denn bei Vermietungen können Aufwendungen gegen die Einnahmen gerechnet werden. Bei der Rechnerei solltest Du auch nicht vergessen Fahrtkosten zur Besichtigung der Wohnung und Gespräche mit der Bank aanzusetzten.
Ach ja, ein Gespräch mit der Bank ist natürlich auch fällig. Wenn Du nicht weißt, welcher Teil des Geldes Zinsen und welcher Tilgung sind und dies auch nciht aus dem Vertrag mit der Bank hervor geht, dann rede mit der Bank.
Hallo!
Ich kann hier leider nicht weiterhelfen. In Steuerangelegenheiten bin ich kein Experte.
Viele Grüße
Thomas
Hallo, ich denke, dies ist nicht so einfach. Meine Empfehlung: Direkt beim Finanzamt anfragen, wie das steuerlich zu behandeln ist. Nach meiner Erfahrung helfen sie gern weiter.
Beste Grüße M.
Hallo, ich denke, dies ist nicht so einfach. Meine Empfehlung:
Direkt beim Finanzamt anfragen, wie das steuerlich zu
behandeln ist. Nach meiner Erfahrung helfen sie gern weiter.
Beste Grüße M.
Hallo, vielen Dank für alle Antworten, die Sache wird durch meinen RA vertreten, der wusste aber auch keinen Rat bezüglich der Steuer. Ich werde das Finanzamt anrufen und nachfragen.
Einen schönen Sonntag wünscht allen
S.K.
Hallo,
ich bin kein Experte und kann daher die Frage nicht beantworten.
mit freundlichen Grüßen
L.V.
Hallo,
ich kann zu privaten steuerlichen Dingen
leider keine Information geben.
Grüße
Aira92
Hallo Viktoria,
das ist natürlich eine verzwickte Situation - emotional, rechtlich und finanziell.
Man muss die verschiedenen Themen erst einmal inhaltlich trennen:
Da Du die Finanzierung mit unterschrieben hast, haftest Du auch dafür bzw. musst die Raten + Tilgung zahlen. An Deiner Stelle würde ich mit der Bank reden und Deine Situation erklären. Vielleicht kann man die Tilgung aussetzen oder die Raten strecken/stunden.
Die Bank hat „Angst“, daß Du die Raten/Tigung nicht mehr zahlen kannst und pfändet deshalb.
Da Du die Raten aber auf Dauer eh nicht mehr zahlen kannst/willst, solltest Du den Verkauf der Wohnung anstreben, bevor die Bank damit eventuell in die Zwangsversteigerung geht. Das würde bedeuten, Du bleibst auf einem grösseren Schuldenberg sitzen.
Die Mieteinahmen sind naürlich in der Steuererkläung als Einnahmen anzugeben, auch wenn Du die nicht direkt erhalten hast. Die Nebenkosten können jedoch nicht gepfändet werden. Die Schuldzinsen kannst Du als Sonderausgaben steuermindernd gelten machen, abenso die umlagefähigen Nebenkosten + Verwalterkosten.
Bzgl. der Aufteilung Tilgung/Zinsen guckst Du am Besten mal in den Kredit-Vertrag.
Ich drücke Dir die Daumen und melde Dich, falls Du noch Fragen hast.
Viele Grüße vom
Michael
Da kann ich dir leider keine Auskunft geben.Am besten ist es zum Steuerberater zu gehen.Der kostet allerdings auch wieder Geld.