Sagen wir Herr Müller fängt an um die 1000 US$ / Monat aus „Werbeeinnahmen“ im Internet zu erwirtschaften, die Firma die ihm das Geld überweisen würde, hat Ihren Sitz in San Francisco (USA). Nun stellt sich mir die Frage, wie Herr Müller in dieser Situation dieses „Einkommen“ versteuern muss.
Herr Müller:
ist 25 J.
Studienabbrecher
ausbildungsplatzsuchend gemeldet
lebt von seinem Erspartem
bekommt Kindergeld bis Feb.2010
In seinem Account auf dieser Website befinden sich ein paar Tausend Dollar, die er über paypal an sein Bankkonto schicken würde. Natürlich hätte Herr Müller gerne gewusst wie er legal an dieses Geld kommen kann, sodass Herr Müller sich nicht strafbar macht.
Hallöchen,
ich will jetzt nichts verkehrtes sagen, aber ein paar tausend ist schon eine Hausnummer. Kindergeld steht Dir da schon nicht mehr zu, und soviel ich weiss musst Du dann ein Gewerbe anmelden Umsatzsteuer und Einkommensteuer zahlen. Bleibt noch die Frage wer Deine Krankenkasse im moment bezahlt?
Hallo malin-dana Herr Müller ist Ihnen schonmal sehr dankbar für Ihre Antwort! Leider hat Herr Müller auch vergebens versucht mit Steuerberatern in Kontakt zu treten aber anscheinend keinerlei Interesse für seinen Fall erwecken können(was Herr Müller als sehr frech empfand und deshalb ein wenig enttäuscht ist) Herr Müller hat nicht damit gerechnet, dass er relativ „leicht“ im Internet geld verdienen kann, daher wurde er ein wenig „überrumpelt“ hat dieses Geld jedoch auch noch nicht angefasst, weil er sich wie gesagt vorher gerne Informationen und Rat einholen wollte. Die Krankenkasse läuft zur Zeit auf dem Mindestbeitrag der sich sicherlich evenfalls ändern wird sobald Herr Müller weiss, wie er das Einkommen versteuern muss. Vielen Dank nochmal
Die Daten von Herrn Müller sind irrelevant. Wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist er hier steuerpflichtig.
In der Regel handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für die Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer fällig wird.
Sollte Herr Müller nicht beantragt haben, Kleinunternehmer zu sein, werden i.d.R. noch 19% Umsatzsteuer fällig.
Hallo, vielen Dank für die rasche Antwort es geht Herrn Müller darum, was er tun muss um „richtig“ Steuern zu zahlen oder wo er sich am Besten rat holt. Und bevor er extra Geld für einen Steuerberater ausgeben muss, hätte er sich gerne vorher so gut es geht informiert.
Richtig wäre, wenn er ein Gewerbe anmeldet, bevor er Einnahmen generiert. Dann gibt es einen Fragebogen vom Finanzamt und eine kleine Broschüre, in der die wichtigsten Sachen erläutert sind. Auch bei der Erstellung der Steuererklärung MUSS das Finanzamt ihm helfen. Er kann also seine Belege und Kontoauszüge zum Finanzamt bringen und dort fragen, wo dies eingetragen werden muss. Ein Steuerberater macht auch nicht viel mehr, als die Formulare auszufüllen. Das Finanzamt hingegen macht das kostenlos. Die einzige Schwierigkeit ist, an einen freundlichen Mitarbeiter zu geraten. Denn das sind Beamte… .-(
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Firma nicht Hr. Müller gehört. Müller wird für eine Leistung bezahlt.
Dann kann Müller die Einnahmen in der Einkommensteuer angeben.
Bis 7664 Euro (ca.11500 $) fallen keine Steuern an muss aber erklärt werden.
Wenn die zu versteuernden Einnahmen nicht über 7680 Euro liegen bleibt Kindergeld erhalten.
Zusätzlich sind noch alle Anfallenden Werbungskosten (dazu gehören auch die Bewerbungskosten) anzugeben.
Wenn das nicht nur kurzfristig ist, ist eine Gewerbeanmeldung zu prüfen ob nicht günstiger.
Achtung bei der Krankenversicherung nachfragen ob dadurch eine Versicherungspflicht eintritt.
mfg
ben
>> Ist Herr Müller Gewerbetreibender und angemeldet? Jeder der nachhaltig durch seine Tätigkeit die Absicht hat Gewinn zu erzielen, ist dieses. Er ist verpflichtet alle seine Ein- und Ausgaben fest zu halten (steuerlich genannt: Bücher zu führen) u. 1 x jährlich den Gewinn/Verlust für das Finanzamt zu ermitteln. Woher die Einnahmen kommen, ist egal, da der Ort der Tätigkeit (Sitz der „Firma“) hier in Deutschland ist.
Wenn er seinen Wohnsitz jedoch in den USA hat, gilt amerikanisches Steuergesetz. Die Steuer wird dann in der USA erhoben. (Hier habe ich keine Ahnung)
Der Nachweis der erhaltenen Einnahmen ist die bezahlte Rechnung. Evtl.mit Bankauszug auch zw. Umrechnungskurs.
(Ob am Ende keine Steuer bezahlt werden muss ist nicht relevant).
>>
Hilfe zum Thema bekommt man bei der IHK (Industrie u. Handelskammer). Evtl. auch beim EKSt.-Sachbearbeiter, wenn man Ihm seine Absicht der Tätigkeit schildert.
>>
>> Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
>>
>> Grüße aus Frankfurt
>>
>> H. Schneider
Guten Tag,
Zur fiktiven Situation:
Sagen wir Herr Müller fängt an um die 1000 US$ / Monat aus
„Werbeeinnahmen“ im Internet zu erwirtschaften, die Firma die
ihm das Geld überweisen würde, hat Ihren Sitz in San Francisco
(USA). Nun stellt sich mir die Frage, wie Herr Müller in
dieser Situation dieses „Einkommen“ versteuern muss.
Herr Müller:
ist 25 J.
Studienabbrecher
ausbildungsplatzsuchend gemeldet
lebt von seinem Erspartem
bekommt Kindergeld bis Feb.2010
In seinem Account auf dieser Website befinden sich ein paar
Tausend Dollar, die er über paypal an sein Bankkonto schicken
würde. Natürlich hätte Herr Müller gerne gewusst wie er legal
an dieses Geld kommen kann, sodass Herr Müller sich nicht
strafbar macht.
Hallo Herr Schneider! Zunächst erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Nein, Herr Müller ist nicht angemeldet. Leider kennt er sich nicht so gut mit Steuern aus (er hat bisher nur Studentenjobs auf Lohnsteuerkarte gehabt, wo man nur eine Seite der Steuererklärung ausfüllen musste ) Er bräuchte Hilfe wo er sich schlaumachen kann, zunächst kostengünstig aber wenn alles nichts hilft wird er wohl einen Steuerberater aufsuchen müssen) Zurück zur Situation. Er lebt in Deutschland und hat im Internet erstmal nur hobbymäßig „herumgespielt“ und nun siehts danach aus, dass auf regelmäßigerbasis Gewinn erzielt werden kann und sogar sehr gutes Potenzial aufweist dort noch mehr herauszuholen. Also wie ich Sie verstanden habe sollte sich Herr Müller bei der IHK erkundigen wie das mit der Gewerbeanmeldung funktioniert.
So würde ich es machen, die IHK gibt bestimmt zumindest Auskunft über die
nächsten sinnfollen Schritte
oder an wen man sich erst einmal kostenlos wenden kann.
Das „Gewerbe“ muss angemeldet werden. Auch ist es sinnvoll (wenn du dich
mit steuerlichen Sachen nicht so gut auskennst) einen
Steuerberater aufzusuchen damit die privaten und geschäftlichen Aufwendungen/Erträge getrennt werden.
Bücher über die ersten Schritte können auch helfen.
Viele Grüße