Also wir haben ein echtes Problem. Der Mieter im meiner Mutter zahlt Mieten nicht oder erst nach langen Aufforderungen und nicht in voller Höhe. Behauptet Einschreiben Einwurf Einschr. Rückantwort werden nicht angenommen.Behauptet Gerichtssachen nicht zu erhalten. Für NK 2010 liegt nach Gerichtsbeschluß beim Gerichtsvoll
zieher. 2011 ist auch offen. Zahlung wird versprochen, die Miete wäre grade überwiesen usw.was nicht stimmt. Derzeit fehlen Nebenkostennachzhlg. 2010 und 2011 . (2012 ist noch nicht berechnet) und die Miete Jan. 2013. Die geforderten Mieten von 630 Euro incl. NK für 93 qm,3 1/2 Räume + Küche, Bad mit Dusche und Wanne, Toilette extra, Garage und Garten Anteil bezahlt sie nicht sondern nur
540 Euro. Dann hat sie natürlich Nachzahlungen von ca. 850 Euro die sie dann eben auch nicht bezahlt. Alle Mahnungen auch Androhung einer Räumungsklage waren erfolglos und sie ist dann eben nicht erreichbar. Fam. mit 3 Kleinkinder.
Was kann ich tun um meine Zahlungen zu bekommen, bzw. die Mieter aus dem Haus zu bekommen. Wie kündige ich richtig.Auch die letzte Kündigung 2012 wurde ignoriert. Was kostet ungefähr eine Räumung und wie mache ich das? Welche Möglichkeiten habe ich sonst?
Das Haus steht in Bayern und wir leben in Berlin.
Wer kann helfen???
nicht in voller Höhe. Behauptet Einschreiben Einwurf Einschr.
Rückantwort werden nicht angenommen.Behauptet Gerichtssachen
nicht zu erhalten.
Nicht angenommene Einschreiben/Rückschein gelten bei Nicht-Annahme nach Rücksendung an Sie als zugestellt.
Sie werden wohl den Weg einer Räumungsklage gehen müssen.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen
Hallo,
nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt bleibt Ihnen nur der Weg zum Rechtsanwalt, der die Kündigung ausspricht und Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutert. Eine Fam. mit 3 kleinen Kindern aus der Wohnung zu klagen wird nicht einfach sein, aber die Mietzahlung könnte über ein Amt geregelt werden.
MfG P. Kunze
Sie müssen beim Gerich die Räumung einklagen, die Kosten müssen Sie als Vermieter vorlegen. Ob Sie die aber jeweils zlurück bekommen, wenn der Mieter, der offensichtlich zahlungsunfähig ist, das ist das ist Ihr Problem bzw. das aller Vermieter.
Aber ohne Räumungsklage und Räumung durch den Gerichtsvollziehen bekommen Sie den Mieter nicht raus.
Bassauer
sorry,würde das ganze einen anwalt übergeben
Moin!
Ja, in der Tat, da haben Sie ein Problem!
Wer kann helfen???
Ich würde mir in dem Fall einen Fach-Anwalt (Miet-/Wohnrecht) in der Nähe der Immobilie suchen (einer in Berlkin hilft da weniger) und die Mieter rausklagen.
Das Geld, was Sie dabei investieren, wird m.E. weniger sein, als das Geld, daß Sie verlieren werden, wenn Sie nicht auf Räumung klagen.
So eine Klage wird i.d.R. 2 Jahre dauern und ioch wünsche Ihnen, daß Sie versichert sind.
Wenn Sie (resp. der Eigentümer) nicht sogleich massiv vorgehen, kann man Ihnen in einem evtl. Prozess später eine Schwäche ggf. als bereits gezeigten Goodwill zu Gunsten der Mieter auslegen…
Viel Glück!
Suchen sie einen befähgigten agilen anwalt vor Ort. Der hilft Ihnen weiter.
Verkaufen sie das haus anschließendend und investieren Sie das Geld in einer Berliner Immobilie. Überzeugen sie sich vor einer Neuvermietung von der Bonität des künftigen Mieters.
Hallo Angel,
es ist immer schlecht, wenn der Besitzer nicht vor Ort wohnt, um einige Dinge selbst zu regeln. Diese Erfahrung habe ich schon selbst gemacht. Öffentlichkeit zu suchen ohne den Vorwurf der üblen Nachrede zu provozieren erfordert etwas Gefühl . Manchmal sind auch die Banken etwas mit Hinweisen hilfreich.
-
in der Regel kostet eine Zwangsräumung mehr Geld, als die Sache letzten Endes Wert ist - Sie haben ja schon diesbezüglich einige Erfahrung gesammelt
-
die sanfte Methode wäre herauszufinden wer der Geldgeber resp. Arbeitgeber ist und mit dem ein Gespräch führen um zu klären, wie es weitergeht
-
die Immobilie mit Übernahme der Mieter verkaufen (Verluste)
-
die harte Tour : eine „Entmietungsfirma“ beauftragen, die die Forderungen bzw. die Kündigung persönlich zustellen und motivieren die Kündigung anzuerkennen
Beste Grüße
hardy
Hallo,
da die Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand sind können Sie als Vermieter Fristlos das Mietverhältnis kündigen. Natürlich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Sollten die Mieter mal wieder nicht reagieren, muss man eine Räumungsklage einreichen. Das ganze dauert natürlich und kommt es zur Räumung kann das ganze schon mal mehrere Tausend Euro kosten.
Ich würde empfehlen einen Anwalt auf zu suchen und diesen alles in die Hand zu geben, da dieser sofort alles in die Wege leiten kann. Dieser Anwalt kann auch prüfen ob die erste Kündigung rechtens war.
Ich wünsche ganz viel Erfolg und gute Nerven