Wie muss ich meine Mietwohnung bei meinem Auszug hinterlassen?

Guten Tag alle miteinander,

ich hoffe, dass ich hier auf Hilfe stoße und sorry schon mal für den etwas längeren Text.
Ich wohne seit 6 Jahren in einer Mietwohnung in Berlin, 74qm.
Wir wohnen dort zu zweit und haben fristgerecht zum 31.12 gekündigt.
Da wir Freunde haben, die die Wohnung gern übernehmen möchten, haben wir diese als Nachmieter vorgeschlagen, alle Unterlagen eingereicht usw.
Die beiden haben eine Zusage bekommen und den Mietvertrag ab dem 1.1.17 bereits vor der Abnahme schon am 9.12 unterschrieben.

Am 9.12 stand unsere Wohnung dann auch schon bis auf einige Möbel leer und wir hatten schon an dem Tag einen Termin für die Abnahme durch einen Beauftragten der Hausverwaltung. Anwesend waren also der „Abnehmer“, unsere Nachmieter (die schon unterschrieben hatten) und wir als aktuelle Mieter. Der Herr kam rein, sagte: „Hier ist nicht gestrichen, so nehme ich die Wohnung nicht ab und eine neue Abnehme erfolgt erst am 3.1.“ und war dabei zu gehen.
Wir haben ihm erklärt, dass wir uns darauf geeinigt haben, dass wir schon am 15.12 ausziehen würden, weil die Nachmieter gern selber streichen würden. Er sagt, dass ihm das egal sei, er jetzt geht und Urlaub hat und erst am 3.1 wieder da ist und dann zur Abnahme kommt.

Wir haben ihn dann noch gefragt wie es mit dem großen Kleiderschrank ist, den die Nachmieter übernehmen wollen und auch einen PVC Boden in einem Zimmer sowie Auslegware in einem weiteren kleinen Zimmer. Darauf er: „Das ist nicht mein Problem, auch dahinter muss gestrichen werden.“

Meine Frage ist nun, ob das rechtes ist?
Müssen wir streichen obwohl die Nachmieter selber streichen würden?
Alle Wände bis auf zwei kleine sind weiß, wurden allerdings in den 6 Jahren noch nicht neu gestrichen. Sind also nicht mehr überall ganz weiß und haben auch Löcher von Regalen usw.
Kann es sein, dass wir den Schrank und die Böden entfernen müssen, obwohl die vollkommen i.O. sind und die Nachmieter diese behalten möchten?

Ich habe für morgen einen Maler beauftragt, dem ich aufgrund der Kosten natürlich am liebsten absagen würde.
Ich habe mich natürlich auch an den Miterschutzbund gewandt, der mir erklärt hat, dass die Hausverwaltung sich zwar absolut nicht kooperativ zeigt, aber rein rechtlich auf der sicheren Seite ist.

Ich würde mich riesig über Hilfe freuen.
Vielen Dank und viele Grüße

Ja.
jedenfalls wenn die Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag gültig sind.

Aber ihr könnt euch doch absprechen, die Nachmieter werden doch auch malen wollen, oder nicht ? Dann sollen sie ihren Farbton wählen .

Wie will man denn am 3.1. abgrenzen, was neu dekoriert ist und was noch unangetastet dem 6 Jahre alten Zustand entspräche ?
Und vor allem ob die neuen Mieter überhaupt dulden müssen, das nachgeprüft wird. Schließlich haben sie ab 1.1.17 die alleinige Verfügungsgewalt über die Wohnung.
Ebenso mit dem Bodenbelag. Am 3.1. gehört der den Nachmietern und die müssten ihn ggf. beim Auszug entfernen, wenn der Vermieter das wünscht.
Nicht jetzt.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Antwort.
Uns wurde gesagt, dass die neuen Mieter die Wohnung erst am 3.1 bekommen. Also am Tag der Übergabe und wir keinen Anspruch darauf haben, dass die Übergabe vorher stattfindet.
Der 9.12 ist ja ins Wasser gefallen…
Weil ein Feiertag dazwischenliegt, ist es wohl so, dass die Abnahme und Übergabe am 3.1 erfolgen darf und zu genau dem Zeitpunkt der Zustand der Wohnung so sein muss, wie bei unserem Einzug.

ich finde das Vorgehen vom Vermieter albern und überflüssig. So absurd das klingt, aber er hat die Entscheidung über den Mieterwechsel. Es kann ja sogar sein, dass er ansonsten die Kaution einbehalten könnte.
Es ist durchaus sinnvoll, noch einmal das Gespräch mit allen 3 Parteien zu führen und ihm die Sinnhaftigkeit vor Augen zu führen. Es könnte doch in den Folgemietvertrag geschrieben werden, dass auf jeden Fall malermäßig instand gesetzt werden muss und die Wohnung wieder „jungfräulich“ übergeben werden soll.
Ich hoffe, ein weiteres Gespräch bringt „grünes Licht“.
Mittlerweile gehen eh die Tendenzen dahin, dass der neue Mieter die Renovierung übernimmt und der alte nur besenrein abgibt. Was soll es denn auch, wenn der alte Mieter alles renoviert und der neue Mieter sowieso eine ganz andere Farbgebung wünscht und dann nochmal anfängt zu malern?
Vielleicht hat der Verwalter nur nen schlechten Tag gehabt?

Wurde die Wohnung renoviert oder unrenoviert angemietet? Macht nach aktueller BGH-Rechtsprechung einen gravierenden Unterschied.

Die Wohnung ist renoviert gewesen. Wir werden also vermutlich streichen müssen, obwohl die Nachmieter die Wohnung auch so nehmen würden. Aber den Boden rausnehmen müssen wir nicht oder? Ich meine, der sieht so ja besser aus als vorher.

Setzt zusammen mit den Nachmietern einen Schrieb auf, in dem die Nachmieter sich rechtlich verpflichten, den Bodenbelag nach Mietende zu entfernen, wenn der Vermieter das wünschen sollte.
Allerdings gibt es dann auch das Risiko, wenn unter dem Belag Schäden auftauchen, die der Vermieter dann den Nachmietern anlasten könnte, falls das Schäden wären die Du als Mieter zu vertreten hättest (also unsachgemäßer Gebrauch, nicht etwa normale Abnutzungsspuren)

Das ist also nicht ganz risikolos !

Wieso eigentlich am Di. dem 3.1.? Der Feiertag ist So. der 1.1 = Neujahr! Also haben die Nachmieter den Anspruch darauf am 2.1. einzuziehen.
Wenn der Verwalter am 2.1. = Mo. noch Urlaub hat und nciht zur Wohnungsübergabe kommen kann dann ist das sein Problem und nicht Eures!
Genauso ist es das Problem des Vermieters oder des Verwalters wenn er 2 Wochen keinen Ersatz zur Wohnungsabnahme stellen kann.
Also streicht die Bude, dokumentiert das mit Zeugen und Fotos, schließt mit den Nachmietern den von duck vorgeschlagenen Vertrag ab und laßt die Nachmieter am 2.1. einziehen.
Oder wendet Euch an die Genossenschaft oder den VM, dass der oder die die Wohnungsabnahme vorher machen.
ramses90

Der VM hat auch kein Mitspracherecht wie der neue Mieter die Wohnung gestaltet.
Wenn also Euer Nachmieter die Wohnung in gedeckten Pastellfarben gestrichen haben will dann hat er das hinzunehmen.
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/renovierungspflicht.html
Mit anderen Worten: Ihr müßt nicht weiss streichen wenn Euer Nachmieter die Wohnung farbig getrichen haben will. ramses90