Wie muss ich vorgehen bei Nebenjob?

Hallo,

ich habe eine kleine Frage, hoffe Sie können mir hier gut weiter helfen.
Hauptberuflich bin ich als kfm. Angestellter beschäftigt. Nebenbei möchte ich für einen Bekannten die Buchhaltung machen und würde dafür im Monat 125 EUR verdienen. Ich bin bei meinem Bekannten nicht vertraglich angestellt.
Meine Frage: Muss ich mir eine zweite Lohnsteuerkarte ausstellen lassen? Oder muss ich einen Gewerbeschein beantragen und am Jahresende dann dieses Zweiteinkommen bei meiner Steuererklärung angeben?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Müller

Empfehlen würde ich ein Anmeldung zur Selbststädigkeit auf Nebenerwerb, da bestimmt nicht mehr wie 15 Stunden in der Woche zusammenkommen.

Dann kann man die Einkünfte Angeben Anlage S und bei diesem Betrag werden abzüglich ihrer Ausgaben auch keine Steuern flällig, da die Kleinstunternehmerreglung in Kraft tritt.

Nur achten sie darauf, dass Sie keine MwSt angeben, sonst bekommen Sie Probleme.

Gruß Frank

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich mache es jetzt seit 3 Monaten um zu sehen wie viel Arbeit es ist. Für die Tätigkeiten benötige ich gerade mal 2 Stunden in der Woche. Dieses Geld würde ich natürlich gerne mitnehmen.
Ihr Vorschlag wäre auch mein Favorit gewesen.
Die IHK meinte der AG sollte mich bei der Knappschaft anmelden auf 400 EUR Basis. Finde ich aber für den AG und für mich nicht unbedingt vorteilhaft.
Reicht es bei der - wie sie schreiben - Anmeldung zur Selbstständigkeit denn aus, wenn ich mir einen Gewerbeschein ausstellen lasse? Ich glaube das zuständige Amt dafür sitzt auf der jeweiligen Verbandsgemeinde. Oder?
Oder muss ich weitere Dinge beachten, an die ich jetzt noch garnicht denke?
Was ich ja auf keinen Fall will ist, dass ich nach einem Jahr auf einmal Kosten bekomme, die meine 125 € monatlich auffressen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

mit freundlichem Gruß
Steffen Müller

Hi,

  1. Keine MwSt ausweisen auf den Rechnungen.
  2. Fahrkosten, eigenes Büromaterial abziehen.
  3. Um der Scheinselbständigkeit aus dem Weg zu gehen sollte Einkünfte anderer Natur vorhanden sein, aber wenn man vorgibt erst etwas aufzubauen in dieser Richtung, kann man auch 2 - 3 Jahre mit einem Kunden vorerst zurechtkommen. Ich baue z.B. eine Kommunikationportal auf, schon der Nutzen und die Weiterempfehlung würde ein Zusatzeikommen ermöglichen um der Scheinselbständigkeit ein Schnippchen zu schlagen. Oder ein E-Book über dein Hobby veröffentlichen.
  4. Kassenbuch führen, dass muss ich Ihnen aber glaube ich nicht sagen:smile:
  5. Bei der Krankenkasse brauch es nicht angegeben werden, so lange nicht die 15 Stunden oder „Netto“ 345.- Euro überschritten werden.
  6. Die zugehörigkeit zu einer Genossenschaft weiss ich in Ihrem Fall nicht, zb. bei Reisen muss ich dies sogar genehmigen lassen die vermitteln zu dürfen, meine Ex-Frau hat eine Änderungsschneiderei und gehört somit der Handwerkskammer an. Aber als Nebenerwerb konnten wir jedes Jahr eine Gebührenminderung beantragen, von 120.- Euro im Jahr auf 60.- Euro.

So und für den Rest muss ich bald ne gebühr verlangen *lach*

Gruß frank

Vielen Dank.
Sie haben mir schon sehr weiter geholfen.

Viele Grüße
Müller

Hallo,

wenn das Deutschland betrifft, kann ich leider nicht weiterhelfen,

lg Gabi

Hallo Steffen,
meines Wissens: 2. Lohnsteuerkarte - ja, bei der EKSt.-Erlärung angeben - ja. Um sicher zu gehen (Schwarzarbeit, Versicherung, u.s.w.) sollten Sie sich auf einen Mini-Job anstellen lassen, dann werden Sie bei der Knappschaft angemeldet. Bitte nicht vergessen, vorher Ihre Firma zu informieren.

Viel Erfolg

Gaby Pronath