Hallo,
ich habe eine kleine Frage, hoffe Sie können mir hier gut weiter helfen.
Hauptberuflich bin ich als kfm. Angestellter beschäftigt. Nebenbei möchte ich für einen Bekannten die Buchhaltung machen und würde dafür im Monat 125 EUR verdienen. Ich bin bei meinem Bekannten nicht vertraglich angestellt.
Meine Frage: Muss ich mir eine zweite Lohnsteuerkarte ausstellen lassen? Oder muss ich einen Gewerbeschein beantragen und am Jahresende dann dieses Zweiteinkommen bei meiner Steuererklärung angeben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Müller