Hallo!
Bald ziehe ich aus. Meine Wände sind in sehr hellen Farben gestrichen. Ein helles gelb, ein helles grau usw. Muss ich in jedem Raum noch einmal alles weiss streichen? Vielen Dank für ihre Aussage.
Hallo!
Das steht meistens im Mietvertrag ob und wie die Wohnung beim Auszug zu hinterlassen ist,Pauschal wird man das nicht so beantworten können.
Sieh auch hier mal nach http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheit…
Sepp.
Hallo,
Jein, Du musst die Wände bei Auszug nur streichen wenn dies im Mietvertrag so festgelegt ist!
Siehe auch: http://www.welt.de/finanzen/article4597136/Mieter-mu…
viele Grüße,
Leelo
keine ahnung…was steht im mietvertrag
Soweit ich weiß muss das nicht mehr gemacht werden… der spätere Mieter wird diese ja sowieso nochmal warscheinlich streichen… Aber das kann man am besten mit dem Vermieter selbst klären!!!
Gruß
Hallo ,
ob du streichen musst , und wen ja in welcher Farbe das
regelt einzig und allein dein Mietvertrag oder wen dort
unlautere Klauseln drinne stehen Vergleichsurteile des
BGH.
Beispiel: Wenn du unrenoviert eingezogen bist kannst Du auch so ohne Renovierung ausziehen.
Wurde die Wohnung frisch renoviert in Weiss übergeben,
so hast du die Wohnung auch wieder weiss gestrichen zu übergeben.
Renovierungklauseln wie alle 3 Jahre Küche, alle 5 JAhre Wohnzimmer streichen sind unzulässig.
Die Arbeiten können auch selbst ausgeführt werden, sie
müssen nicht durch eine Firma ausfeführt werden.
mfg
Thorsten
Hi, kommt auf den Vermieter an und was im Mietvertrag steht.
hallo das kommt auf ihren vermieter an mfg bernhard
Hallo,
helle Farben sind meistens zugelassen, wenn es ordentlich aussieht, d.h. keine Löcher, Benutzungsspuren etc.
Genaueres steht jedoch in deinem Mietvertrag, da die Art der Renovierung von der Länge der Bewohnung abhängt.
Gruß Johanna
Hallo,
kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.
Vielleicht kann man sich auch mit dem Nachmieter einigen, der die Farben so beibehalten will oder selbst tapezieren etc., w e n n im Mietvertrag steht, dass die Wände wieder in den " Urzustand" versetzt werden müssen
MfG
Sehr geehrter Kunde,
der Mietvertrag spricht so bei Einzug renovieren .
Dann brauch man bei Auszug nicht renovieren es fällt nur einmal eine Renovierung an.
Das ist so die gesunde Norm, sollte im Mietvertrag was anderes stehen bei Auszug-renovieren dann immer weis.
Selbst wenn man kurzfristig eingezogen ist und wieder kurzfristig ausziehen will.
Der Mietvertrag stellt die Norm her ansonsten zählt die BGH - Mietverhältnisse…privat geregelt
Bei einem Neuen Einzug lassen Sie sich immer im Mietverhältniss die VOB Teil A,B,C mit hinzu fügen die Regelt es klarer und deutlicher für den Vermieter und Mieter.
Mit freundlichen Grüßen
Sefer
.:
Hallo!
Bald ziehe ich aus. Meine Wände sind in sehr hellen Farben
gestrichen. Ein helles gelb, ein helles grau usw. Muss ich in
jedem Raum noch einmal alles weiss streichen? Vielen Dank für
ihre Aussage.
Meines Wissens muss man heute die Wohnung gar nicht mehr frisch gestrichen hinterlassen,sonder es ist Sache des Nachmieters sich die Wände neu zu gestalten.Würde mir aber vorsichtshalber noch einmal woanders Rat suchen.Beim Mieterschutzbund z.B.
Tja…das ist immer so eine Sache. Soweit ich weiß sieht der Gesetzgeber helle/hellgetönte, dem durchschnittlichen Geschmacksempfinden entsprechende Farben für ausreichend. Am besten mal mit dem Vermieter reden. Komunikation kommt immer gut.
Hallo
Normalerweise muß man alles hell streichen , ist aber auch im Mietvertrag beschrieben und abhängig vom Nachmieter läßt sich manchmal absprechen
MFG Hermann
Hallo, hat leider etwas gedauert.
Also solange die Wände nicht eine Gruftibude vermuten lassen sollte der Vermieter keinen Grund zur Beanstandung haben.
Wenn alles hell gestrichen ist, kann das auch gelb, blau, rosa oder wie auch immer sein.
Grüße
FVT
Hallo, es hängt davon ab was der Vermieter dazu sagt. Normalerweise muss man alles weiss streichen
kommt drauf an was im Mietvertrag steht. normalerweise werden helle erträgliche Farbtöne abgenommen wenn keine flecken oder dübellöcher.
gruß
hb