Liebe/-r Experte/-in,
das Mietverhältnis meines „Noch-Mieters“ endet zum 31. Juli 2013.
Ein Teich und eine Feuerstelle hat dieser dilettantisch zurückgebaut und Rasen neu gesät, der auch schon wächst. Jedoch sind die Stellen nicht vollständig wieder mit Erde aufgefüllt worden, so dass immer noch ein deutlich sichtbarer Niveauunterschied zu erkennen ist.
In eines der Löcher wurde Rasenschnitt geworfen, hinterher mit Erde überdeckt und mit Grassamen übersät.
Der Garten gehört zur Mietwohnung und wird nur von dem Mieter genutzt und gepflegt. Im Mietvertrag steht zwar „Gartennutzung“ aber leider nichts Genaueres.
Das Verhältnis ist angespannt - trotzdem möchte ich den Rasen so nicht hinnehmen, bei Einzug des Mieters war dieser komplett und einigermaßen eben.
Ich will keinen englischen Rasen, nur einigermaßen ebenen Untergrund.
Kann ich die Wiederherstellung verlangen? Sind die Voraussetzungen dafür gegeben?
Hallo,
wenn icht vereinbart wurde, dass er Teich und Feuerstelle zuschütten darf, muss er bei Beendigung des Mietvertrages die Mietsache in dem zu Mietbeginn übergebenen Zustand zurück übergeben - also Rückbau.
Auf dieser Basis (auch finanziell betrachtet) kann man dann diskutieren, wieviel Aufwand noch benötigt wird, um die Rasenfläche eben herzustellen.
Hier ist der Mieter in der Bringschuld.
Ich gebe aber zu bedenken, dass Setzungen bei „händisch“ angefüllten Flächen ohne korrekte Verdichtung immer erfolgen werden.
Hoffe es hilft weiter.
VG, Feßer