Wie nach Ausl.umzug v. Einwohnermeldeamt abmelden?

Hallo,

wenn man innerhalb Deutschlands umzieht und sich beim neuen Einwohnermeldeamt anmeldet wird man automatisch beim Einwohnermeldeamt des alten Wohnortes abgemeldet.

Wenn jemand jedoch ins Ausland zieht - wie soll er sich dann vom alten Wohnort abmelden? Akzeptiert das alte Einwohnermeldeamt einfach einen unterschriebenen Brief? Braucht man Nachweise dass man woanders registriert ist (welche man nicht immer bekommt)?
Muss man persoenlich erscheinen und sich abmelden?

Wer weiss was?

Gruss und Dank

Desperado

Hallo Desperado,

Du hast damit recht, dass das Meldesystem nicht funktioniert, wenn man ins Ausland verzieht. Dann ist die Fortzugsgemeinde schon auf Deine Zuarbeit angewiesen. Inwieweit Du Nachweise über Deinen neuen Wohnsitz erbringen musst, liegt wohl im Ermessen der jeweiligen Meldebehörde. Wenn die Deine briefliche Mitteilung nicht akzeptiert, sollen die doch zusehen, wie sie ihr Melderegister aktualisiert kriegen. Aber ich gehe davon aus, dass eine einfache schriftliche Mitteilung ausreicht.

Du musst aber bedenken, dass Du entweder Dich nur vollständig in Deutschland abmelden oder Deinen Auslandswohnsitz als Nebenwohnsitz registrieren lassen kannst. Umgekehrt geht das nicht.

Sofern Du an Deinem alten Wohnsitz noch Verwandte hast (z.&thinap;B. die Eltern), solltest Du Dich auf jeden Fall für den deutschen Hauptwohnsitz entscheiden, wenn Du z. B. noch automatisches Wahlrecht in Deutschland behalten willst. Ansonsten musst Du das immer wieder bei Deiner zuletzt zuständigen Meldebehörde vor Wahlen beantragen.

Also, schick den Ewo-Mäusen in Deiner alten Heimat einfach eine hübsche Ansichtskarte von Deinem neuen Zuhause mit Deiner Anschrift und die werden schon zufrieden sein.

Viele Grüße in die neue (unbekannte) Heimat!
HeinzEric

Hallo,

man sollte vor Umzug zum Meldeamt gehen und sich dort abmelden. Das machen wir immer mit unsere Au-Pair so, wenn es wieder Zeit ist, Richtung Heimat zu ziehen, und klappt problemlos. Ich habe es aber auch schon einmal nachträglich bei der Anmeldung des neuen Au-Pair gemacht, und auch das war kein Thema.

Gruß vom Wiz

Hi Desperado,

da ich nicht wusste, wie lange ich hier bleibe, war ich noch bei meinen Eltern gemeldet, aber als ich dann einen Reisepass brauchte, musste ich mich in Deutschland abmelden, damit die Botschaft hier aktiv werden konnte.

War kein Problem, ich bin mit meiner Abmeldebestaetigung zur Botschaft gedackelt & konnte meinen Pass beantragen. Und die deutsche Botschaft hat dann meine Telefonrechnung als Adressnachweis anerkannt… :wink:

Liebe Gruesse von der Insel,
Astrid

Hallo HeinzEric

Wenn die Deine
briefliche Mitteilung nicht akzeptiert, sollen die doch
zusehen, wie sie ihr Melderegister aktualisiert kriegen. Aber
ich gehe davon aus, dass eine einfache schriftliche Mitteilung
ausreicht.

Dieser Rat endet dann meistens in einer Abmeldung von amtswegen nach unbekannt.
Die Abmeldung ist an das Abmeldeformular gebunden, das man mittlerweile auch aus dem Internet herunterladen kann; sodann ausdrucken, ausgefüllt und unterschrieben an das Einwohneramt der letzten Hauptwohnung senden (per Post, da Originalunterschrift auf dem Formular benötigt wird). Es ist empfehlenswert eine postzustellfähige Auslandsadresse anzugeben, damit die Abmeldebestätigung ins Ausland zugesandt werden kann (bitte gut aufheben, damit man bei Passbeantragung bei der Deutschen Botschaft diese dann vorlegen kann); oder eine Adresse von Verwandten in Deutschland mit angeben, damit die Abmeldebestätigung dorthin geschickt werden kann.

Du musst aber bedenken, dass Du entweder Dich nur vollständig
in Deutschland abmelden, oder Deinen Auslandswohnsitz als
Nebenwohnsitz registrieren lassen kannst. Umgekehrt geht das
nicht.

Da man in Deutschland nicht nur Nebenwohnung gemeldet haben kann, geh ich mal davon aus, dass das im Ausland auch nicht möglich ist; am besten dazu die Auslandsmeldebehörden befragen.

Sofern Du an Deinem alten Wohnsitz noch Verwandte hast (z.B.
die Eltern), solltest Du Dich auf jeden Fall für den deutschen
Hauptwohnsitz entscheiden,

Dies ist nur möglich, wenn man die Wohnung in regelmässigen Abständen bewohnt oder nach einem nicht so langen Auslandsaufenthalt wieder dort einzieht; es ist dann auf jeden Fall sicherzustellen, dass dort Post zustellbar ist und an die gemeldete Person weitergesandt wird. Das Melderecht geht nicht von Wohnsitzen aus, sondern von Wohnungen die man bewohnt. Bewohnt man die Wohnung nicht, kann man dort auch nicht gemeldet sein (§ 11 Melderechtsrahmengesetz).

Also, schick den Ewo-Mäusen in Deiner alten Heimat einfach
eine hübsche Ansichtskarte von Deinem neuen Zuhause mit Deiner
Anschrift und die werden schon zufrieden sein.

Wie oben schon mal geschrieben, die Abmeldung ist an ein Formular gebunden; in Großstädten wird normalerweise auf das Abmeldeformular bestanden; falls ausnahmsweise mal nicht drauf bestanden wird, kann auch eine Abmeldung von amtswegen erfolgen (falls keine näheren Angaben zum neuen Wohnort gemacht werden); dann gibts aber keine Abmeldebestätigung.

Gruss Sid

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Auch Hallo,

Wenn jemand jedoch ins Ausland zieht - wie soll er sich dann
vom alten Wohnort abmelden? Akzeptiert das alte
Einwohnermeldeamt einfach einen unterschriebenen Brief?

Die Abmeldung ist per Gesetz NICHT Formular-gebunden. Der Vereinfachung halber allerdings - zB Vollständigkeit aller notwendigen Daten - empfiehlt es sich aber dennoch, ein Formular (Internet-Angebote der Meldeämter) zu nutzen.

Braucht man Nachweise dass man woanders registriert ist
(welche man nicht immer bekommt)?

Nein, ebenfalls gesetzlich NICHT vorgesehen, Angabe des neuen Wohnsitzes und Legitimation (zB Ausweiskopie) reichen.

Muss man persoenlich erscheinen und sich abmelden?

Nein, schriftlich reicht, s.o.

Kleiner Hinweis noch:
Seit Einführung der STeuerID ist es wohl vorbei, dass die ggf. neue Meldebehörde in D nach Rückkehr auf die „Mithilfe des Meldepflichtigen“ angewiesen ist (wie einer der „Vorredner“ schrieb).
Dank der zentralen Vergabe der Steuernummer werden „doppelte“ Einwohner dann doch „gefunden“.
Aber das nur am Rande und nix für ungut.

Chrsie