Hallo HeinzEric
Wenn die Deine
briefliche Mitteilung nicht akzeptiert, sollen die doch
zusehen, wie sie ihr Melderegister aktualisiert kriegen. Aber
ich gehe davon aus, dass eine einfache schriftliche Mitteilung
ausreicht.
Dieser Rat endet dann meistens in einer Abmeldung von amtswegen nach unbekannt.
Die Abmeldung ist an das Abmeldeformular gebunden, das man mittlerweile auch aus dem Internet herunterladen kann; sodann ausdrucken, ausgefüllt und unterschrieben an das Einwohneramt der letzten Hauptwohnung senden (per Post, da Originalunterschrift auf dem Formular benötigt wird). Es ist empfehlenswert eine postzustellfähige Auslandsadresse anzugeben, damit die Abmeldebestätigung ins Ausland zugesandt werden kann (bitte gut aufheben, damit man bei Passbeantragung bei der Deutschen Botschaft diese dann vorlegen kann); oder eine Adresse von Verwandten in Deutschland mit angeben, damit die Abmeldebestätigung dorthin geschickt werden kann.
Du musst aber bedenken, dass Du entweder Dich nur vollständig
in Deutschland abmelden, oder Deinen Auslandswohnsitz als
Nebenwohnsitz registrieren lassen kannst. Umgekehrt geht das
nicht.
Da man in Deutschland nicht nur Nebenwohnung gemeldet haben kann, geh ich mal davon aus, dass das im Ausland auch nicht möglich ist; am besten dazu die Auslandsmeldebehörden befragen.
Sofern Du an Deinem alten Wohnsitz noch Verwandte hast (z.B.
die Eltern), solltest Du Dich auf jeden Fall für den deutschen
Hauptwohnsitz entscheiden,
Dies ist nur möglich, wenn man die Wohnung in regelmässigen Abständen bewohnt oder nach einem nicht so langen Auslandsaufenthalt wieder dort einzieht; es ist dann auf jeden Fall sicherzustellen, dass dort Post zustellbar ist und an die gemeldete Person weitergesandt wird. Das Melderecht geht nicht von Wohnsitzen aus, sondern von Wohnungen die man bewohnt. Bewohnt man die Wohnung nicht, kann man dort auch nicht gemeldet sein (§ 11 Melderechtsrahmengesetz).
Also, schick den Ewo-Mäusen in Deiner alten Heimat einfach
eine hübsche Ansichtskarte von Deinem neuen Zuhause mit Deiner
Anschrift und die werden schon zufrieden sein.
Wie oben schon mal geschrieben, die Abmeldung ist an ein Formular gebunden; in Großstädten wird normalerweise auf das Abmeldeformular bestanden; falls ausnahmsweise mal nicht drauf bestanden wird, kann auch eine Abmeldung von amtswegen erfolgen (falls keine näheren Angaben zum neuen Wohnort gemacht werden); dann gibts aber keine Abmeldebestätigung.
Gruss Sid