Wie Nachweis erbringen für selbständige Tätigkeit?

Hallo,

ich hab ein Unternehmen angemeldet, freiberuflich/selbstständig (bildende Kunst) - also kein Gewerbe, brauche auch laut FA keinen Gewerbeschein.

Hab meinen Antrag beim FA selbst abgegeben, hab mündlich meine neue Steuernummer erhalten - das wars.

Wenn ich jetzt aber z.B. in Zeitungen Werbung machen will oder z.B. bei Azubo mitmachen will, wird als Nachweis der Tätigkeit ein „Gewerbeschein“ verlangt.

Aber ich habe ja keinen, brauch ja keinen.

Was nimmt man dann als Nachweis? Das FA hat die Anmeldung nicht schriftlich bestätigt, wird laut Aussage vom FA auch nicht gemacht.

Aber wie „weist“ man dann seine „Tätigkeit“ nach bei denen, die es offensichtlich brauchen (Zeitung, Azubo usw.)?

Chris

Hallo Chris,

ausschließlich mündliche Mitteilung einer Steuernummer ist ziemlich unorthodox. In der üblichen schriftlichen Mitteilung darüber (die Dir der Sachbearbeiter sehr leicht verschaffen kann) steht drin, für welche Steuerarten sie gilt. Im Fall freiberuflicher Tätigkeit gilt sie (auch bei Kleinunternehmern) u.a. für Umsatzsteuer.

Alldieweil jeder, der zur USt veranlagt wird, Unternehmer ist, halte ich dieses für einen brauchbaren Ersatz im Fall der freiberuflichen Tätigkeit.

Das Mäuslein bei der Anzeigenannahme brauchst Du nicht in Diskussionen über die Geheimnisse des § 18(1) EStG verwickeln. Da täte ich bloß fragen: Wie machen Sie das denn bei Ärzten und Architekten? Irgendwas wird sie dazu sagen können, und genau so wirds dann bei Dir auch gehandhabt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ausschließlich mündliche Mitteilung einer Steuernummer ist
ziemlich unorthodox. In der üblichen schriftlichen Mitteilung
darüber (die Dir der Sachbearbeiter sehr leicht verschaffen
kann) steht drin, für welche Steuerarten sie gilt.

Aha, ich könnte/müsste am FA also nochmal nachhaken, dass ich was Schriftliches bekomme?

Alldieweil jeder, der zur USt veranlagt wird, Unternehmer ist,
halte ich dieses für einen brauchbaren Ersatz im Fall der
freiberuflichen Tätigkeit.

Bin gemäß § 19 (1) UStG bzgl. USt. befreit - also gibts darüber auch keinen Nachweis.

Das Mäuslein bei der Anzeigenannahme brauchst Du nicht in
Diskussionen über die Geheimnisse des § 18(1) EStG verwickeln.
Da täte ich bloß fragen: Wie machen Sie das denn bei Ärzten
und Architekten? Irgendwas wird sie dazu sagen können, und
genau so wirds dann bei Dir auch gehandhabt.

Das leuchtet ein - das werd ich dem Schneckle mal sagen :wink:)

Danke. Chris

Hallo nochmal,

Bin gemäß § 19 (1) UStG bzgl. USt. befreit - also gibts
darüber auch keinen Nachweis.

nnnicht ganz. Du bist nicht befreit, sondern die USt wird nicht erhoben. Das ist keine Haarspalterey, sondern u.a. insofern wichtig, als Du für jedes Jahr eine USt-Erklärung abgeben musst, in der insgesamt zwei Zahlen stehen: Umsatz des Jahres und Umsatz des Vorjahres - also die positive Bestätigung, dass die Grenzen aus 19(1) UStG nicht überschritten wurden.

Auf der Mitteilung über Deine Steuernummer steht drauf, dass diese u.a. für die Umsatzsteuer gilt.

Schöne Grüße

MM

Hallo nochmal,

Bin gemäß § 19 (1) UStG bzgl. USt. befreit - also gibts
darüber auch keinen Nachweis.

nnnicht ganz. Du bist nicht befreit, sondern die USt wird
nicht erhoben.

Jein, mein Steuerberater hat mir den Satz - wie oben - genannt, denn der muss auf all meine Rechnungen genau so drauf.
Mit USt. hab ich nichts zu tun, meint er, sondern ich mache ganz normal eine Einkommensteuererklärung, nix USt.

insofern wichtig, als Du für jedes Jahr eine USt-Erklärung
abgeben musst,

Einkommensteuer erklärung muss ich machen - O-Ton Steuerberater.

in der insgesamt zwei Zahlen stehen: Umsatz des

Jahres und Umsatz des Vorjahres - also die positive
Bestätigung, dass die Grenzen aus 19(1) UStG nicht
überschritten wurden.

EÜR nach dem neuen Formular 2004 muss ich machen. Nach der Ersteinschätzung im Anmeldeformular wurde ja nicht nur „unter 17.500“ angekreuzt, sondern der Steuerberater hat ja bereits BA und BE-Schätzbeträge eingegeben.

Auf der Mitteilung über Deine Steuernummer steht drauf, dass
diese u.a. für die Umsatzsteuer gilt.

Naja, das ist es ja: ich hab keine Mitteilung bekommen. Hab den ganzen Summs persönlich beim FA-Sachbearbeiter abgegeben, der hat mir auf einen Notizzettel die neue St.Nr. geschrieben - fertig. Mehr gibts nicht, sagt er.

Chris