Wie Nebentätigkeit anmelden?

Hallo,
wenn man als Student schon mehrere Nebenjobs hat (z.B. einen Minijob und einen Honorarvertrag) und bis jetzt im Monat durchschnittlich mit allen Jobs auf ca. 300 Euro Lohn kommt und gerne noch nebenberuflich Unterricht erteilen möchte…(80 Euro Verdienst im Monat)was muss man zwecks Anmeldung beim Amt oder Versteuern beachten??

Also angeben muss man es ja, da man sonst die Nebentätigkeit schwarz ausübt? Muss man irgendwas an Steuern zahlen, wenn man nicht über 400Euro insgesamt im Monat kommt??

Wäre über eine Antwort sehr erfreut :smile:

… bis jetzt im Monat durchschnittlich mit allen Jobs auf ca. 300 Euro Lohn kommt
und gerne noch nebenberuflich Unterricht erteilen
möchte…(80 € Verdienst im Monat)

Die 80 € passen doch noch rein. :smile:

Oder ist eher an ein Gewerbe oder Feiberuflihe Tätigkeit gedacht (passt eher zu „Lehren“)?
mehr hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

was muss man zwecks Anmeldung beim Amt oder Versteuern beachten??

Man kann als „Kleinunternehmer“ arbeiten; dann hat man wenig mit MwSt zu tun.

Lehren bei „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ (z. B. Volkshochschule oder Uni) ist übrigens bis 2100 € steuerfrei.

uss man irgendwas an Steuern zahlen, wenn man
nicht über 400Euro insgesamt im Monat kommt??

Nein, :smile:
es sei denn es ist etwas anderes im Arbeitsvertrag vereinbart. :frowning:

Wäre über eine Antwort sehr erfreut :smile:

Genug Antwort? :wink:

Gruß JoKu

Danke schonmal für diese nette Antwort…
hab aber immer noch ein paar Fragen :wink:

die Tätigkeit wäre „privaten Sportunterricht erteilen“, das wäre also eher eine freiberufliche Tätigkeit. Mein Problem liegt besonders darin, dass man diese 400 Euro mit einem „Mischmasch“ aus Minijob, Honorarvertrag und freiberuflicher Tätigkeit verdient. Ich weiß halt nicht, ob das egal ist?? Und trotzdem muss man die freiberufliche Nebentätigkeit dann anmelden, auch wenn man nicht über 400 Euro kommt, oder?

Wenn man schon 2 Honorarveträge hat, bei öffentlichen Einrichtungen und noch knapp unter den 2100 Euro im Jahr bleibt, dann passt aber nix mehr für die andere Nebenberufliche Tätigkeit im Jahr rein…
Oder gilt diese Regel nur, wenn man eben jeden Monat schon fest verdient bzw. über 400 Euro liegt??

Wenn man sowohl bei den Honorarverträgen (die ja auch als freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden müssen?) „Sportunterricht erteilt“ und dass dann privat auch noch machen will, reicht es dann einmal diese Sparte als Nebenberufliche Tätigkeit anzumelden?

Gruß Urseli :smile:

die Tätigkeit wäre „privaten Sportunterricht erteilen“, das
wäre also eher eine freiberufliche Tätigkeit.

Ja, sieht so aus (falls dazu nicht auch noch Bücher, Sportgeräte usw. verkauft werden).

Mein

„Ich“ und „Mein“ sind Buh-Wörter in den hiesigen Steuer- und Recht-Foren!

Also:

„Das Problem läge in diesem fiktiven Fall liege nun“
besonders darin, dass man diese 400 Euro mit einem
„Mischmasch“ aus Minijob, Honorarvertrag und freiberuflicher
Tätigkeit verdient.
… ob das egal ist??

Wenn der Aufrtraggeber das abgenzen kann, könnte es gehen.
Dazu mögen sich hier bitte Andere äußern.

Jedenfalls muss ein Auftraggeber für seine Buchhaltung und für den Dienstleister deutlich klarstellen, was 400€-Job ist und was gegen Rechnung geschieht.

trotzdem muss man die freiberufliche Nebentätigkeit dann
anmelden, auch wenn man nicht über 400 Euro kommt, oder?

Ja, wenn man damit Gewinn macht (wenn Einnahmen > Ausgaben)
Anmeldung beim FA

Wenn man schon 2 Honorarveträge hat, bei öffentlichen
Einrichtungen und noch knapp unter den 2100 Euro im Jahr
bleibt, dann passt aber nix mehr für die andere
Nebenberufliche Tätigkeit im Jahr rein…

Stimmt.

Oder gilt diese Regel nur, wenn man eben jeden Monat schon
fest verdient bzw. über 400 Euro liegt??

Diese Frge verstehe ich nicht wirklich

Wenn man sowohl bei den Honorarverträgen (die ja auch als
freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden müssen?)
„Sportunterricht erteilt“ und dass dann privat auch noch
machen will, reicht es dann einmal diese Sparte als
Nebenberufliche Tätigkeit anzumelden?

Das sollte vielleicht mal als Extra-Frage bzw. -Thema hier gestellt werden.
Aber schön allgemein formulieren (ohne „ich“!).

Gruß JK

Ich wollte mit der Frage wissen, ob diese Regel von 2100 euro im Jahr praktisch zum „normalen“ Verdienst hinzu gerechnet wird? Also dass man pro Monat 400 Euro verdienen darf und zusätzlich 2100 im Jahr durch freiberufliche Tätigkeit. Oder dass man unabhängig von den 400 euro im Monat nur 2100 steuerfrei verdienen darf.
Gruß Urseli