die Tätigkeit wäre „privaten Sportunterricht erteilen“, das
wäre also eher eine freiberufliche Tätigkeit.
Ja, sieht so aus (falls dazu nicht auch noch Bücher, Sportgeräte usw. verkauft werden).
Mein
„Ich“ und „Mein“ sind Buh-Wörter in den hiesigen Steuer- und Recht-Foren!
Also:
„Das Problem läge in diesem fiktiven Fall liege nun“
besonders darin, dass man diese 400 Euro mit einem
„Mischmasch“ aus Minijob, Honorarvertrag und freiberuflicher
Tätigkeit verdient.
… ob das egal ist??
Wenn der Aufrtraggeber das abgenzen kann, könnte es gehen.
Dazu mögen sich hier bitte Andere äußern.
Jedenfalls muss ein Auftraggeber für seine Buchhaltung und für den Dienstleister deutlich klarstellen, was 400€-Job ist und was gegen Rechnung geschieht.
trotzdem muss man die freiberufliche Nebentätigkeit dann
anmelden, auch wenn man nicht über 400 Euro kommt, oder?
Ja, wenn man damit Gewinn macht (wenn Einnahmen > Ausgaben)
Anmeldung beim FA
Wenn man schon 2 Honorarveträge hat, bei öffentlichen
Einrichtungen und noch knapp unter den 2100 Euro im Jahr
bleibt, dann passt aber nix mehr für die andere
Nebenberufliche Tätigkeit im Jahr rein…
Stimmt.
Oder gilt diese Regel nur, wenn man eben jeden Monat schon
fest verdient bzw. über 400 Euro liegt??
Diese Frge verstehe ich nicht wirklich
Wenn man sowohl bei den Honorarverträgen (die ja auch als
freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden müssen?)
„Sportunterricht erteilt“ und dass dann privat auch noch
machen will, reicht es dann einmal diese Sparte als
Nebenberufliche Tätigkeit anzumelden?
Das sollte vielleicht mal als Extra-Frage bzw. -Thema hier gestellt werden.
Aber schön allgemein formulieren (ohne „ich“!).
Gruß JK