Wie nehme ich ein mietkürzung vor

Mein Fenster sind nicht dicht und es zieht durch die ganze Wohnung. Der Vermieter hatte mir versichert das ich August des letzten Jahres neue Fenster bekomme. Sie sind bist heute nicht Eingebaut worden, dadurch habe ich eine ewe abrechnung von über 600€ nachzahlung.
mene frage ist darf ich eine mietkürzung vornehmen und muß ich den vermieter davon unterrichten

Hallo,

leider kann ich dir darauf keine Antwort geben. Ich kenne mich zwar mit Haustüren und Fenstern aus, aber vom Mietrecht habe ich keine Ahnung.

Gruß
Thorsten