Wie nennt man einen solchen Arbeitsvertrag

… und wie kann man ihn rechtlich sicher ausgestalten?

Hallo!

Ich grüble darüber, wie man Mitarbeitern einen DAUER-Vertrag (=unbefristet) geben kann, mit dem folgenden Inhalt:

  • die MA arbeiten nur auf Abruf
  • die MA erhalten auch nur für die tatsächlichen Arbeitstage bzw. Stunden Gehalt

Sind solche Vertragsgestaltungen möglich und wie nennt man diese? Wo liegen die Risiken?

Vielen, vielen Dank und Grüße

Daisy

Leibeigenschaft
Hi Daisy,

Ich grüble darüber, wie man Mitarbeitern einen DAUER-Vertrag
(=unbefristet) geben kann, mit dem folgenden Inhalt:

  • die MA arbeiten nur auf Abruf

lass das Grübeln, diese beiden Punkte passen nicht zusammen. Wer nur auf Abruf arbeitet, muss warten, bis seine Dienste abgerufen werden. Im Zweifelsfalle kann er warten, bis er schwarz wird.

Verträge sollen vor allem ausgewogen sein, so dass den Pflichten auch Rechte gegenüberstehen. Als Anbieter meiner Arbeitskraft habe ich in Deinem Modell die Pflicht, mich für Deine Aufträge freizuhalten. Und wo sind meine Rechte? Dass ich warten darf , bis ich verhungert bin?

Gruß Ralf

Hallo

Sind solche Vertragsgestaltungen möglich?

Nein, nicht im Rahmen eines AV.

Kennst Du den http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/__12.html schon?

Gruß,
LeoLo

Ich kenne das unter dem NAmen KAPOWAZ. (KApazitätorientierte Wochenarbeitszeit). Ist nichts vereinbart gelten 10h die Woche. Die Zeiten müssen mind. 4Tage vorher bekannt gegeben werden. Vergütung geht nach Stunden.

Bin mir hierbei aber nicht zu 100% sicher.

Grüße christian

Hallo LeoLeo :smile:

Damit hatte ich mich noch nicht beschäftigt - Vielen Dank! Wir grübeln und grübeln hier und finden keine Lösung für unser Problem:

  • Wir benötigen häufig ganz kurzfristig (d.h. quasi innerhalb von 3 - 24 Stunden) Aushilfen für Reinigungsarbeiten und Küche als Krankenvertretung.
  • Der dann ja befristete Arbeitsvertrag muss eigentlich vor Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen sein.
  • Wir müssen diverse Vorgesetzte und Gremien beteiligen.
  • Eine externe Vergabe an eine Firma (mein Favorit!) ist nicht gewünscht

Wie machen das bloß andere Arbeitgeber?

… weitergrübelnd,

Daisy

Hallo

Über was für einen Geschäftsbereich sprechen wir denn eigentlich?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Über was für einen Geschäftsbereich sprechen wir denn
eigentlich?

Gruß,
LeoLeo

Hi LeoLeo!

Wieso ist das denn wichtig? Ich frage mich, wie man so etwas generell regeln kann. Aber, um Deine Frage zu beantworten: Kindertagesstätten (=BAT).

-)

D.

Sehe ich auch so, Ralf,
ich könnte mir einen solchen „Vertrag“ nicht recht vorstellen.
Es sollte wenigstens eine Mindest-Beschäftigungszeit und zusätzlich eine Sockelvergütung zugesichert werden - wenn der AN zwar auch nicht durchgehend beschäftigt ist, bringt er doch zumindest uneingeschränkt seine Verfügbarkeit in die Vereinbarung ein.

Grüße
Eckard

Hallo

Wieso ist das denn wichtig?

Warum? Zum Beispiel darum:

(=BAT).

Ist der BAT auf alle Arbeitsverträge anzuwenden?

Noch einmal zur Befristungsmöglichkeit. Ihr könnt theoretisch, wenn jemand ausfällt, eine Person X als Ersatz wenigstens einmal als zeitbefristete/n AN einstellen. Danach oder aber direkt, wäre auch eine zweckbefristung denkbar (das TzBfG solltest Du aber bei alledem in- und auswendig kennen).

Gruß,
LeoLo