Ich grüble darüber, wie man Mitarbeitern einen DAUER-Vertrag
(=unbefristet) geben kann, mit dem folgenden Inhalt:
die MA arbeiten nur auf Abruf
lass das Grübeln, diese beiden Punkte passen nicht zusammen. Wer nur auf Abruf arbeitet, muss warten, bis seine Dienste abgerufen werden. Im Zweifelsfalle kann er warten, bis er schwarz wird.
Verträge sollen vor allem ausgewogen sein, so dass den Pflichten auch Rechte gegenüberstehen. Als Anbieter meiner Arbeitskraft habe ich in Deinem Modell die Pflicht, mich für Deine Aufträge freizuhalten. Und wo sind meine Rechte? Dass ich warten darf , bis ich verhungert bin?
Ich kenne das unter dem NAmen KAPOWAZ. (KApazitätorientierte Wochenarbeitszeit). Ist nichts vereinbart gelten 10h die Woche. Die Zeiten müssen mind. 4Tage vorher bekannt gegeben werden. Vergütung geht nach Stunden.
Sehe ich auch so, Ralf,
ich könnte mir einen solchen „Vertrag“ nicht recht vorstellen.
Es sollte wenigstens eine Mindest-Beschäftigungszeit und zusätzlich eine Sockelvergütung zugesichert werden - wenn der AN zwar auch nicht durchgehend beschäftigt ist, bringt er doch zumindest uneingeschränkt seine Verfügbarkeit in die Vereinbarung ein.
Noch einmal zur Befristungsmöglichkeit. Ihr könnt theoretisch, wenn jemand ausfällt, eine Person X als Ersatz wenigstens einmal als zeitbefristete/n AN einstellen. Danach oder aber direkt, wäre auch eine zweckbefristung denkbar (das TzBfG solltest Du aber bei alledem in- und auswendig kennen).